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Frage zur offenen Bauweise NÖ - Abstand zum Nachbar

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  •  peterpan93
2.6. - 4.6.2020
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Servus leute, wir fangen schon bald an, hatten jedoch ein Problem mit dem Einreichplan. 

Ich habe eine Frage zum NÖ Bauordnung - offene Bauweise.

mein Grundstück ist ca 18m breit. Das HAus hat eigentlich 9,5 breite, im Erdgeschoß befindet sich jedoch ein "Lager" welches wie ein Erker raussteht Richtung Nachbars Grundstückgrenze.

Mein Nachbar hat eine Garage bis zu meiner Grundstücksgrenze. Ich dachte, dass ich mein Lager an seine Garage anbaue quasi. 

Bzw. gibt es einen Trick, sodass mein Lager an die Garage angebaut werden kann ? 

Wenns sein muss mach ich den Erker 3m breit oder egal wie breit :D

anbei auch der Plan LG

2020/20200602816956.jpg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#1)
offene Bebauungsweise bedeutet, du musst mit dem Hauptgebäude den seitlichen Bauwich einhalten - auch mit einem "Erker" (falls dein "Lager" überhaupt als solches zu bezeichnen ist).

An die Garage des Nachbarn kannst im seitlichen Bauwich nur mit einem getrennten Nebengebäude anbauen (max. 3m hoch, Summe aller Nebengebäude im Bauwich max. 100m²).

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  •  peterpan93
4.6.2020  (#2)
Kann ich das lager zur Garage umbennen und statt einem Tor eine Schiebetür fenster ?? Gibts da keinen trick um das zu umgehen ? 
wird nämlich unnötiger platzverlust :( 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.6.2020  (#3)
Du musst lesen, was ich dir schon geschrieben habe!

Mit dem HAuptgebäude musst du den BAuwich einhalten (auch dann, wenn im Hauptgebäude eine Garage integriert ist).

Mit dem Nebengebäude darfst du in den Bauwich bis an die Grundgrenze (egal, ob das jetzt ein Lager oder eine Garage ist).

Es müssen 2 Gebäude sein (können aber unmittelbar nebeneinander stehn)

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  •  peterpan93
4.6.2020  (#4)
Kann ich einen duech gang von Hauptgebäude zum nebengebäude machen ? Oder muss dann das lger einen eigenen eingang haben oder ? 





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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
4.6.2020  (#5)
Ich denke wenn das Lager ein eigenes Gebäude ist mit eigener Wand dan kannst du dort eine Tür hinein machen. Wenn jetzt zufälliger Weise das Hauptgebäude an der gleichen Stelle eine Öffnung hat kannst du einfach durchgehen

Das Nebengebäude kann ja gleich daneben stehen. Türpositionen sind ja nicht vorgeschrieben

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  •  Pandur8
4.6.2020  (#6)
In Wahrheit ist es nichts anderes als eine Garage die als Nebengebäude ausgeführt ist und einen Durchgang in's Haus hat. Zur besseren Vorstellung ein Screenshot wie wir es haben:

2020/20200604764798.png

Die an der Bildunterkante liegende Außenmauer der Garage liegt auch direkt an der Grundstücksgrenze. Solltes du es als Garage ausführen, dann aber beachten, dass du Brandschutztüren (bei uns in den AR/TR und in die Garderobe) hast sowie einen Auffangbehälter (bei uns 60 l) in der Garage. Sonstige Regelung hat Karl10 schon genannt.

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