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Frage zur Ergänzungsabgabe

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  •  velvet202
18.6. - 19.6.2015
10 Antworten 10
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Hallo an alle,

Wir haben ein Grundstück gekauft, das in 2 Parzellen geteilt war. Beide waren Baugründe, einer davon hatte die Aufschliessungskosten bereits bezahlt und ein altes Häuschen stand darauf, welches abgerissen wurde (war schon am Kanal, Strom, Wasser angeschlossen).

Die Gemeinde zwang uns die Parzellen zusammenzulegen, damit wir unser Haus genau in der Mitte darauf bauen konnten. Wir wussten, dass eine Ergänzungsabgabe fällig sein wird, die Rechnung hat uns jedoch umgehauen:

8000 TEUR

Ist eine Ergänzungsabgabe wirklich so arg teuer? Ich kann mich erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass wenn die Aufschliessungskosten fuer eine Parzelle bezahlt wurde, bei der Zusammenlegung keine weiteren Kosten, ausser einer Bearbeitungsgebühr, mehr anfallen würden.

Danke. Hoffentlich kennt sich jemand aus oder hat einen guten Tipp emoji

  •  gloitom
  •   Gold-Award
18.6.2015  (#1)

zitat..
velvet202 hat leider noch keine PLZ hinterlegt, Entfernung und Bundesland können deshalb nicht angezeigt werden.

Ohne Angabe von Bundesland könnte man maximal Kaffeesudlesen...

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  •  velvet202
18.6.2015  (#2)
Sorry, habe vergessen zu erwähnen: NOE

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  •  altehuette
18.6.2015  (#3)
Wenn des vorher ein "Häuschen" war, gwundert es mich nicht diese Höhe der Ergänzungsabgabe!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
18.6.2015  (#4)

zitat..
velvet202 schrieb: Ich kann mich erinnern, irgendwo gelesen zu haben, dass wenn die Aufschliessungskosten fuer eine Parzelle bezahlt wurde, bei der Zusammenlegung keine weiteren Kosten, ausser einer Bearbeitungsgebühr, mehr anfallen würden.


Wovon sprechen wir hier? Für die Aufschließungsgebühr (Errichtung der Straße und der Beleuchtung) gibts die Ergänzungsgebühr mWn nicht... die zahlst immer voll!
Wennst die Anschlußgebühren (Kanal und Wasser) meinst, hier gibts Ergänzungsabgaben. Aber leider kann man die von der Ferne schwer beurteilen, hier gibts viele unterschiedliche Berechnungsmodelle... welche tlw auch von der Grundstücksgröße abhängig sind!

Aber die Referenz für sowas hier is sowieso User Karl10, da wird dir geholfen...

ng

bautech

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
18.6.2015  (#5)
man kann die Ergänzungsabgaben selbst nachrechnen oder sich das auf dem Amt erklären lassen, alles keine Hexerei und sollte auch transparent für dich sein.
Bei mir waren es 3,5k zum nachzahlen, nur weil vorher 85 und jetzt 160m² Wohnfläche da sind...
rechne aber die Beträge auf jeden Fall selbst nach, bei mir war 'zufällig' ein kleiner Fehler dabei, der mich fast 1k mehr gekostet hätte ... "o'tschuldigung" war auch alles was ich im Endeffekt gehört hab.

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  •  velvet202
18.6.2015  (#6)
@altehuette
Häuschen war ca. 30m2 gross und stand auf Parzelle 1. Aufschliessungskosten beim Kauf bereits entrichtet. Auf Parzelle 2 (Aufschliessungskosten noch nicht entrichtet) stand gar nix.

@Bautech
Es steht: Betreff: Ergänzungsabgabe Aufschliessungskosten

Hier nochmals alles zusammengefasst:

Grundstück wurde als Gesamtes gekauft, bestehend aus 2 kleinen Baugründen.
Baugrund 1: ein kleines Haus (30m2) ist drauf. Aufschliessungs- und Anschlussgebühren sind vom Vorbesitzer bereits bezahlt (vom Kaufpreis ersichtlich).
Baugrund 2: Aufschliessungskosten sind noch offen.
Zusammenlegung beider Baugründe für Baugenehmigung

12 Monate später Brief von der Gemeinde:
Abgabenbescheid

Aufgrund der Vereinigung der Grundstücke wurde der bestehende Bauplatz vergrößert. Gemäss 39 Abs. 1 NOEBauO 2014 haben Sie aus dem oben genannten Anlass für den Bauplatz eine Ergänzungsabgabe zu entrichten.

Gemäss 39 Abs. 1 NOEBauO 2014 besagt:
Bei der Änderung der Grenzen von Bauplätzen ist für jeden der neugeformten Bauplätze eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben, wenn
- für die bisherigen Bauplätze bereits der Hoehe nach bestimmte Aufschliessungsbeiträge oder abgaben vorgeschrieben und entrichtet wurden oder
- Sie Bauplätze nach 11 ABs. 1 Z 2 bis 4 sind und das Gesamtausmass oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert wird.

