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Fußweg [Stmk]

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  •  BK1982
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
24.7. - 3.8.2018
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo!

Ich habe eine Frage zur Definition von "Fußweg".

In unserer Bebauungsrichtlinie (Richtlinie gilt für die gesamte Siedlung) steht u.a. Folgendes:

"Auf Grundstück xxx ist ein für jedermann begehbarer Fußweg zu konzipieren.
Dieser soll zur Gewährleistung kurzer Wege die fußläufige Durchlässigkeit des Siedlungsgebietes sicherstellen, insbesondere in Vorausschau auf zukünftige bauliche Erweiterungen."

Das besagte Grundstück gehört einer Privatperson. Derjenige war der ursprüngliche Grundeigentümer der gesamten Siedlungsfläche. Die Siedlungsstraßen, und eben auch der "Fußweg" gehören ihm aktuell immer noch.

Wir haben 2013 gebaut. D.h. die Bebauungsrichtlinie gibt es schon länger als 5 Jahre.
Alle Grundstücke rund um diesen Fußweg sind bereits bebaut.

Aktuell ist der sogenannte "Fußweg" ein Streifen Wiese über den Hang hinunter. Wenn ihn die angrenzenden Nachbarn nicht mitmähen würden, würde alles zuwuchern. Der Fußweg wäre also absolut nicht begehbar - außer vl. mit einer Machete..... Wenns gemäht ist, kann man ihn "bewandern", da es ziemlich steil und rutschig ist. Mit Kinderwagen z.B. keine Chance...

1. Frage also: Wie definiert man einen "für jedermann begehbaren Fußweg"?
2. Frage: Wer muss den Fußweg "für jedermann begehbar" machen? Ich nehme an, der Grundstücksbesitzer?
3. Frage: Wie lang kann er sich dafür Zeit lassen?

Die Gemeinde sagt zu dem Thema nicht viel. Nur so in der Art: Man kann ihn ja nicht zwingen das zu machen... bla... bla... Oder: Wir können ihm ja nicht vorschreiben wann er das zu machen hat....

Wir haben uns aber alle serwohl an die Bebauungsrichtlinie halten müssen und da ist genau geschaut worden. Klar, wir haben dort alle gebaut und waren Bittsteller. Er lebt dort ja nicht, ihm ist der Fußweg egal....

Vl. kann hier jmd. meine Fragen beantworten und hat evtl. Tipps wie wir zu unserem "für jedermann begehbaren" Fußweg kommen? Bundesland Steiermark, falls das relevant ist....

Danke & LG
BK

  •  BK1982
  •   Gold-Award
26.7.2018  (#1)
Niemand? Z.B. Karl?

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  •  kech
  •   Silber-Award
27.7.2018  (#2)
Die Richtlinie schreibt nur das „Konzipieren“ eines begehbaren Fußwegs vor. Von „Errichten“ steht darin nichts. Genau genommen hieße das, dass dieser Fußweg nur eingeplant werden muss, was ja offensichtlich auch der Eigentümer so sieht.
Ihr solltet mal genau abklären, was hier vorgeschrieben ist und bei wem ggf. Handlungsbedarf besteht.

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
27.7.2018  (#3)
ich würde das so sehen, dass dieser wunsch nach "begehbarkeit" von der gemeinde kam oder? und der grundeigentümer sollte den weg "konzipieren" also im prinzip die "Streckenführung" bestimmen, für die duchführung und instandhaöltung sollte dann der zuständig sein, der den weg will und das ist die gemeinde?!?!

ich würde hier vorschlagen, da es ja anscheionend mehrere partein betrifft, dass ein ordentlicher weg wie folgt angelegt wird.

Gemeinde zahlt material und stellt arbeitsgerät inkl. gemeindearbeiter (bagger, tracktor,...) zur verfügung, und die anrainer helfen mit und alles ist in ordnung???

