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Garage NÖ so nicht möglich? [NÖ]

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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.12.2016 - 10.1.2017
9 Antworten | 5 Autoren 9
9
Hallo,
und wieder eine Frage zur Garage (in NÖ). Ich war gestern zur Bauberatung und es sind gleich mehrere Probleme aufgetaucht. Hier geht es nur um die Garage. So möchte ich bauen:

2016/2016120623843.jpg
Der Bausachverständige meinte, dass ich das so nicht genehmigt bekomme, weil die beiden abgetrennten Kellerräume keinen "Fluchtweg" haben. Darauf meinte ich, ok, was ist wenn ich die Türen/Wand weglasse? Das ginge, dann zählen die Räume zur Garage.
das heißt so würde es gehen:

2016/20161206892550.jpg
Eigentlich möchte ich die Wand/ Türen aber haben. Hat der Sachverständige Recht? Wo steht das?
Danke

  •  alpenzell
  •   Silber-Award
16.12.2016  (#1)
keiner???

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
16.12.2016  (#2)
Wir in OÖ habens so gebaut, wie du es gern möchtest.
Hilft dir jetzt nicht weiter... aber übern Brandschutz habts geredet? Bei uns sind alle Türen, in die hinteren Räume als auch ins Haus, als Brandschutztüren im Einreichplan angeführt.

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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
16.12.2016  (#3)
nein, Brandschutz habe ich nicht angesprochen. Wäre für mich ok, die als Brandschutztüren auszuführen. Heizung soll eine EWP werden und die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] soll da auch mit rein.

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
16.12.2016  (#4)
wenn du es unbedingt so möchtest machst halt später mit rigipswänden zu 😄

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  •  Maarch
  •   Bronze-Award
16.12.2016  (#5)
noch eine Idee:
Vielleicht findest ja n den OIB wo eine Info zu Fluchtwegen:
https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien

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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
16.12.2016  (#6)
Vielleicht findest ja n den OIB wo eine Info zu Fluchtwegen:
guter Link danke.
aus der oib für Garagen 50-250m²: "Fluchtweg: Von jeder Stelle höchstens 40 m Gehweglänge
zu einem sicheren Ort des angrenzenden Geländes im Freien oder zu einem Treppenhaus mit Ausgang zu einem sicheren Ort des angrenzenden Geländes im Freien"
Da sehe ich eigentlich kein Problem. Vorher stellt sich ja die Frage, ob die zwei abgegrenzten Räume überhaupt zur Garage zählen. Wenn ja passt der Auszug, wenn nein gibt es keinen Text zu Fluchtwegen.

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  •  Avalone
10.1.2017  (#7)
Das höre ich auch zum ersten Mal. Wir haben das schon 100x so ähnlich eingereicht. War nie ein Problem. Es müssen nur beide Räume belüftet sein (mechanisch oder über einen Lichtschacht). Und die 2te Varainte ist vom Brandschutz nicht erlaubt, weil du in einer Garage keinen AR bzw. HWR bzgl. Brandlast haben darfst.

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  •  alpenzell
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#8)
Baumeister hat auch nur mit dem Kopf geschüttelt. Der darf jetzt erst mal den Einreichplan so machen wie geplant (Bild 1). Mit Lüftung und Brandschutztüren hätte ich kein Problem.
Dann gehen wir zusammen wieder zur Bauberatung und dann schauen wir mal, ob der Sachverständige wieder das Gleiche sagt und das auch belegen kann.
Mein Problem mit der Grundstücksabtretung hat sich nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister schon in Wohlgefallen aufgelöst. Das war dann schon das zweite Mal, dass sich der Sachverständige bei mir geirrt hat.

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
10.1.2017  (#9)
Viell wars nur ein "Vorschlag " gg

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