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Garantieverweigerung bei Selbstmontage

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  •  hanstomsy
14.4. - 28.4.2015
10 Antworten 10
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Hallo,

ich habe mir meine fenster selber montiert und alles hat perfekt geklappt. Einzig bei einer Balkontüre lässt sich der Flügel nicht einstellen, ich kann den Flügel zwar in alle Positionen verstellen, aber ständig passt es an irgendeiner stelle nciht, so, als wäre der Flügel aus dem Winkel.

Die Produktionsfirma hat mir auf meine Email mit der Mitteilung geantwortet, dass die Türe nciht durch ihre Monteure montiert wurde und dadurch die Garantie nicht gilt und dass der Fehler wohl an falscher Montage liegt.

Stimmt es wirklich, dass ich dadurch, dass ich die Türe selbst montiert habe, die Garantie so zu sagen, ausgeschaltet habe?? Was soll ich tun??

  •  atma
  •   Gold-Award
14.4.2015  (#1)
nur montagefehler sind nicht gedeckt - na no na ned... aber wenn das produkt selbst fehlerhaft ist, solltest ganz normal garantie drauf haben.
hast du einen entsprechenden vertrag / auftrag dazu? steht da irgendwas drin? ... wobei auch dann noch die frage wäre, ob man das einfach so ausschließen dürfte...

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
14.4.2015  (#2)
wie atma schon schreibt... das hängt wohl maßgeblich von der ursache des fehlers ab. das müsste die firma aus meiner sicht auch auf jeden fall abklären bevor sie hier mit garantieverlust antwortet.

wenn du offensichtlich eine defekte türe eingebaut hast liegt ein garantiefall vor. wenn der fehler bei der montage liegt dann werden sie das nicht abdecken.

am besten wäre wohl dass du dir das von einem "unabhängigen" Professionisten ansehen lässt bzw. die Firma (wobei sich die im Zweifel auf die Montage ausreden könnte)

nur am Rande: bei uns wurden größere Türen in zwei Schritten montiert zuerst den Rahmen dann erst das Glas. Vlt. liegt es daran?

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  •  hanstomsy
14.4.2015  (#3)
Ha, jetzt habe ich eine weitere Nachricht bekommen, laut der die Türe eine beschränkte Garantie hat, da der Flügel eine Überbreite hat, na ja anscheinend machen die zwar jede größe, aber ab bestimmter Breite ist die Garantie beschränkt, also wie ich das verstehe, falls der Fehler auf die durch Überbreite zurückzuführen ist, gilt dafür die garantie nicht!

Laut der Firma besteht Überbreite ab 1,2m Flügelbreite - es geht anscheinend um die Beschläge, die dann zu stark belastet sind.

Hm, was nun??

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
14.4.2015  (#4)
na gut das ist schon mal was anderes...

wurdest du darauf hingewiesen im zuge des Angebots? stand das wo?

Bei uns in der Gegend hatten wir mal so einen Fall, der hatte ebenfalls Übergrößen (Überhöhe) und da wurde bereits VOR der Bestellung dezidiert darauf hingewiesen dass hier nur eingeschränkt Garantie übernommen werden kann. Ich glaube er musste das sogar unterzeichnen dass er darauf hingewiesen und einverstanden ist...

aber nur vorsichtshalber:

sprichst du jetzt von einer "Produkt" Garantie oder von der Gewährleistung an sich

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  •  hanstomsy
14.4.2015  (#5)
An sich wurde mir nichts vorher gesagt, im Angebot steht es auch nicht,aber der Techniker schreibt in der Email, dass es in den Datenblättern auf der Firmenhomepage steht.
Was meinst jetzt mit Produkt-Garantie und Gewährleistung? Ich denke, es geht um die Garantie, nehme ich zumindest an

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  •  Schwedenbombe
  •   Gold-Award
14.4.2015  (#6)
Eine Herstellergarantie entspricht (muss nicht) nicht der gesetzlichen Gewährleistung entsprechen. Die kann er gar nicht ausschließen.

Garantie ist quasi eine über die Gewährleistung hinausgehende (freiwillige) Zusage durch den Hersteller oder wen auch immer gegenüber dem Kunden.

Ich bin kein Jurist und auch nicht aus der Bau- / Fensterbranche. Aber für meinen Geschmack müsste hier eine Hinweispflicht bestehen, wenn sie Dir schon von vorhinein gewisse Zugeständnisse "streichen" wollen.

Und die Gewährleistung an sich können sie aus meiner Sicht ohnehin nicht ausschließen. Also wenn dann "lediglich" eine darüber hinausgehende Garantiezusage, auf was auch immer (Beschläge, Farbechtheit, etc.)

edit: auf das Produkt. Wenn der Fehler durch die Montage verursacht wurde stellt es sich wohl wieder anders dar.



