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Finanzierung

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  •  andi333
7.12.2008 - 10.1.2009
17 Antworten 17
17
Hallo zusammen, ich will 2009 zu bauen beginnen und bitte um Tipps von euch.
Meine Situation sieht folgend aus: Gemeinsames mtl. Einkommen 2100 EUR / 1 Baby
Eigenkapital 120tsd
Grundstück vorhanden
Traumhaus (Passivhaus) Kosten ca. 280tsd EUR
Wie könnte Finanzierung aussehen?
vielen Dank im voraus

  •  nymano
11.12.2008  (#1)
@energiesparhaus - leider tummeln sich in letzter zeit wieder verstärkt "finanzdienstleistungsassistenten" hier im forum (z.B. ronkuk, smejkal, usw.). vordergründig werden fragen der finanzierung beantwortet, jedoch immer mit dem entsprechenden hinweis für "nähere informationen" zur verfügung zu stehen. natürlich bleiben mystische anspielungen auf "innovative möglichkeiten" und sonderkonditionen für "ganz spezielle kunden" nicht unerwähnt. angesichts der bevorstehenden gesetzlichen veränderungen im finanzstrukturvertrieb ist diese entwicklung im forum (und ebenso die reaktion von lize) nachzuvollziehen...

wie wichtig ist es da doch, dass seit langer, langer zeit
der bereich "Baufinanzierung-Forum" mit kompetenten beiträgen und antworten versorgt wird. auch von personen die offenbar sehr wohl im direkten finanz-umfeld stehen (z.B. lize) jedoch niemals versucht haben, hier kunden zu akquirieren (á la "komm doch mal in meine bankfiliale"). oder wertvolle, uneigennützige tipps ganz ohne hintergedanken zur verfügung stellen (z.B. creator) - unzähligen "häuslbauern" (so wie ich!) haben diese tipps wirklich geholfen und sind sehr dankbar!

lg nymano.

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  •  Patrick
12.12.2008  (#2)
Finanzierungsvarianten - kann man besonders gut über das Internet diskutieren, weil es einfach keine bessere Möglichkeit gibt, schnell viele Meinungen einzuholen und zwar auch Meinungen von Leuten die keine Finanzkeiler sind.
Die Grundformel für Finanzierungen ist immer kann man sich vom Finanzierungsbetrag die Annuität leisten wenn man mit 6% und 25 Jahren Laufzeit rechnet. Geht sich das mit dem Einkommen aus (was ich jetzt bei 2.100,- mal eher verneinen würde), dann kann man sich überlegen ob man mit geänderten Risikoprofilen bereit ist sich etwas zu ersparen und ob man die Verluste tragen könnte, falls es nicht aufgeht.


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  •  energiesparhaus
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12.12.2008  (#3)
@nymano - Ja, es stimmt, dass einigen Beiträgen ein zarter Akquisitionsgeruch anhaftet. Bei den Auswüchsen von gestern haben wir aber konsequent eingegriffen und Werbebeiträge gelöscht. Smejkal geht gerne an der gerade noch akzeptablen Grenze entlang, ronkuk hat sie überschritten (Erstellen vieler Beiträge mit Hinweis auf seine Dienstleistung gleich am Tag der Registrierung, Posten seiner Telefonnummer usw.).

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  •  Smejkal
12.12.2008  (#4)
energiesparhaus - Ich werde mich bessern und nicht plakativ versuchen kunden zu "keilen". Muss gestehen es ist verlockend nur habe ich erkannt, dass dies in einem Forum keinen Platz findet und nehme auch in Zukunft Abstand. Mit dem heutigen Artikel ist es nun jedem Möglich zu erfahren, dass ich aus der Branche komme und kann daher selbst auf Distanz gehen. Wirklich näher auf eine beziehung eingegangen bin ich nur vereinzelt. Ich denke, dass der Rest meiner Artikel in der Allgemeinheit meiner Erfahrungen liegt und nicht in der Akquisitation.



