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Das Wasser von der Gartenhütte rinnt zu dir - das geht gar nicht, der Jurist sagt dazu auch Immission, kein Nachbar darf seinen Nachbarn Wasser hinleiten!
Mache es freundlich, zuerst mit Worten an den Nachbarn, am besten zu zweit, dann einen Brief, ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß.... Um weiterhin in guter Nachbarschaft zusammenzuleben ersuche ich bis xxx zu beseitigen. Und vorsorglich am Amtstag des BezirksGerichtes , meist der Dienstag,erkundigen ob dies nicht auch die Möglichkeit zur Besitzstörungsklage gibt... Und wie hoch ist das Dach der Gartenhütte, und wie groß ist diese Gartenhütte geworden? Paßt sie noch in den bewilligunsfreien Teil der Bauordnung? ist unterschiedlich je Bundesland. |
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Danke das dachte ich mir. Bei uns sind die übergenau und haben uns schon beschimpft. Aber sie nehmen sich alles raus seitdem sie neben uns eingezogen sind. Danke für die Antwort |
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Also bei uns im Ort muss das Dachwasser auf eigenem Grund versickern. Wird bei euch vielleicht ähnlich sein.
Das heißt eigentlich müsste er eine Regenrinne zumindest in eine Drainage legen die von deinem Grund weg führt. Oder er schließt die Dachrinne an einen Sickerschacht oder Zisterne an.... Auch darf das Dach nicht höher als 3m sein. Was es vermutlich nicht sein wird, da er ja zu dir abfallen lässt. |
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