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  •  Richard3007
14.4.2015  (#7)
Ich hab das grad vor 12 Monaten genauestens durchgeackert....
Garantie ist eine rein freiwillige Erweiterung der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Die kann der Hersteller auch jederzeit zurücknehmen. Bei einer Gewährleistung spricht man von beweglichen und nicht beweglichen Gütern. Bei beweglichen Gütern ist die Frist 6 Monate, bei nicht beweglichen Gütern (wie ein Haus) 2 Jahre. Dann gibt es versteckte Mängel die die Gewährleistungsfrist auf 30 Jahre anhebt.
Aber du hast unter ziemlicher Sicherheit das Problem, das der Hersteller keine Garantie auf seine Produkte gibt, wenn es nicht durch einen Fachmonteur montiert wird. Er hat bestimmt das irgendwo kleingedruckt in seinen AGB´s stehen.
Das Problem bei der Gewährleistung ist, du musst den Fehler beweisen. Das kann vermutlich nur ein Sachverständiger. Das heißt du musst auch die Sachgemäße Montage nach Herstellerangaben beweisen. Von einem geschulten und bezahlten Monteur nimmt man an, dass er dies richtig macht. Daher gibt es da auch meist keine Probleme bei der Mängelbehebung.
Nur wie beweist du das du keinen Fehler in Montage gemacht hast? Gibt es Fotos dazu, das deine Schritte beweist, das du nach Montageanleitung des Herstellers gearbeitet hast?

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  •  AnTeMa
14.4.2015  (#8)
Garantie auf Tür bei Selbstmontage - Die Gewährleistung aufs Material kann bei Selbstmontage nicht entfallen, nur für Montagefehler natürlich.

Ich habe immer den Rahmen zuerst genau montiert und dann das Element eingehängt- und das auch bei sehr kleinen Fenstern, weils präziser wird, wenn nicht noch der Flügel dranhängt.

Ein bloßer Hinweis auf der Homepage etc mit irgendwelchen Einschränkungen gilt generell nicht als rechtlich vereinbart.
Diese Bedingungen müssen dir im kompletten Wortlaut in gedruckter Form übergeben worden sein.

Und dann gibts für die Firma immer noch das Nachweisproblem- außer du hast dezidiert den Empfang der Lieferbedingungen und den Garantieausschluß unterschrieben.

Selbst dann gibt es noch Urteile, daß solche Auschlüsse nicht gültig sind, weil der Kunde als Laie nicht die Tragweite solcher Einschränkungen erkennen konnte.

Wenn eine bestimmte Größe nicht sicher herstellbar ist und über die vom Beschlaghersteller angegebene maximale Belastung hinausgeht, darf es nicht verkauft werden.

Stell dir vor jemand öffnet die Tür, das obere Band bricht dabei und die Tür erschlägt jemand (zumindest kann leicht die Halsschlagader perforiert werden)
Ich habe so ähnliche Sachen schon gesehen
-da bin ich sicher, daß der Türenhersteller dafür haftet, der die schließlich in den zu schweren Rahmen geschraubt hat.

Wir hatten so etwas schon in einem anderen Thread:
es könnte auch der Einbrecher sein, der eine andere Tür aufgebrochen hat, und beim Verlassen deines Hauses durch diese Tür verletzt wird- es gab ähnliche Fälle wo der Eigentümer verklagt wurde, Schadensersatz und lebenslange Rente an den Einbrecher zu zahlen- in diesem Fall dann wohl der Türenhersteller.

Zuerst kontrollieren, ob der von dir eingebaute Rahmen tatsächlich in allen Richtungen lotrecht eingebaut wurde.
Außerdem muß er unten unterstützt werden.

Die Schrauben dürfen nicht zu viel Luft haben und müssen in genügender Anzahl und in genügender Stärke verschraubt worden sein.

Das umgebende Mauerwerk muß tragfähig genug sein.

Dann solltest du die Breiten und Höhen kontrollieren ob djeweils 2 Seiten gleich sind und danach die Diagonalen messen,
am Besten im Bereich der Verglasung.

Am wahrscheinlichsten ist es, daß die Tür falsch verklotzt wurde.

Ist sie aus Kunststoff oder Holz?

Wo bist du denn?
Wenns nicht zu weit weg ist könnte ich mir das ansehen und der Firma ggf schreiben (ich bin im Sachverständigenverband), dann sollte aber die Ursache geklärt sein.

Andreas Teich


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  •  hanstomsy
14.4.2015  (#9)
Danke für die Erklärung, ich werde noch alle überprüfen, ob ich wirklich alles ordentlich gemacht habe und dann werde ich noch mit der Firma reden. Falls dann nicht herauskommt, dann werde ich mir wirklich Hilfe suchen müssen.

Hans

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
28.4.2015  (#10)
fenstermontage ist nicht schwer aber erfahrungssache! - bei einem guten hersteller und wenn sauber ung genau motiert wird, muss praktisch nichts eingestellt werden, da die fenster voreingestellt sind. die tricks sind dass z.b. bei der balkontüre bandseite immer ca. 1 mm höher unterlegt wird, oder an den richtigen stellen eventuell mehr eingebaucht wird. es kann auch einmal vorkommen dass ein schloss nicht genau passt und 2 mm versetzt werden muss, oder falls ein glas auf dem transport im flügelrahmen verrutscht ist, dass neu geklotzt werden muss. dass fehlerhafte beschläge eingebaut waren, habe ich noch nie gehabt. bei einer selbstmontage eines kunden bei balkontüren mit verdeckten beschlägen, haben sie beim einhängen die ganzen scherenlager beschläge vermurkst. es gehört bei einem fenstermontoer dazu, dass die fenster nach der montage funktionieren! auch wenn nicht sauber montiert wurde, kann noch einiges getrikst werden.

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