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  •  Smejkal
12.12.2008  (#5)
@ nymano - da der antrag im Plenum (Nationalrat) auf Löschung des Gewerbes "Finanzdienstleistungsassistenten" eingebracht wurde, bin ich guter hoffnung, dass dies auch umgesetzt wird, denn dann ist mit einem Wegfall von ca.10.000,-- "Gewerbetreibenden" zu rechen zu denen ich mich gott sei dank nicht dazu zähle.

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  •  creator
12.12.2008  (#6)
@smejkal - ...die hoffnung wird wohl enttäuscht werden, denn es wird keine mit 1.11.2007 wirksame, rückwirkende streichung geben, auch ist §2 abs. 1 z 15 wag 2007 nicht wirklich die revolution.
cool ist allerdings, dass die bestimmungen über die aufklärungsverpflichtungen ebenfalls rückwirkend mit 01.11.2007 in kraft treten sollen... und das kschg ebenfalls geändert wird.

da wird's bei den beratungsprotokollen und den beweispflichten schon mal enger...

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  •  Smejkal
12.12.2008  (#7)
creator - der von dir angeführte §2 ... ist leider ein schuss in das Knie für den geprüften Vermögensberater oder Versicherungsmakler. Denn der Finanzdienstleistungsassistent darf sehrwol Anlageberatung machen ohne jedliche gewerberechtliche Prüfung gott sei dank aber keine Finanzierungsvermittlung. Nur leider wissen das die Kunden nicht und es wird auf Teufel komm raus das Gesetz gebrochen und keiner kann wirklich etwas dagegen machen außer der Gesetzgeber. Darin steht und fällt meine Hoffnung, dass viele dieser Assistenten nun den "gewerbeschein" zurücklegen müssen. Wie schon erwähnt wurde laut Zeitungsberichten von allen Parteien der Antrag auf Streichung des Assistenten eingebracht. Wie sich das nun auf den Markt auswirken wird wird sich weisen, aber die großen 3 Buchstabenunternehmungen müssen sich dann was einfallen lassen. Denn der erste Kundenkontakt kann dann nur erfolgen wenn die "Mirtarbeiter" add. 1 angestellt sind oder add.2 vorher die Prüfung zum Vermögensberater positive abgeschlossen haben.

Es wird wie auch immer in der nächsten Zeit wieder ein Reinigungsprozess stattfinden, wie es auch schon geschehen ist bei der verpflichtenden Vermögensschadenhaftpflicht, da haben einige aufgehört weil die Prämien anscheinden zu teuer waren.

Wer die Beratungsprotokolle ordnungsgemäß und ausführlich führt hat nicht viel zu befürchten noch dazu wenn er den Kundenwunsch respektiert und das passende Produkt vermittelt.
Die Frage ist wie das Protokoll bei einer Verhandlung bewertet wird, denn lt. letzten Artikel im Kurier wurde bemerkt dass beim zweiten Urteil gegen einen A.. -Berater der Richter mehr das mündliche Gespräch als Richtwert für die Haftung herangezogen hatte als das schriftliche Protokoll. Was heißt das, es wird das eine oder ander OGH Urteil geben, trotzdem ist jeder Kunde bzw. Berater auf das Wohl des Richters angewiesen.

hoffen wir das Beste für uns alle

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  •  creator
13.12.2008  (#8)
den entwurf zum wag 2007 sollte sich jeder mal gebenhttp://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=Material&format=html&docid=COO_2026_100_2_345418&class=material&db=regv

http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=html&docid=COO_2026_100_2_345418&db=regv

... vor alem die erläuterungen. da gibt es so tolle formulierungen wie :
Die seit 1997 geltende Konzessionssystematik hat sich im Sinne der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Marktes und des Anlegerschutzes bewährt. Daher wird im vorliegenden Entwurf grundsätzlich die Fortführung dieser Konzessionsstruktur vorgeschlagen.

aha - drum gibt es ja auch jetzt rückwirkend mit 01.11.2007(!) - eine änderung...

es gibt aber auch so perlen wie:

Die Auslagerung wesentlicher betrieblicher Aufgaben an Dienstleister darf jedenfalls nicht so erfolgen, dass die Qualität der internen Kontrolle oder die Möglichkeit der FMA zu überprüfen, ob das Unternehmen sämtlichen Anforderungen genügt, wesentlich beeinträchtigt werden.

was "wesentlich" ist, steht nirgends, aber beeinträchtigen darf man schon...

