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Firma meldet sich 1 Jahr später [OÖ]

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  •  JAB
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
23.3. - 11.4.2012
5 Antworten 5
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Hallo!
Unsere Baufirma hat nach unserer umfangreichen Mängelrüge (eingeschrieben...) nicht reagiert, man hat die Fristen einfach verstreichen lassen, keinerlei Kontakt zu uns aufgenommen. Wir haben sie schon abgeschrieben und teilweise die Mängel beheben lassen. Jetzt meldet sich der Bauleiter nach einem Jahr (!) und will "die Arbeiten fertig machen". Wir möchten das eigentlich nicht mehr, Geld sollen die auch nicht mehr von uns bekommen - klarerweise haben wir damals einen Betrag einbehalten, um ein Druckmittel zu haben, dass die Mängel behoben werden. Für uns ist die Sache abgeschlossen -wie sieht es rechtlich aus?

  •  creator
  •   Gold-Award
23.3.2012  (#1)
wenn ihr die mängel schön nachweislich und mit fristsetzung - geschickt habt, kann der pfeifen gehen. "angemessene frist" zur verbesserung ist halt ned ein jahr.
hintergrund: die buchhaltung wird den deppen auf den ausständigen betrag "aufmerksam gemacht" haben... und jetzt probiert er halt, das geld reinzubekommen.
hatte ich mit der firma isi mobili auch - die haben mir sogar zwei mal geschrieben, mit immer lockenderen "rabatten" - jedes mal hab' ich auf mängelrüge, zurückbehaltungsrecht, zeitplan, ersatzbeschaffung und den verzug hingewiesen, denen eine saftige gegenforderung unter die nase gehalten... und tschüss.

eine fristsetzung ist beachtlich, sofern sie nicht unangemessen kurz ist... 14 tage sind meistens angemessen, sofern das nicht in ganz ausgerissenen fällen wetterbedingt nicht geht.
dann gibt's noch das hübsche instrument einer "erklärungsfiktion": schweigen gilt als eine vom absender gewollte willensäußerung, wenn der empfänger nicht aktiv wird. machen fast alle banken und telekomfirmen mit den agb-änderungen auf der rechnung so...
da die firma ja dokumentiert mal auf tauchstation ging, ist das schadenersatzrechtlich sehr interessant, dass die jetzt "von selbst draufkommen", dass da was mangelhaft war...
rechtlich ist die firma ab mängelrüge in verzug... du hast zurückbehalten und ab verstreichen der gesetzten, nicht unangemessen kurzen frist gilt die aufforderung zur verbesserung als verweigert - was zur zürückbehaltung des einbehaltenen berechtigt und zur ersatzvornahme samt weiterverrechnung der mehrkosten berechtigt.
daher immer nachweislich (rsb ) mängelrügen schicken... geld folgt leistung...
§932 abs 3 abgb: (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.4.2012  (#2)
@creator - Ich habe jetzt 2 Jahre und 10 Monate nach der Montage meiner Fenster eine Mängelrüge an die Firma geschickt (da ja Gewährleistung auf unbewegliche Teile = 3 Jahre)
Die Mängelrüge geht eingeschrieben und mit einer Fristsetzung bis 1.Mai (=3 Wochen) raus.

Was mache ich aber wenn die Firma nicht auf meine Mängelrüge reagiert ? :)

lG
Gawan

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.4.2012  (#3)
mal langsamwas ist überhaupt kaputt und wie kannst du das beweisen?

der link sollte bekannt sein: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=4

ob die 3 jahre überhaupt zum tragen kommen, ist fraglich - denn fenster können auch bewegliche teile wie flügel haben, die man ohne großen aufwand trennen kann - die sind dann beweglich.
aber selbst wenn z.b. der rahmen als unbewegliche sache gilt - wie kannst beweisen, dass da ein mangel vorliegt - war das ein versteckter mangel, weil der erst nach 34 monaten ans licht kam?

wenn die firma nicht reagiert: 1) haftrücklass ned zahlen (wenn geld folgt leistung... ok, abgehakt).
2) a la link http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=7 nachfrist setzen und kv für ersatzvornahme einholen, dazu beweise sichern, ggf. ja auch versprechen und garantien!
3) nicht zahlen (wenn noch was offen) bzw. reparieren laasen (=ersatzvornahme), bezahlen (=vorleisten) und rechnung bei firma einfordern, wenn die nicht zahlt, klagen (wenn die beweise z.b. durch gutachter gut gesichert sind).

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
10.4.2012  (#4)
@creator - Ich kann eine Terrassentüre nicht mehr zumachen, weil die Mechanik klemmt.
Wenn ich ein Fenster nach 34 Monaten nicht mehr in den Rahmen bringe ist das für mich ein Mangel :)

Geld kann ich keines mehr zurückhalten, weil das natürlich alles schon längst bezahlt ist.
Meine Hoffnung schöpfe ich daraus, dass die Gewährleistung 36 Monate geht und ich im 34. Monat bin.

Meine telefonische Aufforderung um Nachbesserung / Service wurde mit einem von mir zu unterfertigendem Kostenvoranschlag für die Anfahrt eines Technikers beantwortet.
Das kann ich natürlich gerne machen lassen und danach einfach nicht zahlen - da ich den KV aber unterschreiben muss bevor die wen schicken bin ich dann doch lieber vorsichtig.

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.4.2012  (#5)
gawan: gewährleistung bezieht sich auf mängel, die - schon bei übergabe vorhanden sind - schau' dir einfach den link auf seite 5 an: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=5

es ist daher nicht objektiviert, dass ein "mangel" - und zwar objektiv, nicht von dir als solcher bewertet - bzw. hier eine unbewegliche sache vorliegt und daher 3 jahre gewährleistung zutreffen.

zitat..
Kein Mangel: Die Balkontüre im neuerrichteten Reihenhaus wird durch die drei Kinder der Hausbesitzer täglich mehr als in Anspruch genommen. Auf zu, auf zu – einen Sommer lang. Im Herbst schließt die Türe nicht mehr richtig. Hier stellt sich die Frage: War die Türe für eine vorhersehbare Belastung nicht richtig konstruiert? Wenn dem so wäre, läge ein Mangel vor. War die Türe aber durchaus richtig konstruiert und wurde sie einfach überbeansprucht, dann liegt kein Mangel vor. Die Baufirma trifft dann keine Gewährleistungsverpflichtung.


würde es daher mit der beschwerde-korrwspondenz des vki probieren: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=2

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