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G-Hütte Regenwasser zu mir geleitet

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  •  Krea1978
31.3. - 1.4.2015
3 Antworten 3
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Hallo
Ich hab zwei Fragen:
1. Meine netten Nachbarn haben einen Holzzaun gemacht und darauf das Dach der Gartenhütte für eine Unterstellmöglichkeit verlängert. Somit rinnt das Regenwasser über sein DAch und seinen Zaun zu mir rüber. Das ist doch nicht erlaubt oder?

2. ich habe eine Bauanzeige für meine Terassenüberdachung verabsäumt und brauchte dafür die Unterschrift meiner netten neuzugezogenen Nachbarn. ich bekam sie nicht und mußte danach viel löhnen für Mauer, Pläne usw.
Vor einem Jahr hat sich das abgespielt. DIe Überdachung war 7 Jahre alt und ich hab jetzt erst das Geld gehabt und die alten Plexigläser in Echtglas von einer Firma tauschen lassen. Muss ich das jetzt der Gemeinde melden? oder gar wieder Planänderung zahlen....
Bitte um Hilfe
Danke Krea

  •  mycastle
  •   Silber-Award
31.3.2015  (#1)
Das Wasser von der Gartenhütte rinnt zu dir - das geht gar nicht, der Jurist sagt dazu auch Immission, kein Nachbar darf seinen Nachbarn Wasser hinleiten!
Mache es freundlich, zuerst mit Worten an den Nachbarn, am besten zu zweit, dann einen Brief, ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß....
Um weiterhin in guter Nachbarschaft zusammenzuleben ersuche ich bis xxx zu beseitigen.
Und vorsorglich am Amtstag des BezirksGerichtes , meist der Dienstag,erkundigen ob dies nicht auch die Möglichkeit zur Besitzstörungsklage gibt...

Und wie hoch ist das Dach der Gartenhütte, und wie groß ist diese Gartenhütte geworden?
Paßt sie noch in den bewilligunsfreien Teil der Bauordnung? ist unterschiedlich je Bundesland.

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  •  Krea1978
1.4.2015  (#2)
Danke das dachte ich mir. Bei uns sind die übergenau und haben uns schon beschimpft. Aber sie nehmen sich alles raus seitdem sie neben uns eingezogen sind. Danke für die Antwort

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  •  Richard3007
1.4.2015  (#3)
Also bei uns im Ort muss das Dachwasser auf eigenem Grund versickern. Wird bei euch vielleicht ähnlich sein.
Das heißt eigentlich müsste er eine Regenrinne zumindest in eine Drainage legen die von deinem Grund weg führt.
Oder er schließt die Dachrinne an einen Sickerschacht oder Zisterne an....
Auch darf das Dach nicht höher als 3m sein. Was es vermutlich nicht sein wird, da er ja zu dir abfallen lässt.

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