|
|
||
Wenn es richtig gemacht wird - dann nein - Hallo!
Ich war schon bei ein paar Großprojekten dabei. Sei es riesige Gebäude, Industrieanlagen oder auch Brücken. Grundsätzlich ist es immer Besser - wenn alles aus einem Gus ist - dennoch geht das nicht immer. Wenn du dir die Autobahnbausstelle der neuen Autobahn "entlang der Brünnerstarße" bei Wien anschaust dann sind alle Brücken nur halb gebaut, da ansonnsten der Verkehr behindert werden würde, dort stehen die Eisen raus, und nachher wird dann der andere Teil gebaut, und es wird auch halten :) Detto ist es bei Riesigen Platten in der Industrie. Es müssen halt genug "Verbindungen" geschaffen werden. Sei es, dass mein einfach 14er Eisen alle 30cm in 2 Lagen einbohrt - min 25cm tief. Oder andere Möglichkeiten. Fakt ist - wird es gut ausgeführt - hat man damit keine Probleme! mfg! |
||
|
||
!Ich würde sagen: Entweder einen saftigen Preisnachlass oder sie können die Platte wieder abreissen und neu machen!
Wenn es da keine Proibleme mit dem anstückeln gibt ists ja ok..aber wenn doch?? Auf jedenfall alles schriftlich geben lassen!!! Lg.ZH |
||
|
||
Bodenplatte - grundsätzlich ist beim EFH gar keine Bodenplatte erforderlich. Hat sich in letzter Zeit einfach dahin entwickelt.
Im Betonbau werden immer wieder Arbeitsfugen gemacht. Vielleicht ist diese Fuge sogar gut im Hinblick auf Schwinden und Kriechen. @ziegelhaus50: der Bmst soll bluten bis zum Konkurs!! |
||
|
||
|
||
Vielen Dank...für eure Antworten. Platte wird leider nicht abgerissen und neu gemacht, sondern angestückelt. Wir dokumentieren derzeit fotografisch und haben bereits eine schriftliche Stellungnahme eingefordert.
Schönen Abend und lg, Julia |
||
|
||
Verlängerung Bodenplatte - Ich rate, die Verlängerung der Bodenplatte unter Aufsicht eines Statikers vornehmen zu lassen. Das Einbohren und Einkleben von Bewehrungsstahl ist zwar kein Problem, dennoch sollten die auftretenden Beanspruchungen ermittelt werden, um so die entsprechenden Bewehrungsdurchmesser, die Verankerungslängen und den richtigen Klebmörtel zu ermitteln. Die Kostenübernahme vorher mit der ausführenden Firma vereinbaren. Ohne fachgerechte Planung und Bewehrungsabnahme rate ich von der Verlängerung ab. |