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Gebäude im Grünland Abriss, Neubau, Umbau

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  •  Lito1892
5.5.2020 0
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Hallo zusammen!

Bezüglich umbauten an Gebäuden im Grünland OÖ hätte ich folgende Fragen bzw. hoffe ich Sie können mir weiterhelfen.

Nähere Details zum Sachverhalt:
Meine Eltern haben vor 5 Jahren das Nachbarhaus "Sacherl" gekauft, wobei der zugehörige Landwirtschaftliche Grund schon über 30 Jahren von meinen Eltern bzw. Großeltern bewirschaftet (Pacht) wurde. Bewohnt wurde es bis vor 5 Jahren.
Jetzt würden wir eben diesen Haus bekommen und es umbauen.
Das "Sacherl" besteht aus 3 Gebäuden (Haus 200m², Kellerhaus 66m², Garage72m²). Widmung= Grünland
Kellerhaus und Garage bleiben stehen, das Haus hat derzeit eine L Form, die wir in eine kompaktere Form (Rechteck) von 200m² auf 160m² umgebaut hätte, das wäre mal der "Traum" gewesen. Das sich das als äußerst schwierig erweißt wurde uns nun schon bewusst.
Aber nun zu meinen Fragen:
*wenn ich das alles so richtig verstanden habe dann gilt bei so einem "Sacherl" da kann ich max. ca 25% umbauen und auch diese müssen wieder an Ort und stelle stehen wo sie vorher waren und dürfen keinen meter nicht abweichen? Eig. kann man mit so einem Sacherl nichts anfangen, dass kann man nur zur einer Ruine werden lassen :-D .
*zum Raumordnungungsgesetz § 30 Grünland: das "Sacherl" wird nicht im gesamten gesehen? Uns wurde erklärt dass das Haus (200m²) einzeln betrachtet wird und eben im untergeordneten Umfang ein Abruch/Neubau möglich ist.
*würde es etwas ändern wenn meine Eltern das Haus bauen und das Haus weiterhin zum Gründstück (zur Landwirtschaft) meiner Eltern gehört und wir nur eingemietet sind?

LG LITO


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