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Garantieservice freie Werkstatt

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  •  sensai
  •   Gold-Award
8.4. - 9.4.2013
4 Antworten 4
4
Wie, hoffentlich, die meisten wissen kann man seit Juni 2010
das KFZ - Service auch in einer freien Werkstatt durchführen
lassen, ohne seine Garantieanspruch zu verlieren.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318881692355
http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/2381040/freie-fahrt-fuer-freie-werkstatt.story

Meine Frage dazu:
Gilt das auch für einspurige KFZ (Motorrad)?

  •  creator
  •   Gold-Award
8.4.2013  (#1)
der kfz-bereich ist in der gruppenfreistellungsverordnung - gesamtheitlich geregelt:
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/recht-steuern/recht/wettbewerbsrecht/kfzgvoneu.html

http://www.gva.de/index.php?content=Branche::Marktvolumina

der begriff "kraftfahrzeug" umfasst ein- und zweispurige kfz.
wichtig ist aber, dass genau nach wartungsplan vorgegangen wird, also keine anderen als die norm- und typgerechten flüssigkeiten eingefüllt wurden und die freien ersatzteile auch wirklich freigegeben wurden. ist halt bei dingen wie sportluftfilter, ölfilter und bremsteilen genau zu hinterfragen. also wennst dir statt originaler nissin-anlage brembos raufschnallst, kann's kritisch werden...

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.4.2013  (#2)
Wie schauts da eigentlich mit den sog. "Kulanz" Sachen aus?
Also jene Dinge, die nach der Garantiezeit kaputt werden, der Hersteller aber aufgrund von bekannten Problemen die Kosten (teilweise) übernimmt?

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
9.4.2013  (#3)
@creator - danke für deinen link, bin jetzt aber ein wenig verwirrt.

Ich hab mir jetzt das EU - Dokument (k.a. ob das tatsächlich
das die ungekürzte Originalversion ist) durchgelesen
und in Kapitel 1 Absatz g) (Seite 4 aus 6) steht
folgendes:

"Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge mit Selbstantrieb und
mindestens drei Räder, die für den Verkehr auf
öffentlichen Straßen bestimmt sind:"

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:129:0052:0057:DE:PDF

Im Sinne der Gleichberechtigung sollte das Gesetz aber
von der EU angepasst werden. Was ist an einem
einspurigen Fahrzeug so anders, dass man nicht die
freien Werkstätten benutzen kann?

Originalteile sind bei meinen Bikes immer so eine Sache.
Ich lass meist schon vor der Auslieferung die Auspuffanlage
oder das Fahrwerk tauschen. Oder ich verbaue ein anders
Steuergerät oder Schaltautomat.
Mir gehts da eher mehr um den Wiederverkauf bzg. Serviceheft
wo das Bike sowieso wieder in den Originalzustand
rückgebaut worden ist.

@gdfde
Ausgenommen von dieser Regelung sind Gewährleistungstausch
oder Rückrufaktionen. Sog. Kulanzgeschichten soll man
halt im Vorfeld selber abschätzen. Wenn der Händler nach
der Garantiezeit teilweise die Kosten für zb. einen Starter
mit zb. 300,- übernimmt, ist das zwar "nett", jedoch
habe ich mir diese Betrag bereits während der Garantiezeit
durch die geringen Kosten bei einer freien Werkstatt
bereits eingespart. Nochdazu ich dann ja auf den Verbau
eines Originalteiles verzichten kann, das ja sowieso
um einiges günstiger ist.

Die Vertragswerkstätten versuchen halt den Kunden zu
verunsichern und dadurch an sich zu binden, ohne
jedoch die Kosten zu senken und sich an den freien
anzupassen.



1


  •  creator
  •   Gold-Award
9.4.2013  (#4)
ich möchte hier mal auf das letzte posting - im thread verweisen, weil's schön lehrreich ist:

zitat..

Kurator El Mobile
Um es mal neutral auszudrücken: Websites wie https://www.gme-infotech.com/ gibt es nicht, weil Opel plötzlich ein Herz für Hobbyschrauber hat...


http://www.motor-talk.de/forum/neuwagen-in-einer-freien-werkstatt-reparieren-lassen-trotz-garantie-t3946656.html?page=1
der rest an halbwissen ist auch schön lehrreich. da sind manche schon stolz, wenn sie gewährleistung und garantie halbwegs unterscheiden können... und sehen halt ned ein, dass das erst der anfang ist.

recht haben und bekommen sind bekanntlich auch 2 verschiedene dinge. natürlich versuchen die gersteller, ihre vetragswerkstätten zu puschen. einerseits kann man mit einer rs-versicherung streiten oder halt je nach reparaturwert schauen, was günstiger ist.

zitat..
aufgrund von bekannten Problemen


da kommt's darauf an, ob die sicherheitsrelevant sind.
http://www.bmask.gv.at/site/Konsumentenschutz/Produktsicherheit/KFZ_Rueckrufe
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1129393%2C%2C
sind sie sicherheitsrelevant, ist es völlig wurscht, wo gewartet wurde, weil dann immer der hersteller kostenlos reaprieren/kontrollieren muss. war bei meinen alten subarus auch so, da haben die letztes jahr die - 1 monat nach dem pickerl - gratis in der händler-vertragswerkstatt gecheckt und neu versiegelt.

bei enzelfällen ist es eh eine kostenfrage, ob die kulanz in ö. billiger ist als die reparatur in der freien werkstätte. die möglichkeit der reparatur beim vertragshändler im ausland sollte man auch checken.



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