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Ich würd mal überhaupt die Frage stellen ob es die Firma/Chef zulässt kein "fabriksneues" Auto zu nehmen. Die Leute die ich kenne die Firmenwägen haben, haben alle werksneue Fahrzeuge und keine Tageszulassungen/Vorführer. Bin mir nicht sicher ob das "normal" ist. |
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Grundsätzlich zahlst Du immer den Sachbezug von dem ursprünglichen Neuwert/Anschaffungskosten; die unterschiedlichen Absätze sollen das nur sicherstellen. Vorführwagen im Sinne der VO sind solche, die der Händler seinen Mitarbeitern überlässt, nicht solche die man landläufig als „Vorführwagen“ erwirbt; das sind Gebrauchtfahrzeuge und für die gilt Abs 4. Auch bei geleasten "Gebrauchtfahrzeugen" ist die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von den ursprünglichen Anschaffungskosten zu berechnen. |
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Bei Sachbezug würde ich aus steuerlichen Gründen einen ePKW nehmen. |
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tageszulassung würde in frage kommen. das wäre egal. okay wenn vorführwägen alls gebraucht gelten scheiden sie eh auch aus. danke für eure hilfe, hab das so schon befürchtet. natürlich - steuerlich macht ein e auto (derzeit) am meisten sinn (ich hab ja gottseidank ein firmen e-auto) da ist sie aber wie eingangs erwähnt gebunden. |
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Noch ein Tipp: Die Firmen leasen die Autos oft über eigene Agenturen/andere Firmen die sich auf Fuhrpark spezialisiert haben. Da gibts massive Rabatte auf die Neuwägen mit einer klassischen "Business Austattung" als Firmenwagen. Schwiegervater z.B. bekommt jetzt einen neuen Skoda Superb und der Rabatt war sage und schreibe 35% auf den Listenpreis. Wenn ich mich richtig erinnere ist der Listenpreis von dem der Sachbezug berechnet wird irgendwo bei 40k€. Was ich sagen will: Nicht täuschen lassen von den fiktiven Preisen die du im Online Konfigurator siehst, in Realität bezahlt die keine Firma. |
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danke. wobei der sachbezug doch vom tatsächlichen preis - also nach abzug der rabatte - berechnet wird und nicht vom BLP. aber ich weiß schon was du meinst - danke! |
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Nein soweit ich es im Vertrag vom Schwiegervater verstanden habe dann eben von dem rabattierten Preis = Anschaffungspreis. "Für die Bemessungsgrundlage ist bei Gebrauchtwagen auf den seinerzeitigen Listenpreis oder bei Nachweis auf den seinerzeitigen Anschaffungswert abzustellen. Dies gilt auch für gebrauchte Leasingfahrzeuge. Bei geleasten (Neu)Fahrzeugen wird der Sachbezugswert von den Anschaffungskosten berechnet, die der Berechnung der Leasingrate zu Grunde gelegt werden." Als Anschaffungswert würde ich den Endpreis inkl. Rabatt sehen auf dem auch die Leasingrate für die Firma berechnet wird. Den Listenpreis interessiert dann maximal noch die Vollkasko Versicherung damit das Fahrzeug nicht untersichert ist im Falle eines Totalschadens. Wenn man z.B. Sonderausstattung im Wert von 15k€ drinnen hat. |
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Hallo thez, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Das FA zieht immer den tatsächlichen Anschaffungspreis (also Listenpreis abzüglich aller Rabatte) heran für die Berechnung. Ich hab bis jetzt immer drauf geachtet, dass dort unter 40k€ steht, wegen Luxusgrenze und damit 2% Sachbezug wenn du drüber bist.... natürlich Uch dass die Abgaswerte unter dem Grenzwert sind, damit ich auf die 1,5% Regelung komme |
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