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Garagenhöhe an der Grundstücksgrenze BGLD

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  •  geatschi
25.1. - 16.2.2023
2 Antworten 2
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Hallo zusammen,

Unsre aktuelle Entwurfsplanung sieht eine Garage direkt an der Grundstücksgrenze vor. Das Grundstück befindet sich im Burgenland und wir haben eine offene Bebauung seitens Gemeinde vorgeschrieben.

Nun zu meiner eigentlichen Problematik:
Wir haben das Grundstück, sowie den Straßenverlauf vom Geometer inkl. Höhenlage vermessen lassen, mit folgendem Ergebnis:
 
Bauplatz-Mitte:
 • westlicher Nachbar (mit stützmauer): 323,83m
 • meine Grundgrenze im Westen: 322,77m
 • meine Grundgrenze im Osten: 322,09m
 • östlicher Nachbar: ~322,00m

Straßenniveau:
 • westliche GG: 323,39m
 • ostliche GG: 322,61m

Zusammengefasst bedeutet das, dass mein Grundstück von Ost nach West rund 68cm abfällt und ich im Schnitt rund 64cm unter Straßenniveau bin. Weiters kommt dazu, dass mein westlicher Nachbar sein Grundstück um >1,06m über mein jetziges Niveau angehoben hat (vor 30 Jahren).

Nachdem ich nicht unter Straßenniveau sein will, ist somit das Anheben meines Grundstücks im Mittel von mindestens 68cm erforderlich. Wir würden gerne die Garage mit einer Gebäudehöhe von 4,10m ausführen und an der östlichen Grundgrenze (zum "tieferen" Nachbarn) anbauen. Raumhöhe der Garage wird ~2,7m betragen und aus optischen Gründen inkl. Deckenaufbau und Attika kommen wir dann auf die 4,10m. Das Haus ist ein Bungalow mit Flachdach und besteht aus 2 weiteren Kuben mit 3m bzw. 3,60m Gebäudehöhe.

Der östliche Bauplatz ist aktuell nicht bebaut. Der Westliche ist bebaut und das "Erd-Niveau" ist noch mindestens 20cm höher als die Stützmauer. Wasserablauf-Thematik wird auch noch kommen, aber das möchte ich hier mal aussen vor lassen. Genauso wie das Thema, ob die Niveauanhebung des westlichen Nachbarns "genehmigt" wurde und so "zulässig" ist.

Wir haben demnächst einen Termin bei der Gemeinde und ich möchte mich hier im Vorfeld nur mal erkundigen, wie die "Rechtslage" hier prinzipiell aussieht bzw. wie ihr das seht. Ich habe schon die diversen Beiträge und Themen hier im Forum durchstudiert, doch Begriffe wie "verglichenes Gelände", "freier Lichteinfall unter 45° - in NÖ", "zulässige Hauptfenster", "gewachsenes Gelände", "Bezugsniveau", ..... sind für mich nicht wirklich greifbar bzw. umlegbar auf meinen konkreten Fall.

Danke schonmal für euren Input.

  •  geatschi
1.2.2023  (#1)
Niemand eine Idee?

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  •  geatschi
16.2.2023  (#2)
Inzwischen habe ich Rückmeldung vom Bau-Sachverständigen bzw. der Gemeinde erhalten. Der Baubauungsplan wird auf halboffene Bauweise angepasst und ich darf an die Grundgrenze mit den allgemeingeltenden Gebäudehöhen anbauen. 💪

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