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Fixzins beim Bauspardarlehen

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  •  christi
11.11. - 12.11.2011
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Liebe Forumsteilnehmer, da ich neu hier bin möchte ich mich zuerst einmal für die tollen Informationen, die ich dank euch immer wieder nachlesen durfte, bedanken. Wär super gewesen, wenn ich das Forum schon vor Abschluss meiner Finanzierung gekannt hätte.
Aber nun zu meiner Frage. Auch ich hab mich 2006 zu einem Bauspardarlehen, obendrein noch mit einer Fixzinsvereinbarung von !10 JAHREN! hinreißen lassen. (Tolle Beratung durch meine Hausbank). Und nun häng ich trotz des niedrigen Zinsniveaus bei einem Zinssatz von knappen 5 % fest.
Komm ich da irgendwie raus, bzw. wie gehe ich eine Umschuldung am besten an. Danke für eure Antworten!

  •  creator
  •   Gold-Award
11.11.2011  (#1)
es hängt von der restlaufzeit, der getroffenen vereinbarung - ... deiner bonität, dem rückführungsgrad, deinen möglichkeiten und damit von den spesen ab, ob sich eine umschuldung rentiert.
ob in der gegebenen situation reklamationen wegen falschberatung sinnvoll sind, müsste man prüfen lassen, scheinen aber - wenn du bis jetzt bezahlt hast - nicht besonders aussichtsreich. das muss man aber ned sofort in verhandlungen rausposaunen und vorher mal prüfen.
ich gehe zwar für die nächste zeit von niedrigen zinsen aus, man kann aber nicht wissen, was die derzeit ohne plan agierende politik an wahnsinn noch so roduziert - und welche auswirkungen das auf die zinsen mit horizont 2016 hat.
check mal die parameter und schau', wieviel ein ändern auf variable zinsen wirklich bringt. das wird unterm strich wohl ned allzuviel sein.

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  •  j.schneeweiss
11.11.2011  (#2)
phu ... das ist ja ganz schön heftig - du zahlst also seit - ca 3 jahren 2 % p.a. zu viel... das ist sicher nicht gerade wenig...

ich habe einen kunden der zwei monate bevor 2008 die zinsen gefallen sind einen fix-zins von 5,25 % abgeschlossen hatte - das war in seinem fall zwar kein bauspardarlehen sondern ein bankkredit
im kreditvertrag ist auch gestanden dass die bank eine vorfälligkeitsentschädigung von 3 % verrechnendarf darf wenn a) das obligo teilweise oder gänzlich in dieser frist zurückbezahlt wird oder der fixzins in einen variablen zins umgewandelt wird
das wären in seinem fall gleich mal ein paar tausender gewesen - ich habe mit der bank gesprochen und wir haben uns dann auf eine bearbeitungsgebühr von € 200 geeinigt

wenn du wegen der 6 % zinsobergrenze beim bauspardarlehen bleiben möchtest wäre so etwas in deinem fall sicher die günstigste variante - schliesslich hat die bausparkasse eh schon genug von dir profitiert!!!

grundsätzlich günstiger war aber bisher immer ein normaler bankkredit - weil da gibts auch die zinsuntergrenze von 3 % nicht

die verbraucherkreditrichtlinie die letztes jahr in kraft getreten ist sieht vereinheitlichte rechte und pflichten für kreditnehmer vor - bei kündigung eines kredites bzw darlehens wärend einer fixzinsphase darf die bank eine entsprechende vorfälligkeitsentschädigung verlangen - dies gilt auch wenn der fixzins zugunsten eines variablen zinssatzes gelöst wird - das hat den hintergrund dass eine bank dadurch auch verluste erleidet (das bedarf jetzt einer längeren erklärung über refinanzierungsmethoden von banken - das tu´ ich mir jetzt nicht an - also nehmen wir es einfach mal so hin...)

ich kann mir vorstellen dass die bausparkasse bei einer fixzinsaufhebung wesentlich kulanter reagieren wird als bei einer umschuldung - da sie das geschäft ja grundsätzlich behält und die entstehenden kosten für die bausparkasse ja quasi im vorhinein schon bezahlt wurden (plus ein bisschen mehrgewinn)

was die künftige zinslandschaft mittelfristig betrifft sehe ich es wie creator - eher niedriger als höher - ein beweis dafür sollte sein dass der euribor seit einem monat wieder im sinkflug ist - desweiteren hat es natürlich auch was mit der wirtschaft und der staatsschulden bzw deren zinslasten zu tun - da könnte es durchaus sein dass wir ein zeiterl bei einer zinsbelastung unter 3 % inkl bankmarge bleiben - und da würde sich eine umschuldung mit inkaufnahme der vorfälligkeitsentschädidung vielleicht auch auszahlen - aber so etwas kann man nicht vergeneralisieren sondern muss es sich in jeder situation speziell ansehen - eben auch bei dir

pauschalrezept gibts keines - erst mal würde ich dir folgende fragen stellen:
bei welcher bausparkasse bist du?
wie hoch ist dein kredit und
wie schaut dein kreditvertrag genau aus? was steht da drinn bzw welchen agb´s liet er zugrunde und wie schaut das mit dem jetzt geltenden recht aus....

