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Feuermauer

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  •  SandraMarkus23
12.12. - 13.12.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
wir bauen ein Doppelhaus, dies erfolgt auf einem umgewidmenten Acker, rechts neben uns gibt es noch keinen Nachbarn, es besteht aber die Möglichkeit, dass dort jemand bauen wird, wir bauen an unser Haus ein Carport und eine Gartenhütte/haus. Ist das nun meine Pflicht eine Feuermauer zu bauen, oder muss dass dann der Nachbar errichten? Vielen Dank

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
12.12.2022  (#1)
Hallo!

Ich gehe davon aus, dass euer geplantes Carport eine Größe von über 15m² bekommen soll, dann würde meinem Wissensstand zufolge (nach intensiver baurechtlicher Abstimmung mit Fachleuten in diesem Punkt vor einiger Zeit aber bei schon der gleichen Gesetzteslage) folgendes zur Anwendung kommen: 

Für Carports (=überdachte Stellplätze) an der Nachbargrundstücksgrenze bzw. innerhalb von 2m davon gilt lt. OIB 2.2: die der Grundstücksgrenze zugekehrte Wand muss in REI 30 bzw. EI 30 errichtet werden, dies ist nicht erforderlich in folgenden Fällen:

- wenn das angrenzende Nachbargrundstück aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Umstände von einer künftigen Bebauung ausgeschlossen ist, z.B. Verkehrsflächen im Sinne der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, öffentliche Parkanlagen oder Gewässer) 
-> bei euch laut eurer Beschreibung nicht der Fall

- oder wenn aufgrund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke nicht zu erwarten ist. (Dies wird lt. Erläuterung der OIB 2 - in der auf die Übereinstimmung mit der OIB 2.2 hingewiesen wird - z.B. dann erfüllt, wenn die Gebäude auf der Nachbarliegenschaft mindestens 4,00 m entfernt angeordnet werden und mit einer Bebauung nicht zu rechnen ist). Dies wäre beispielsweise im Falle eines Servitutes oder einer Fahnen-Verkehrsfläche am Nachbargrundstück bzw. einer Grünlandwidmung der Fall, die jeweils eine Bebauung im Nahbereich (4m) eures Carports und somit eine Brandübertragung unterbinden würden.
-> bei euch laut eurer Beschreibung nicht der Fall

Was ich damals auch noch als logische Argumentation fand, warum das "Abwälzen" der erforderlichen Brandwand nicht funktionieren würde: Euer Nachbar hat nämlich jederzeit die Möglichkeit eine bewilligungfreie Gerätehütte bzw. ein Flugdach/Carport mit max. 15m² im Nahbereich eures Carports aufzustellen. Bei diesen werden keine Anforderungen an den Brandschutz des Nachbargebäudes gestellt, somit die Brandübertragung auf das mögliche Bauwerk am Nachbargrundstück erwartbar machen. Deshalb ist schon bei eurer Carort-Errichtung eine Brandwand erforderlich. 

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

LG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.12.2022  (#2)

zitat..
ProjectX schrieb: (nach intensiver baurechtlicher Abstimmung mit Fachleuten in diesem Punkt

Würde mich sehr interessieren, wer diese Fachleute waren?  (Allenfalls mit PN)


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