Nach Absicht des Bundesministeriums für Finanzen enthält der Entwurf keine über dem Harmonisierungslevel liegenden Vorschriften und es wurde auch kein entsprechender Bedarf seitens der FMA angemeldet.
also gerade das minimum gemacht...

Als eigene Dienstleistungsart wird es jedoch weiterhin das sogenannte „execution only“ Service für nicht komplexe Finanzinstrumente geben, bei dem keine Beratung stattfindet. Österreich hat sich in den Richtlinienverhandlungen auf Ratsebene dafür eingesetzt, dass diese für Kunden kostengünstige Dienstleistung auf Basis reiner Auftragsausführung weiterhin möglich ist.

auf beratung darf weiterhin verzichtet werden - zumindest die discount-broker ließ man leben.
Zu Z 15:

In dieser Ziffer wird der bisher in § 19 Abs. 2a geregelte „Finanzdienstleistungsassistent“ übernommen, der auch nach neuer Rechtslage keine WAG-Konzession benötigt und im Gegensatz zum „vertraglich gebundenen Vermittler“ gemäß § 1 Z 20 für mehrere Unternehmen tätig sein kann. Sein Wirkungsbereich ist allerdings auf das Inland und auf die Vermittlung übertragbarer Wertpapiere und Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 1 Z 6 lit. a und c beschränkt.

das ist lustig, denn § 1 Z 6 lit. a und c regelt:
6.
Finanzinstrumente:
a)
Übertragbare Wertpapiere gemäß Z 4;
c)
Anteile an in- oder ausländischen Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen;
immofinanz-aktien darf er da trotzdem verklopfen....


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  •  creator
13.12.2008  (#9)
bezeichnend ist da, dass ein ...grüner "aufdecker" und langjähriger abg. zum nationalrat über jahre awd-kunde war und "nur ein paar tausender" verzockt hat. wo die grünen doch immer soo tapfer gegen so böse heuschrecken-fonds und kapitalisten wettern...

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  •  Patrick
13.12.2008  (#10)
man könnte leich Qualität reinbringen - einfach Zulassungsvoraussetzung foldendermaßen festsetzen. Einschlägiges Studium, 3 jährige einschläge Praxis, dann staatliche Prüfung und erst dann darf man beraten. Ein System wie bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Zusätzlich noch Beratungshonorar statt Provision und das Problem wäre gelöst. Keine Keiler mehr, sondern nur noch Berater.
Beim jetztigen System ist jeder gut beraten um "Finanzberater" einen großen Bogen zu machen und sich ausführlich selbst zu informieren. Leider kann man z.Z. nicht darauf vertrauen eine hochwertige Beratung zu bekommen, wobei ich mal davon ausgehe, dass man sie von unserem Creator bekommt.

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  •  kittysilvester
14.12.2008  (#11)
Zur eigentlichen Frage: Finanzierung - Patrick bringt es auf den Punkt: Im worst-case muss eine Finanzierung leistbar sein, deren ZinsCap bei 6 % liegt und bei der eine Laufzeit von 25 Jahren unterstellt wird. Solche Konditionen gibt es z. B. bei "jeder" Bausparkasse. Die Rate für 160000 beträgt dann ca. 1040 pro Monat. Bei durchaus realistischen 4,25 % derzeit macht die Rate "nur" 880 aus ...

Etwas problematischer erscheint die derzeitige Einkommenssituation. Beim angegebenen Einkommen bleiben im worst-case monatlich knapp 900 übrig, um die restlichen anfallenden Kosten zu bedienen, was meines Erachtens zu wenig ist.