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.7.2018  (#4)
Es dürfte hier wie so oft bei Gemeinden in solchen Fällen das Motto "wünschen wird man es sich ja noch dürfen" vorgeherrscht haben. Um das auch in eine rechtlich verbindliche und erzwingbare, umsetzbare Form zu bringen, hats entweder am Können oder vielleicht auch am Wollen gefehlt.

 Einige Details würden mich aber noch interessieren:
Unter "Bebauungsrichtlinie" verstehst du "den Textteil" eines rechtmäßig verordneten Bebauungsplanes?? (in vielen Gemeinden gibt es sogenannte Bebauungsrichtlinien, die nie ordnungsgemäß verordnet wurden)

Welche Widmunsgart ist im Flächenwidmungsplan im Bereich, wo der Weg hinkommen sollte eingezeichnet?  Was im Bebauungsplan (im Planteil?)
 

zitat..
Jelly schrieb: ich würde hier vorschlagen, da es ja anscheionend mehrere partein betrifft, dass ein ordentlicher weg wie folgt angelegt wird.

Gemeinde zahlt material und stellt arbeitsgerät inkl. gemeindearbeiter (bagger, tracktor,...) zur verfügung, und die anrainer helfen mit und alles ist in ordnung???


Hallo?! Das ist offensichtlich Privatgrund!!! Da wird gar nichts von irgendwem gebaggert oder angelegt! 
Um das tun zu können, gäbe es 2 Wege:
1. Die Gemeinde wird Eigentümer dieser Wegfläche. Ginge über Kauf oder über eine (kostenlose) Grundabtretung. Für letztere brauchts allerdings eine genaue Ausweisung dieser Fläche in Flächenwidmungs- und Bebauungsplan und dann brauchts einen "Auslöser" für diesen Abtretungsmechanismus (z.B. eine Grundteilung/Parzellierung)
2. Es wird ein Servitut eingeräumt. Dazu brauchts einen konkreten Vertrag mit dem Grundeigentümer, der grundbücherlich eingetragen wird.

Alles andere führt zu nichts - genauso, wie es die Geminde offensichtlich eh gemeint hat:

zitat..
BK1982 schrieb: Nur so in der Art: Man kann ihn ja nicht zwingen das zu machen... bla... bla... Oder: Wir können ihm ja nicht vorschreiben wann er das zu machen hat....




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  •  BK1982
  •   Gold-Award
31.7.2018  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Unter "Bebauungsrichtlinie" verstehst du "den Textteil" eines rechtmäßig verordneten Bebauungsplanes??


Genau. Die Gemeinde hat einen Raumplaner beauftragt einen Bebauungsplan für unser Siedlungsgebiet zu erstellen. In diesem rechtmäßig verordneten Bebauungsplan steht das mit dem Fußweg.


zitat..
Karl10 schrieb: Welche Widmunsgart ist im Flächenwidmungsplan im Bereich, wo der Weg hinkommen sollte eingezeichnet?


"WA - Wohnen Allgemein".

Im Planteil des Bebauungsplanes ist der Fußweg auch als solcher eingezeichnet:


2018/20180731699306.jpg

LG BK

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.7.2018  (#6)
Die Grundlage für solche Sachen ist immer der Flächenwidmungsplan. Ein Weg hat nicht die Widmung Bauland. Da hätte es eine andere Widmung gebraucht, um das auch wirklich konsequnt umsetzen zu können. Der Bebauungsplan allein hilft da gar nichts.
Im Übrigen hab ich oben eh schon 2 Wege aufgezeigt, wie das umsetzbar gewesen wäre.

So, wie das von der Gemeinde gemacht wurde, wird es über ein "Wünschen-wird-man-sich´s-ja-noch-dürfen" nicht hinausgehen.


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  •  BK1982
  •   Gold-Award
3.8.2018  (#7)
Hab das Thema jetzt nochmal an die Gemeinde geschickt.
Sie werden prüfen, ob und wie weit der Fußweg den im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen entspricht, müssen hierzu aber einen SV hinzuziehen, was aufgrund der Urlaubszeit ein wenig dauern kann.... Bin gespannt.... LG

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