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Gartenhütte nicht genehmigt

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  •  jakjak
  •   Bronze-Award
6.9.2016
8 Antworten 8
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hallo miteinander,

was passiert wenn ich (böser junge) eine 14m² Gartenhütte (in NÖ) aufstelle und diese nicht melde bzw. genehmigen lasse?

oder...

was muss ich machen wenn ich sie genehmigen lassen möchte?
was kann das kosten?
würden auch laufende kosten anfallen?
vielen Dank im Voraus

  •  maider187
6.9.2016  (#1)
Bauanzeige???

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  •  felis
  •   Silber-Award
6.9.2016  (#2)
hat bei uns nicht gereicht, alles über 10 m² "überbauter fläche" bedarf nach Ansicht unserer gemeinde und des SV vom gebietsbauamt einer baubewilligung (einreichplan!) - diesen aufwand wollten wir nicht betreiben und haben daher eine hütte mit 9,6 m² überbauter fläche aufgestellt (wir musste das dach etwas anpassen). für unseren SV zählt die Vogelperspektive.
ich würde mal sagen, das hängt bei dir (jakjak) von der gemeinde ab - wo kein kläger...
wenn sich keiner an der 14m²hütte stört, wird gar nix passieren.

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  •  johro
  •   Gold-Award
6.9.2016  (#3)
was ist eigentlich wenn man eine 7qm und eine 7qm Hütte aufstellt? geht das?
@Karl?

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  •  flomax
  •   Silber-Award
6.9.2016  (#4)
also vogelperspektive, so stehts auch in der nö bauordnung
die erste mit bis zu 10m2 ist frei, ab der zweiten braucht man eine bauanzeige! wenn größer als 10m2 einreichung.

zu wo kein kläger da kein richter, ja so könnte man natürlich alles machen emoji aber halt dann auch nicht sudern wenn abbruchbescheid oder dergleichen auf einem zukommt!

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  •  johro
  •   Gold-Award
6.9.2016  (#5)
muss da nochmal nachfragen, meine Hütte ist ca. 18qm und daneben eine mit 6qm, die mit 18qm war bereits im "Grundbuch" eingezeichnet und wurde auch bei uns im Einreichplan wieder eingezeichnet, ist die dann genehmigt?

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  •  flomax
  •   Silber-Award
6.9.2016  (#6)
also vogelperspektive, so stehts auch in der nö bauordnung
die erste mit bis zu 10m2 ist frei, ab der zweiten braucht man eine bauanzeige! wenn größer als 10m2 einreichung.

zu wo kein kläger da kein richter, ja so könnte man natürlich alles machen emoji aber halt dann auch nicht sudern wenn abbruchbescheid oder dergleichen auf einem zukommt!

ich kann nur sagen bei uns in der gegend geht der trend zu "aktion fairness" wo alle gebäude überprüft werden auf ausbauten, etc. etc., da wird alles schön nachgemessen, und bei gewissen personen ist der katzenjammer mächtig groß, das fängt an bei nachzahlungen und geht bis abbruchbescheide, auch manche super ausbauten kann man oft nachträglich gar nicht mehr bewilligen weil oft dann die fenster oder so von den dämmwerten nicht mehr passen emoji

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  •  felis
  •   Silber-Award
6.9.2016  (#7)
ich seh das wie flomax, deswegen haben wir dann auch eine kleinere aufgestellt. nachbarin hat ein NG aufgestellt ohne einzureichen und eine saftige strafe erhalten. aber viele machen eben was sie wollen und kommen (leider) damit durch, weils keinen stört.

war dein NG also schon bestand? müsste das dann nicht so im baubescheid stehen?

wir haben uns an diesem text orientiert (quelle: www.noe.gv.at) und das stimmt anscheinend so nicht...

Anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15):
NEU: Während nun die Aufstellung  von 1 Gerätehütte und 1 Gewächshaus bis 10 m2 Grundrißfläche und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m im Bauland außerhalb von Bauland-Sondergebiet, Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs nach § 17 Abs. 1 Z.9 bewilligungs- und anzeigefrei ist, ...



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.9.2016  (#8)
Zu...wo kein Kläger, da kein Richter... sag ich auch nichts.
1. entspricht ein solcher Zugang zum Thema nicht meiner persönlichen Art
2. Wird dabei immer vergessen, dass es bei fehlenden BAubewilligungen keinerlei Ersitzung, Verjährung, wohlerworbene Rechte oder dergleichen gibt...d.h. kann durchaus sein, dass eure Erben in 50 Jahren (vielleicht aber ihr selbst schon viel früher) mit dem Thema Schwarzbau, nachträgliches Bewilligungsverfahren, allenfalls Abbruch konfrontiert werden......

Ansonsten ist es gesetzlich ja ziemlich klar geregelt:

zitat..
flomax schrieb: also vogelperspektive, so stehts auch in der nö bauordnung
die erste mit bis zu 10m2 ist frei, ab der zweiten braucht man eine bauanzeige! wenn größer als 10m2 einreichung.

Genauso ist es,da gibts nicht mehr viel dazu zu sagen.

zitat..
johro schrieb: was ist eigentlich wenn man eine 7qm und eine 7qm Hütte aufstellt? geht das?
@Karl?

Ja sicher, warum nicht?: die eine Hütte ist frei, für die andere brauchst eine Bauanzeige.

zitat..
felis schrieb: alles über 10 m² "überbauter fläche" bedarf nach Ansicht unserer gemeinde und des SV vom gebietsbauamt einer baubewilligung

Warum schon wieder auf Gemeinde und SV hinpecken? Das steht so klipp und klar in der Bauordnung. Die hat weder die Gemeinde gemacht, noch der Sachverständige!

zitat..
johro schrieb: die mit 18qm war bereits im "Grundbuch" eingezeichnet und wurde auch bei uns im Einreichplan wieder eingezeichnet, ist die dann genehmigt?

Hab ich hier des öfteren ja schon erklärt: seit es eine Bauordnung gibt (vor weit mehr als 100 JAhren) kann man von einer Baubewilligung nur dann ausgehen, wenn man einen schriftlichen bewilligungsbescheid der BAubehörde hat. Das Grundbuch hat mit Baubewilligung rein gar nichts zu tun. Wenn die Hütte im Einreichplan als "Bestand" eingezeichnet war, ist das ebenfalls nichts wert (sie war ja nicht Gegenstand des bewilligungsverfahrens, oder? d.h. war nicht angeführt im Bauansuchen, in der Baubeschreibung, im Titel des Einreichplanes usw.)

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