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Gartenhütte Bewilligungspflichtig????

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  •  ocp
  •   Silber-Award
7.8. - 10.8.2014
9 Antworten 9
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Hallo, ich wohne in oberösterreich (linz-Land) und habe eine frage an die spezialisten hier ( ich hoffe "karl10" liest mich)....

Ich möchte eine gartenhütte 4 x 3 selbst aufstellen, jedoch nicht aus holz, sondern würde ich gerne mit 12 cm ytong-Steinen bzw. 12 cm Ziegelsteine mauern.
Warum nicht aus holz???? Ich will nicht alle jahre holz bearbeiten (streichen) müssen!!!

Nun meine frage: fällt das unter Errichtung von baulichen Anlagen, bzw. Neubau von Gebäuden, denn dann wäre es wie ich vermute bewilligungspflichtig, oder da es nicht beheizt und auch nicht bewohnt ist, einfach nur gartenhütte bis 12 m2, also anzeigepflichtig ???

Zweite frage: egal ob anzeige-und oder bewilligungspflichtig, darf ich mir meine gartenhütte selbst mauern, oder brauch ich da eine firma (stempel, oder was weis ich) ???

Lg
Ocp

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.8.2014  (#1)
wie du sicher weist, bin ich aus NÖ und daher mit der OÖ-Bauordnung nicht so vertraut.

Ein kurzer Blick in die BAuordnung sagt dir aber ziemlich eindeutig, dass das von dir geschilderte Gebäude nur anzeigepflichtig ist. Ob Holz oder sonst was ist dafür nicht entscheidend.
Selber bauen kannst immer. Die Frage ist, ob du einen Bauführer brauchst (der baut nicht, sondern beaufsichtigt nur). Das entscheidet bei anzeigepflichtigen Vorhaben die Baubehörde im Einzelfall.

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  •  nereug
8.8.2014  (#2)
Einfach zur Gemeinde gehen - die sollte Auskunft geben können.

Eine Meldepflicht besteht mit ziemlicher Sicherheit (aber das ist relativ einfach - hatten wir einer Lärmschutzwand)

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  •  deejay
  •   Gold-Award
8.8.2014  (#3)
Für OÖ gilt, Nebengebäude bis 15m² sind Anzeigepflichtig. Ab 15m² Bewilligungspflichtig.

zitat..
ocp schrieb: Zweite frage: egal ob anzeige-und oder bewilligungspflichtig, darf ich mir meine gartenhütte selbst mauern, oder brauch ich da eine firma (stempel, oder was weis ich) ???


Da es nur Anzeigepflichtig ist, genügt eine Skizze deines Vorhabens und du kannst sie selbst machen.
Bei uns in der Gemeinde benötigst du bis 15m² keinen Bauführer. Danach sehrwohl.

Nur info halber, weil ich erst mit unserer Baubehörde eine Woche Feuerbeschau gegangen bin, haben wir genau über das Thema Nebengebäude gesprochen.
In OÖ ist es nun möglich, ein 15m lange Nebengebäude direkt an die Grundgrenze zu stellen, wenn die Traufenhöhe 3m nicht übersteigt.
Quasi kannst deinen Nachbarn jetzt zu betonieren.


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
8.8.2014  (#4)
die hütte.. - ...wird anzeigepflichtig sein, klär mit der gemeinde evtl. noch abstände zu nachbargrundstücken. kosten hast da keine oder fast keine. und stempel usw. benötigst nicht, einen plan von der hütte musst aber der anzeige beilegen. aber den bekommst eh vom hersteller.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
8.8.2014  (#5)
Er baut die Hütte selbst, somit kein Hersteller.
Bis 15m2 Anzeigepflicht und er darf an die grundgrenze.
Bebauungsplan muss noch gecheckt werden, ansonsten freie Fahrt!

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  •  ocp
  •   Silber-Award
9.8.2014  (#6)
Ok, alles klar..Danke für eure beiträge.....

natürlich werd ich zur gemeinde, ich wollt nur vorab informiert sein, um etwas vorbereitet zu sein...

Was die grundgrenze angeht, ich hab vor rumdherum 1 m abstand zu lassen, ist immer leichter wenn man später was machen muss......

Naja, wenn ich nur eine skizze abgeben muss, werd ich mal schauen ob ich gefragt werde mit welchem material gebaut wird, ansonst erwähn ich's gar nicht.....

Ocp



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.8.2014  (#7)

zitat..
ocp schrieb: werd ich mal schauen ob ich gefragt werde mit welchem material gebaut wird, ansonst erwähn ich's gar nicht.....

Wovor hast Angst?? Du darfst die Hütte mit jedem Material bauen...

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  •  ocp
  •   Silber-Award
9.8.2014  (#8)
Angst ist vielleicht das falsche Wort.aber ich will mit der Gemeinde so wenig "Diskussion" wie möglich emoji
Lg
Ocp



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  •  deejay
  •   Gold-Award
10.8.2014  (#9)
es wird auch keine Diskussion geben, du darfst das machen, wenn nicht gerade ein Bebauungsplan dagegen spricht.



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