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Garage in Schwechat

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  •  Woiferl
3.2. - 5.2.2012 1
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Hallo,

wir haben uns ein Fertigteilhaus auf einem Pachtgrund in Schwechat gekauft (wird erst gebaut) und würden auch gleich eine Garage anbauen lassen. Wie schon erwähnt handelt es sich um ein Pachtgrundstück auf einem großen (auf ca. 30 Häuser aufgeteilten) Grundstück. Da sich nun aber die Aussagen des Hausverkäufers und die eines Baumeisters nicht decken, hätte ich dazu folgende Fragen:
Die Garage soll an einer Seite am Haus und an der anderen direkt an die Pachtgrundstückgrenze (die aber nicht die "tatsächliche" Gesamtgrundstücksgrenze ist) stehen und in Holzriegelbauweise errichtet sein.
Jetzt meine Fragen: darf ich an das Pachtgrundstück des Nachbarn in Holzriegelbauweise anbauen oder muss die Wand (aus Brandschutzgründen) gemauert sein - falls ja: muss die Mauer auch "ums Eck" gehen, bzw. wie sieht's dann mit dem Dach aus?
Ich möchte an der Stirnseite der Garage eine Eingangstüre und ein Fenster machen: müssen da Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, bzw. die Türe nach außen aufgehen?(nach innen wäre wegen Regen & Schnee wahrscheinlich besser).
Laut Hausverkäufer ist das alles kein Problem (weil das angeblich nicht als Grundstücksgrenze gewertet wird), laut Baumeister ist das alles aber schon ein Problem *g* - vielleicht könnt ihr mir helfen...
Schon mal vielen Dank, LG

Wolfgang

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.2.2012  (#1)
..Baurechtlich zählen allein "Grundstücksgrenzen" (laut Kataster). Die Aufteilung in verschiedene "Pachtbereiche" ist uninteressant.
Wenn zwar keine Grundstücksgrenze in der Nähe ist, dann sind hinsichtlich Brandschutz aber auch die Abstände von Bauwerken zueinander sowie spezifische brandschutztechnische Vorschriften für einzelne Gebäudetypen (wie z.B. Garagen) zu beachten.
Bei der Garage kommts auch darauf an wie, groß sie ist (mehr als 35m²? mehr als 100m²?).
Eine Holzriegelkonstruktion könnte beim Anbau an ein anderes Gebäude problematisch sein, weil sie (bei mehr als 35m²) "hochbrandhemmend" sein muss.
Für Türen und Fenster gibts bei dieser Größe alledings keine brandschutztechnischen Anforderungen.
Um das im Detail zu beurteilen, brauchts Kenntnis über den genauen Sachverhalt (Lage, Abstand der Gebäude zueinander, Konstruktion, Nutzung usw.)
Daher: Einfach aufs Bauamt fragen gehen und sich erkundigen. Dann können wir bei Unklarheiten weiterreden.



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