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Förderung + Erbschaft

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  •  Ropiho
8.3. - 13.3.2015
17 Antworten 17
17
Hallo
Mir stellt sich folgende Frage:
Ich wohne jetzt in einer eigenen Wohnung im Elternhaus "zur Miete".
Jetzt hab ich die OÖ Wohnbauförderung beantragt und so gut wie genehmigt bekommen.
Jetzt steht bei den Eltern im Raum mir das Haus zu überschreiben. (mit Wohnrecht Eltern)
Kann es da Probleme geben ? Mir gehört ja dann die Wohnung wo ich momentan lebe(Hauptwohnsitz) Leider ist die offizielle Formulierung sehr schwamig.

  •  Richard3007
8.3.2015  (#1)
am besten ist du fragst das Land selbst. Wenn ich richtig verstanden habe, baust du ein Haus und hast dafür bereits die Zusage der WBF.
Um Förderberechtigt zu sein, musst du deinen Hauptwohnsitz im geförderten Objekt haben. Und darfst keine weiteren Immobilien die bewohnbar sind besitzen. Also das Land prüft die GB nochmal bevor du ausziehst und wenn du bereits im Grundbuch einer anderen Immobilie aufscheinst kann das dazu führen, dass du Sie dir dann noch nicht mehr auszahlen. Somit stehst du vor einem Finanzierungsloch. Natürlich bekommst du mit einer anderen Immobilie genug Bankkredit, es vergeht halt wieder Zeit und eine Nachfinanzierung könnte teurer als dein Ursprünglicher Kredit sein.

Um wie viel Kredit würde es bei deinem Projekt gehen?

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
8.3.2015  (#2)
So wie ich das verstanden habe musst du für die förderungswürdigkeit bestimmte einkommensbedingungen erfüllen. Für die förderung zählt der hauptwohnsitz und nicht dein besitz. Allerdings was machst mit dem elternhaus. Vermietest du es? Dann hast ja zusätzliches einkommen was wiederum deine förderungswürdigkeit stören könnte. Vielleicht solltest mehr details preisgeben

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  •  Richard3007
8.3.2015  (#3)
Nein Heislplaner, ich habe meine Wohnung verkaufen müssen um eine Förderung vom Land in Anspruch nehmen zu können. Auch wenn ich ohne Förderung gebaut hätte, hätte mir das Land die Förderung auf die Wohnung fällig gestellt.

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
8.3.2015  (#4)
Aber zwecks hauptwohnsitz und nicht wegen besitz

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  •  Ropiho
9.3.2015  (#5)
Die Einkommensgrenzen werden problemlos unterschritten ! Nein die Wohnung wo ich momentan lebe wird leer bleiben! Keine weitere Vermietung ! Eltern bekommen Wohnrecht dh Mietfreies wohnen in der 2. Wohnung dieses Hauses! Den Eltern (50-60 Jahre) geht es nur darum die Hinterlassenschaft zu regeln ohne das ein Altenheim oder sonstige Institutionen drauf Zugriff bekommen (im Falle von Pflege usw)

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  •  Richard3007
9.3.2015  (#6)

zitat..
heislplaner schrieb: Aber zwecks hauptwohnsitz und nicht wegen besitz


Nein leider bereits der bloße Besitz wurde mir untersagt.

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  •  Ropiho
9.3.2015  (#7)
Also ich bin eurem Rat gefolgt und hab nachgefragt ! Telefonisch! (Mail hab ich seit 2 Wochen keine Antwort)
In meinem Fall kein Problem mit Förderung.
D.H. Solange die Eltern das Wohnrecht drauf haben ich es also nicht vermiete oder verkaufen kann hat es keinen Einfluss auf die Förderung. Häuser oder Besitztümer die länger als 5 Jahre kein Hauptwohnsitz waren, ist für die Förderung nicht von belang.


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  •  eggerhau
12.3.2015  (#8)
Förderung + Erbschaft -

zitat..
Ropiho schrieb: Den Eltern (50-60 Jahre) geht es nur darum die Hinterlassenschaft zu regeln ohne das ein Altenheim oder sonstige Institutionen drauf Zugriff bekommen (im Falle von Pflege usw)

Nur so aus persönlichem Interesse. Wenn die Eltern mal Pflege brauchen werden - wer zahlt die dann? Du persönlich mit dem Erbteil oder wie ist das geregelt?
Gruss HDE

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  •  Ropiho
12.3.2015  (#9)
Nein ich werde meine Eltern nicht Pflegen ! Das wird schriftlich festgelegt.
Auch wenn es hart klingt ! Wir hatten Pflegefall in der engsten Verwandtschaft(Großmutter) und das möchte ich mir nicht antun. Bzw meine Eltern wollen mir das nicht antun !
Es wird ein betreutes Wohnen oder Pflegeheim gesucht und dieses muss mit Pflegegeld + Pension gezahlt werden. Es gibt nur eine 5 Jahres Regel dass diese Institutionen auf Haus und Grund zugreifen können wenn Pflegegeld + Pension nicht ausreicht.

