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Fundament und Grundstücksgrenze [NÖ]

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.3. - 21.3.2018
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,

möchte bald das Betonfundament rund um mein Grundstück machen lassen und habe durch Geometer noch einmal die Grundstücksgrenzen markieren lassen. Dabei wurde entdeckt, dass die Gemeinde einen Teil vom Gehsteig leicht bei mir am Grund gebaut hat (nur etwa 5 bis 10 Zentimeter, also keine Rede wert). Dafür ist ein anderer Teil des Gehsteigs (dort befindet sich auch eine kleine Autobushaltestelle) etwa 15 oder 20cm zu weit weg von meiner Grundgrenze. Dort würde dann ein "Grünstreifen" bleiben. Ich werde mit der Gemeinde darüber reden natürlich. Sollte diese mir ein Schriftstück geben, dass ihnen zum Beispiel lieber wäre, wenn ich mich direkt an den vorhandenen Gehsteig anschließe, würde das Schriftstück ausreichen, wenn es vom Bürgermeister unterzeichnet ist? Würde das auch bei später einmal anderen Bürgermeistern halten? Möchte nicht das ganze dann vielleicht mal wieder wegreißen müssen. Ansonsten lasse ich einfach den Abstand und die Gemeinde kann sich um den Grünstreifen kümmern oder den Gehsteig halt erweitern oder was auch immer.
Ist in Niederösterreich (falls das eine Rolle spielt)

  •  OneRocket
15.3.2018  (#1)
Es zählt was im Grenzkataster eingetragen ist - sprich das was der Geometer vermessen hat. Das Teil vom Gesteig gehört Dir. War bei uns auch so, jedoch 20 - 30 cm Breite über die gesamte Grundstücklänge. Wir haben unsere Zaunmauer rausgesetzt. Der Gesteig war in dem Bereich aber eh breiter als normal. Jetzt ist er wieder normal. Auch NÖ. Ein Schritstück des BM sichert Dir meiner Einschätzung nach gar nichts.

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  •  Vardi17
15.3.2018  (#2)
Bei uns war es ähnlich gelagert, es wurde alles grundbücherlich bereinigt, wobei die Gemeinde die Kosten für die Änderung im Grundbuch trug. Bin da bei OneRocket: ein Schriftstück vom BM kann (vermutlich) keine Rechtssicherheit herstellen.  

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
16.3.2018  (#3)
Auf gar keinen Fall auf Gemeindegrund bauen, auch wenn es dem aktuellen Bürgermeister nichts ausmachen würde. Entweder wie bei Vardi entsprechend im Grundbuch ändern lassen wenn für beide Seiten ok (wer auch immer die Kosten dafür trägt) oder genau so bauen wie aktuell im Kataster eingetragen.
Ansonsten gibts keine Rechtssicherheit. Selbst, wenn sich 20 Jahre lang niemand daran stört, können dann noch Probleme auf dich zukommen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.3.2018  (#4)
Breitfuss hat die einzig richtige Vorgangsweise gesagt: Grenze ist Grenze und an die haltest du dich! 
Auf der einen Seite halt die 5 cm vom Gehsteig wegschneiden (sollte die Gemeinde machen),
und auf der anderen Seite lässt du den Streifen ganz einfach liegen. Was da außerhalb deines Grundstückes ist, ist ncht dein Problem.
Voraussetzung für all das: dein grundstück (oder auch das der Gemeinde) sind im grenzkataster!

Natürlich ist auch die Variante von Vardi eine Option: es geht dir ja offensichtlich nicht um die paar cm. Aber die Gemeinde hat sich um Vermessung und Richtigstellung im Kataster (Grenzkataster!) zu kümmern! (mit dem Grundbuch hat diese geringfügige Grenzkorrektur nichts zu tun - brauchst ja keinen Notar mit Tausch-, Kauf- oder sonstigem Vertrag).

Keinesfalls irgendwas mit dem Bürgermeister "vereinbaren" und über Grenzen bauen!!

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#5)
Vielen Dank für die Antworten, werde die Informationen zum Gespräch mit der Gemeinde in meinem Hinterkopf mitnehmen und einfach exakt auf meiner Grundstücksgrenze das Fundament und den Zaun errichten notfalls, wenn die Gemeinde keine Anpassung im Grenzkataster vornehmen möchte. Der etwas auf meinem Grund errichtete Gehsteig wird wohl nicht das Problem sein, da das eher nur an die 3cm sind - das fällt wohl unter Toleranz. Eben nur der Grünstreifen, der mit 30cm freibleiben würde ist relevant und hier werde ich mich eben halt trotzdem an die Grundstücksgrenze halten, es sei denn der Grenzkataster wird von Seiten der Gemeine zur Änderung beantragt.

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