also nicht ganz so einfach

hoff aber dass ich dir trotzdem ein bisserl helfen hab können

lg jochen

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  •  christi
12.11.2011  (#3)
Danke für eure Anworten - Ich war damals ganz stolz (hab mir auch brav das Buch vom Konsument gekauft u gelesen), und war überzeugt die richtige Finanzierung für mich ausgehandelt zu haben. Ich bin ein sehr sicherheitsorientierter Mensch. Das das aus finanzieller Sicht mit mehr Kosten u Gebühren zusammenhängt, war mir klar, um wieviel Mehr-Gebühren jedoch nicht. Für die Bank wars ein super Geschäft (2 pragmatisierte Beamte und ein Gesamtfinanzierungsbedarf von ca. € 200.000 gesplittet auf €-Kredit und eben s-Bauspar) und da ich im handeln nicht so routiniert bin, kann ich´s ihnen nicht verübeln, dass die Kondis net wirklich toll sind:
s-Bauspar: Euro Zinsswap Satz 3 Jahre + 1 %, 2 % Bearbeitung (statt 3 %, ein Goodie der Bank ham´s gsagt), Grundbuch 130 %, usw usw
€ Kredit ebenso sehr bescheiden: 3 Mon Eurobor + 1,5% !!!!.
Und i hab glaubt, i bin da König bei den tollen Kondis, habens mir echt gut verkauft, aber Fehlberatung kann u will ich ihnen nicht vorhalten, war schon meine Unwissenheit...
Den Kredit zu bedienen ist nicht das Problem, ich bin halt nur nicht Feind meines Geldes und mittlerweile auch dank euch ein bissi gscheiter. I glaub i hol mir professionelle Hilfe.

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  •  christi
12.11.2011  (#4)
Sprichwort - Personalführung ist die Fähigkeit seine Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass die entstandene Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.
Funktioniert auch bei Kunden (mein Bankberater war wohl besonders geschult!!!)

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  •  j.schneeweiss
12.11.2011  (#5)
tja - die 1 % marge auf den 3-J-zinsswapsatz ist bei 5 % - fixzinssatz auf 10 jahre in einer hochzinsphase eine echte schmach.... Mir den 1,5 % auf den 3-M-E haben sie dir zu diesem zeitpunkt auch einen hammeraufschlag aufs auge gedrückt....

Ich frag mich warum oft die sicherheitsorientierten menschen auf so einen schwachsinn hereinfliegen...
Und ja - fehlberatung ist es keine sondern einfach nur gut verkauft

da geht es vielen so wie dir....

Alles gute bei der suche nach professioneller hilfe - aber pass ein bisschen auf - da gibts auch viele quacksalber...

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.11.2011  (#6)
also 10-jährige fixzinsen in hochzinsphasen wie 2006 - sollten - vor dem hintergrund der neueren judikatur und mit der weisheit des rückblicks - schon zumindest verhandlungsspielräume für die verletzung von vorvertraglichen aufklärungspflichten bieten. das heißt ned, dass du groß gleich drauflosklagen sollst, sondern mal die situation durchrechnen und checken.
bevor du für "professionelle hilfe" viel löhnst, schau' halt mal beim vkim oder der jeweiligen ak-konsumentenberatung vorbei und lass' dir den vertrag auf gesetzwidrige klauseln - als argumentationsgrundlage - checken. das koste €10.- und etwas zeit. daraus ergeben sich meist argumente für verhandlungen, die du gegen weitere €10.- für's reklamationsservice (beschwerde-korrespondenz http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598) auch vom vki machen lassen kannst, wenn du dich als schlechter verhandler siehst.

den fehler bei sich zu suchen, bringt nix und nona ist das die schiene, auf die awd&co ja auch immer setzen, so nach dem motto "sie haben's ja unterschrieben". im verbraucherrecht-thread oder auf www.verbraucherrecht.at findest du eh die links zu den aktuellen urteilen, die diesen standpunkt ned teilen...

wenn du eine vertrags-rechtsschutzversicherung hast, würde ich denen auch mal ein ansuchen um deckung zukommen lassen und dann schauen, was rauskommt. in der regel lassen sich so am verhandlungsweg mit der bspk bei beibehaltung des dann geänderten vertrages zinsen und gebühren rausverhandeln/sparen, denn eine große umschuldungs-aktion rechnet sich nur sehr selten - auch wenn da genug berater die jetzt als die große geschäftschance sehen...

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