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  •  ine_neubau
12.3.2015  (#10)
off topic - ich weiß!
Als eher Mitleser denn Ratgeber ist es schwer zu dieser Wortmeldung

zitat..
Ropiho schrieb: Es wird ein betreutes Wohnen oder Pflegeheim gesucht und dieses muss mit Pflegegeld + Pension gezahlt werden. Es gibt nur eine 5 Jahres Regel dass diese Institutionen auf Haus und Grund zugreifen können wenn Pflegegeld + Pension nicht ausreicht.


kein Statement abzugeben - nämlich:
Die "Vorteile" einsacken, die "Nachteile" der Gemeinschaft umhängen...


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  •  supernova
12.3.2015  (#11)

zitat..
Den Eltern (50-60 Jahre) geht es nur darum die Hinterlassenschaft zu regeln ohne das ein Altenheim oder sonstige Institutionen drauf Zugriff bekommen (im Falle von Pflege usw)

Ich finde dieses Ansinnen auch überhaupt nicht korrekt. Wenn die Eltern im Alter Geld für Ihre Betreuung brauchen finde ich es völlig ok, wenn dafür dann eben das Haus verkauft werden muss.
Außerdem kommt noch hinzu, dass es ja potentiell eine Vielzahl an Problemen nach sich ziehen kann, wenn du dir das Haus übertragen lässt. Sollte es mal zu einem Familienstreit kommen, kann das sehr hässlich werden (siehe entsprechende Schauplatz Gericht Sendungen...) Auch wenn an dem Haus was zu machen ist, kann das blöd werden, weil du ja dann für die Erhaltung zuständig bist, obwohl du gar nichts davon hast, weil du dort nicht wohnst.

Ich würde mir jedefalls nicht das Haus meiner Eltern überschreiben lassen.

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  •  Ropiho
13.3.2015  (#12)

zitat..
ine_neubau schrieb: Die "Vorteile" einsacken, die "Nachteile" der Gemeinschaft umhängen...


Meine Eltern sind 50+ Lebenserwartung 70+ in Österreich dh Vorteile frühestens in 20 Jahren .... und dann hab ich ein 60 Jahre altes Haus wo Sanierung teurer ist als der Abriss ... Wo sind die Vorteile ?
Pflege in Österreich ist ein eigenes Thema ! Eigene Eltern 24 Stunden pflegen geht nur mit Personal. Selber Pflegen geht sich finanziell gar nicht aus (Kredit muss ja noch bezahlt werden). Gutes Pflegepersonal ist extrem Kostspielig bzw sehr selten. Was also tun deiner Meinung ? Das erschaffene von 2 Generationen herschenken ?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#13)
bei den Eltern ist´s vermutlich bei den meisten nicht mehr möglich, bei euch hingegen schon:
Stichwort Pflegegeldversicherung!

in Zeiten wie diesen wird die vorsorge immer wichtiger, als in vermeintliche sparprodukte zu investieren. jeder einzelne kann so seinen kindern genau obige Diskussion ersparen bzw. die Entscheidung abnehmen.

diese Thema wird mmn. noch viel zu stiefmütterlich behandelt.
fragt mal bei eurem versicherer nach.

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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  andare
13.3.2015  (#14)
Was würde denn so eine Pflegegeldversicherung so ungefähr kosten? Bei Einstieg mit 30 Jahren, 40 Jahren, 50 Jahren.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#15)
muss ich mir mal durchrechnen, kann mich am montag vermutlich vormittag drum kümmern, sofern ich nicht vergessen.

poste dann die Prämien hier, oder soll der thread ned belastet werden, @admin? dann bitte neuen aufmachen und verschieben.

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  •  ine_neubau
13.3.2015  (#16)

zitat..
Ropiho schrieb: Was also tun deiner Meinung ? Das erschaffene von 2 Generationen herschenken ?


Das erschaffene für eigene Zwecke/Notwendigkeiten (wie Sanierungen, Pflegekosten etc.) einsetzen und eben nicht herschenken

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  •  eggerhau
13.3.2015  (#17)
Förderung + Erbschaft -

zitat..
speeeedcat schrieb: bei den Eltern ist´s vermutlich bei den meisten nicht mehr mög-lich, bei euch hingegen schon: Stichwort Pflegegeldversicherung!

Aber die Eltern von Ropiho haben doch vorgesorgt. Sie haben doch ein Haus zum es im Alter "aufzugeniessen". Da wird im Pflegeheim dann schon ein Einzellzimmer drin sein, ein Friseur, eine Fusspflege, spezielle Nahrung usw. Ich denke Ropiho wird das seinen Eltern auch gerne finanzieren wenn er das Haus mal hat. Die Eltern sind dann gut versorgt und brauchen sich keine Gedanken mehr um ihre alte Hütte machen.
Gruss HDE


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