Für die Berechnung wurde die neue Berechnungslänge hergenommen. Hat also nichts mit Wohnfläche zu tun. Die Aufschliessungskosten für Grundstück 1 waren bereits knapp 18 TEUR. Jetzt nochmals 8 TEUR?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.6.2015  (#7)
Vorerst mal zur Richtigstellung:

zitat..
velvet202 schrieb: dass wenn die Aufschliessungskosten fuer eine Parzelle bezahlt wurde, bei der Zusammenlegung keine weiteren Kosten, ausser einer Bearbeitungsgebühr, mehr anfallen würden.

Wo immer du das her hast: stimmt leider nicht.

zitat..
altehuette schrieb: Wenn des vorher ein "Häuschen" war, gwundert es mich nicht diese Höhe der Ergänzungsabgabe!

Es geht hier eindeutig um die Aufschließungsabgabe! Mit dem "Häuschen" hat die Ergänzungsabgabe dazu absolut nichts zu tun.

zitat..
bautech schrieb: Für die Aufschließungsgebühr (Errichtung der Straße und der Beleuchtung) gibts die Ergänzungsgebühr mWn nicht... die zahlst immer voll!

Nein! Es gibt hier sehr wohl auch eine Ergänzungsabgabe!

zitat..
MinMax schrieb: Bei mir waren es 3,5k zum nachzahlen, nur weil vorher 85 und jetzt 160m² Wohnfläche da sind...

Wir reden hier von "Aufschließungsabgabe" und nicht von div. Kanal-, Wassergebühren. Bitte nicht vermischen (sonst kennt sich hier keiner mehr aus)

Zur konkreten Sache von velvet:

Die Vorgangsweise der Gemeinde ist vom Grundsatz her offensichtlich korrekt und basiert auf den schon erwähnten § 39 Bauordnung. Ein Grundstück war bereits aufgeschlossener Bauplatz (der mit dem "Häuschen"), das andere Grundstück war bisher zwar Bauland, aber noch unverbaut und kein erklärter Bauplatz und somit noch ohne anrechenbarer Aufschließungsababgabe.
Die Vereinigung von Bauplatz mit bisherigem Nichtbauplatz löst die Ergänzungsabgabe aus.
Den vorgeschriebenen Betrag dafür (€ 8.000.-) kann man allerdings nur nachrechnen, wenn man die Größen der beiden früheren Grundstücke, den Bauklassenkoeffizienten und den Einheitssatz deiner Gemeinde kennt.
Die Vorgansgweise dafür (einschließlich Formel und Beispiel) sind in dem von dir zitierten § 39 Abs. 1 im Gesetz angeführt. Hättest nur weiterlesen müssen!
Vereinfacht gesagt geht es so:
man bildet die Wurzel aus der Grundstücksfläche eines Grundstückes und erhält damit die "Berechnungslänge".
Du ermittelst zunächst die Berechnungslänge deines alten Grundstückes (das mit dem "Häuschen") und die Berechnungslänge für dein neues vereinigtes Gesamtgrundstück.
Die Differenz dieser Berechnungslängen wird dann mit dem BAuklassenkoeffizienten und mit dem Einheitssatz multipliziert und das Produkt davon ergibt die zu zahlende Ergänzungsabgabe.

PS:
Ah ja, noch was könnte von Bedeutung sein: Wo stand das alte Häuschen auf dem Grundstück 1? Irgendwo in der Mitte mit Abständen zu den Grundgrenzen, oder direkt an der Grenze zum Grundstück 2, mit dem dann vereinigt wurde? Wenn es an der Grundgrenze stand, gab es in der Wand an der Grenze Fenster oder andere Öffnungen? (Sprich: war die Wand an der Grundgrenze KEINE Brandwand??)


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  •  velvet202
19.6.2015  (#8)
@Karl10 Danke fuer die (auch fuer Laien) nachvollziehbare Erklärung.
Das Häuschen stand auf Grundstück 1 direkt an der Grenze zu Grundstück 2, mit dem es dann vereinigt wurde. Es gab Tueren und Fenster zur Grenze hin (d.h. keine Brandwand).
Macht das einen Unterschied? Die Hoffnung stirbt zuletzt emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.6.2015  (#9)

zitat..
velvet202 schrieb: Macht das einen Unterschied?

Könnte sein.
Es gibt nämlich im § 39 Abs. 1 folgende Ausnahme:
Eine Vorschreibung hat bei der Vereinigung eines nach § 11 Abs. 1 Z 4 bebauten Grundstücks mit unbebauten Grundstücken nicht zu erfolgen, wenn das bebaute Grundstück erst mit den an einer oder mehreren Seiten anschließenden unbebauten Grundstücken einen Bauplatz nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und des Bebauungsplans bildet.
Voraussetzung dafür ist, dass das "Häuschen" schon am 1. Jänner 1989 vorhanden war, dass das Grundstück schon damals als Bauland gewidmet war und dass auch zum Zeitpunkt der angezeigten Grundstücksvereinigung das Häuschen noch stand! Dann wäre die zitierte Ausnahme von der Ergänzungsabgabe anzuwenden!


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  •  velvet202
19.6.2015  (#10)
@Karl10 Die Gemeinde hat zwar eingesehen, dass möglicherweise die Ergänzungsabgabe nicht fällig ist, hat aber 'gedroht', dass dann Aufschliessungskosten anfallen würden, die noch höher wären emoji

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