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Fundament in den Einreichunterlagen

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  •  franzab
5.5. - 6.5.2020
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Im Forumsabschnitt Bauforum habe ich gerade gelernt, dass man bei einem EG ohne Keller ausreichend tief fürs Streifenfundament runtergraben muss. Die genaue Tiefe hängt wohl auch etwas vom Boden ab, also von der Beschaffenheit usw.

Muss man in den Einreichunterlagen bereits vorab die genaue Tiefe von Streifenfundamenten usw. einzeichnen oder genügt es die Bodenplatte lagerichtig darzustellen, weil es ja klar ist, dass man darunter ein Fundament bzw. Streifenfundament benötigt?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.5.2020  (#1)
Grundsätzlich muss der Plan schon inkl. der Grundierung gezeichnet werden.

Andererseits: niemand kann/wird kontrollieren, ob dann das Streifendament z.B. einen halben Meter tiefer gemacht wurde als ursprünglich geplant.

Wie du schreibst, hängt die genaue Ausführung dann von den Gegebenheiten vor Ort ab.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.5.2020  (#2)

zitat..
chrismo schrieb: Grundsätzlich muss der Plan schon inkl. der Grundierung gezeichnet werden.

Meines Wissens nach ist das völlig unerheblich. Es muss nur thermisch passen und mit dem Energieausweis zusammenstimmen. Der Einreichplan heutzutage hat soviele Details drinnen, die er für seinen Zweck (Behörde => Bescheid) gar nicht haben müsste. 

Für die Behörde ist es völlig unerheblich ob du drunter Schotterboden, Lehm, Fels oder sonst etwas hast. Ausgeführt wird nach statischer Erfordernis. Oft sieht man erst beim Baggern, wie weit man runter muss auf den tragfähigen Boden. Du brauchst ja bei der Bewilligung auch keinen Statiknachweis über die Dicke deiner Betondecken.

Wichtig ist, dass dein Nullpunkt +/- 0,00 zum Bezugspunkt (absolute Höhe) gleich bleibt.


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  •  franzab
5.5.2020  (#3)
Ok, ja das hab ich gemeint, dass man das ja oft erst beim Arbeiten sieht. An sich müsste ja für das Bauamt die Fundamenttiefe egal sein, ist ja nix was man von außen sieht bzw. was etwas an der Höhe etc. verändert.

Aber wie sieht das zb aus, wenn man ein solches Streifenfundament an der Grundgrenze errichtet. Dann kann es für den Nachbarn, wenn der dort dann auch hinbaut relevant werden, wie tief das Fundament ist, da er besondere Maßnahmen beim Untergraben setzen müsste etc. In so einem Fall ist dann auch egal, wie tief es ursprünglich eingereicht wurde und der Nachbar muss einfach an dem Iststand Rücksicht nehmen?

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  •  nOerkH
  •   Bronze-Award
6.5.2020  (#4)

zitat..
rabaum schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von chrismo: Grundsätzlich muss der Plan schon inkl. der Grundierung gezeichnet werden.

Meines Wissens nach ist das völlig unerheblich. 

 Kommt wohl stark auf die Gemeinde an, unsere sucht sich immer etwas um am Ende ihrer 3-Monatsfrist noch etwas Zeit raus zu suchen.
Beanstandet wurden fehlende Punktfundamente für Säulen im Einreichplan


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