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Fertigstellungsanzeige NÖ ?! [NÖ]

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  •  user
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.8.2012 - 14.7.2013
10 Antworten 10
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Hallo! Bezieht sich die Fertigstellungsanzeige lediglich auf die benützbarkeit des Hauses? oder sind auch die aussenanlagen gemeint? also müssen die trittstufen zum haus fertig sein? inkl. Geländer .. oder die Terrasse?

wie siehts mitn nebengebäude inkl. carport aus ... ?
kann man das nach der fertigstellungsanzeige auch noch bauen?

danke für die infos

lg

  •  bautech
28.8.2012  (#1)
Gebäude muss in bewilligtem Zustand sein - Das bedeutet, wennst Vorlegestufen mit Geländer bewilligt hast, muß es auch da sein (insbesondere Geländer wegen Absturzsicherung) - wobei die Betonstufe schon reicht, der Belag ist imho kein Muß.

Bei Nebengebäuden / Carports stellt sich die Frage, ob sie in einem Bescheid bewilligt wurden oder in verschiedenen Bescheiden. Bei mir ist das Haus Teil a), das Carport Teil b) und die Einfriedung Teil c) der Bewilligung. Also wenn a)fertig ist, kann ich ins Haus einziehen und b) und c) später machen.

Wenn das nicht der Fall ist, gibts glaub ich noch die Möglichkeit einer Teilfertigstellung, da könntest dich bei deiner Gemeinde erkundigen.

Und die Terrasse wird die Gmoa wenig interessieren, wenn keine Unfallgefahr (Absturzsicherung - siehe oben) besteht...

ng

bautech

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  •  halfway
5.9.2012  (#2)
Hallo user!
Ich hab heute genau deshalb mit dem Bauamt unserer Gemeinde (NÖ) gesprochen und auch Karl hat schon einiges im Forum darüber geschrieben. Danke an der Stelle. Deine Beiträge sind immer sehr hilfreich!
Bei mir waren auch Carports und Zaun in der Bewilligung dabei und da diese noch nicht fertig sind mache ich eine Teilvertigstellungsmeldung fürs Haus. Das reicht der Gemeinde um uns beim Ummelden kein Thema zu machen und wie Karl es bezeichnet hat damit wir nicht "illegal" drin wohnen.
Ich glaube alles was ein Streifenfundament benötigt muss dann noch bewilligt werden wenn es nicht schon in der Bewilligung enthalten ist, aber zumindest kurz angezeigt werden wenns dann soweit ist. Das wäre dann ja bei den Carports, dem Zaun vermutlich und der Terasse der Fall. So denk ich es mir als Faustregel. In der Bewilligung steht wie lange du danach bauen darfst. Sonst musst wieder neu ansuchen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2012  (#3)
danke für das Lob.. -

zitat..
Ich glaube alles was ein Streifenfundament benötigt muss dann noch bewilligt werden wenn es nicht schon in der Bewilligung enthalten ist, aber zumindest kurz angezeigt werden wenns dann soweit ist. Das wäre dann ja bei den Carports, dem Zaun vermutlich und der Terasse der Fall. So denk ich es mir als Faustregel.

Stop! Stop!Diese Schlussfolgerungen passen aber jetzt überhaupt nicht:
Das Streifenfundament ist nicht das Entscheidende!!!

"..zumindest kurz angezeigt..." - bauanzeigepflichtige Vorhaben sind im § 15 NÖ Bauordnung ganz genau aufgelistet (taxativ), da gibts keinen Spielraum, sondern ganz exakte Regeln.

Carports sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, seit der letzten Novelle können sie auch nur anzeigepflichtig sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zäune, die eine bauliche Anlage sind, sind IMMER bewilligungspflichtig. Zäune, die keine bauliche Anlage sind (=bloß "Einfriedung"), sind zwischen den privaten Nachbargrundstücken generell frei (d.h. brauchst nicht mal anzeigen) und gegenüber der Verkehrsfläche anzeige- oder bewilligungspflichtig (hängt davon ab, ob´s einen Bebauungsplan gibt oder nicht).

Die Terrasse ist fast immer eine bauliche Anlage, daher bewilligungspflichtig.

zitat..
In der Bewilligung steht wie lange du danach bauen darfst. Sonst musst wieder neu ansuchen

NEIN! Steht nicht in der Bewilligung, sondern allgemein gültig in der Bauordnung: 5 Jahre nach Baubeginn musst fertig sein, sonst verfällt die Bewilligung. Willst etwas früher nutzen, dann musst eben früher fertig sein.

Zur Teilfertigstellung: Ist richtig - gibt es. Zu beachten ist allerdings: der fertig gestellte Teil des Ganzen müsste für sich allein in der jetzigen Form und Ausgestaltung auch genehmigungsfähig sein (so als ob der restliche Teil unter Umständen überhaupt nicht mehr errichtet bzw. fertig wird)

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  •  MinMax
13.7.2013  (#4)
aehm, wie lange nach der Fertigstellungsanzeige muss ich warten bis ich einziehen kann, oder geht das sofort?

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  •  bautech
13.7.2013  (#5)
@MinMax - meines Wissens nach sofortWar bei uns zumindest so - Fertigstellung am Mittwoch, am drauffolgenden WE übersiedelt und eingezogen. Umgemeldet auch bereits am Mittwoch davor...

ng

bautech

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.7.2013  (#6)
wir haben eine teilfertigstellungsanzeige fürs haus gemacht, den rest auf der bewilligung eben noch ned (nebengebäude, carport, terrasse + überdachung, etc...
haben auch gleichzeitig mit der fertigstellungsmeldung die meldung fürs melderegister gemacht... das war überhaupt kein problem... 2 zetterl haben gefehlt, die konnten wir nachbringen...

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  •  MinMax
14.7.2013  (#7)
geil, hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht. Gab es Kontrollen seitens Bauamt oder Abwasseramt?

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.7.2013  (#8)
bei uns gabs keine kontrollen... warum auch? baumeister bestätigt die fertigstellung gem. plan und wir haben keine förderungen eingereicht... wg wasser ist dann noch von der gemeinde jemand zum verplomben gekommen...

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  •  bautech
14.7.2013  (#9)
Bei uns ebenso nixSehe das wie atma - Bauführer macht Fertigstellung und bescheinigt die bescheidgemäße Ausführung des Bauwerks. Nachschauen kommens meines Wissens nur bei Anzeige oder begründetem Verdacht auf irgendein Vergehen...

Und die Kanaler sind die ersten, die überprüfen kommen - bei uns zumindest. Die schauen sich nur die Ausführung des Übergangs von deinem zu Ihrem Röhrl an (Putzstück, evtl RSK, Schacht etc...) Aber das gleich, bevor die Kanalkünette verschlossen wird emoji

ng

bautech

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  •  MinMax
14.7.2013  (#10)
Kanal habe ich auf dem Zettl, werde da mal die Woche vorbeischneien und Plan zeigen, leicht unberechenbar die Jungs.

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