Wesentlich ist aber, immer die Gesamtsituation zu betrachen: Wird die Gattin wieder arbeiten gehen? Wenn ja, wann? Wie verändert sich das Einkommen? Wo wohnt man jetzt, bzw. was kostet die derzeitige Wohnung? Ist weiterer Nachwuchs geplant? Wie sicher - vor allem in der jetzigen Situation - ist der Job? Besteht Rückhalt in der Familie, sollte etwas unvorhergesehenes (z. B. Arbeitslosigkeit) eintreten?
Und eines darf man auch nicht vergessen: Es ist ihnen gelungen, Eigenmittel in Höhe von 120000 anzusparen. Und - das lernt man in der ersten Einheit Volkswirtschaftslehre: SPAREN bedeutet KONSUMVERZICHT. Somit sollten Sie die letzten Jahre nicht "auf großem Fuß gelebt haben".
Sollten Sie sich entscheiden: Vergessen sie nicht einen entsprechenden "Polster" einzuplanen. "Experten" sprechen immer von 10 % - das sind knapp 30000 Euro (oder in "echtem" Geld: gute 400000 Schilling)!




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  •  Smejkal
14.12.2008  (#12)
@patrik - welche erfahrunen hast du mit Finanzberatern gemacht? Wer so über den berufsstand herzieht muss schlimmes wiederfahren sein

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  •  creator
15.12.2008  (#13)
@Patrick: danke, aber von mir bekommt schon aus breuflichen gründen niemand eine beratung, max. tipps, wie er selbst entscheiden kann. was jeder user mit meiner meinung anfängt, bleibt ihm selbst überlassen. mir ging und geht es einfach darum, darzustellen, auf was leute, die sich noch nicht näher mit der materie beschäftigt haben, beachten sollten, wo man weitere infos und tipps bekommt - und wie man mit diesem wissen seine verhandlungsposition stärken und die eigene bonität realistisch eischätzen kann. information ist alles. damit spart man geld und kann unseriöse versprechen leichter als solche erkennen. es sollte auch jedem klar sein, dass ein berater kostet und nichts umsonst ist. ob man sich das leisten möchte, muss jeder selbst entscheiden.



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  •  Patrick
16.12.2008  (#14)
@Smejkal - Woher und welche Informationen ich habe, kann ich dir aufgrund der Verschwiegenheitspflicht meines Berufsstandes nicht sagen. Mir persönlich ist aber nichts Schlimmes wiederfahren.

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  •  Smejkal
17.12.2008  (#15)
@Patrick - Mir ist momentan nicht bewusst welcher Berufsstand bzw. Vereinigung es dir verbieten würde über allg. Themen wie schlecht Beratung im Finanzbereich in so einem Forum zu reden, zumal man hier in gewisser Weise eine Anonymität besitzt.

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  •  Patrick
21.12.2008  (#16)
@ Smejakal - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtanwälte und Notare sofern ein Klient betroffen ist. Anonym ist hier keiner wirklich. Deswegen sag ich zu dem Thema auch nichts genaueres, sondern nur meine persönliche Meinung, dass ich die Zulassungsvorraussetzungen ändern würde und Provisionen verbieten würde. Ich bin aber auch dafür, dass jeder Patient die Abrechnung die ein Arzt zu Krankenkasse schickt, unterschreiben sollte, damit zumindest einer kontrollieren kann was gemacht und verrechnet wurde. Die Krankenkasse kann nämlich die Leistung nicht kontrollieren, sonder nur die Rechnung. Bei Finanzdienstleistern, kann der Kunde meistens die Rechnung (das "Honorar") nicht kontrollieren, weil ihm nicht vorgelegt wird, wieviel Provision er mitbezahlt hat.

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  •  creator
21.12.2008  (#17)
@Patrick: die praxis ist der ärgste feind der theorie... und da können gesetze und verordnungen nicht wirklich was daran ändern - und zwar in keinem bereich. im grunde macht's der gesetzgeber ja vor: allein wenn ich an vorlesungen + lehrbücher aus verfassungs- und verwaltungsrecht denke und die inhalte mit der gelebten praxis vergleiche...
mir würde schon genügen, wenn der kunde weiß, wer wieviel wo mitverdient.
zu kassen, patienten und ärzten: was dem behandlungsbedürftigen patienten, der seinem arzt gerade ein paar positionen runterstreicht, von dieser vertrauensperson blüht, ist wohl auch klar...


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