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Fertigstellung Haus ! Fassade nötig?

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  •  m-wagn19
19.10. - 21.10.2010
8 Antworten 8
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Hallo vielleicht kann mir irgendwer einen Tipp geben. Habe mir in Nö ein neues Haus gebaut noch alte Wohnbauförderung ! Möchte jetzt eine fertigstellung beantragen habe aber meine Fassade noch nicht angebracht ist dies möglich ? Sämtliche anderen Baumaßnahmen wurden erfüllt. Seit Juni oder Juli 2010 wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, das die frist der Grundsteuerbefreiung per 1.1.2011 ausläuft. Da es sich Zeitmäßig nicht ausgeht die Fassade fertigzustellen würde ich gerne wissen ist die Fassade auch zwingenst notwendig ? Gibt es dazu gestzliche regelungen? Wo find ich diese?

Mfg Danke im vorraus

  •  johro
  •   Gold-Award
19.10.2010  (#1)
Hallo - ein Kollege hat auch gerade die Fertigstellunsanzeige gemacht und dort ist es so (kommt aber auf die Gemeinde an), du brauchst von den Firmen eine Bestätigung, dass alles gemäß Einreichplanung gemacht wurde, dh auch Dämmung Fassade und nicht vergessen die Stiegengeländer, Bei uns müsste man soager die Fassadenfarbe "genehmigen" lassen, weil da gibt von der Geimende eine Liste und die Punkte müsste man alle einhalten,

lg
johannes

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
20.10.2010  (#2)
.fertigstellungsanzeige (ist glaub ich gleizeitig benützungsbewilligung); dh der bauführer muss vorab bestätigen, dass die hütte fertig ist und was noch offen ist; bei uns zb. die straßenseitige einfriedung ... hab aber trotzdem schon die fertigstellungsanzeige.

will sagen, unbedingt mit dem bauführer und der gemeinde kontakt aufnehmen, ob die fassade wirklich schon drauf muss; gefühlsmäßig würd ich sagen nein, aber was weiß man, was in diesen dorfkaisern so alles vorgeht emoji)

noch was: ich bin auch gerade dabei mich von der grundsteuer befreien zu lassen; wennst die fertigstellung hast (was voraussetzung für die grundsteuerbefreiung ist), dann kriegst die aufforderung das formular BG 30 (http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/9999/BG30.pdf) auszufüllen, damit das finanzamt den einheitswert feststellen kann.

soll heißen, das dauert alles und wir haben schon mitte oktober und je nachdem wie lang die herrschaften brauchen, kommt das jahresende (und damit das "aus" für die grundsteuerbefreiung) immer näher.

dh: gib gas und klär das alles ab emoji)


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
20.10.2010  (#3)
Die Fassade muss drauf sein, sonst darf der Bauführer nicht bestätigen, dass alles "bewilligungsgemäß" fertiggestellt wurde. Der Verputz auf den Wänden ist eindeutig Projektsbestandteil bzw. bautechnischer Teil der Wand und somit auch Teil der Bewilligung. - Soweit die Gesetzeslage.

Wenn der Bauführer auch ohne Verputz bestätigt, dass alles bewilligungsgemäß fertig ist, dann gibt er halt ein falsches Attest ab (das er natürlich auch zu verantworten hat). In der Praxis wird das aber oft nicht hinterfragt.
Wenn die "Dorfkaiser" ihre Funktion, das Gesetz zu vollziehen, einigermaßen ernst nehmen, dann dürften sie eine solche falsche Bauführerbestätigung aber nicht akzeptieren.
Aber wie schon oft hier gesagt: das ist "nur" die Gesetzeslage, die ja die wenigsten, wenn´s um die eigenen, subjektiven Interessen geht, interessiert.

Das Beispiel mit der Einfriedung sagt hier nichts aus, da die Einfriedung (soferne überhaupt bewilligungspflichtig) technisch getrennter bzw. trennbarer Teil der Bewilligung ist (im Gegensatz zum Außenputz). D.h.: eine Baufüherbescheinigung für das fertige Wohnhaus OHNE Einfriedung ist ok (es gibt im Gesetz dafür den Begriff der "Teilfertigstellung" für von einander trennbare, für sich eigenständige und gesetzteskonforme Teile des bewilligten Projektes.

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
21.10.2010  (#4)
.dh die rechtslage ist somit eh relativ klar ...
würd aber trotzdem zumindest einmal hartnäckig auf der gemeinde nachfragen, ob man nicht doch ein oder zwei hühneraugen zudrücken könnte; ev. auch mit dem hinweis, dass die fassade eh in bälde raufgeklatscht wird.

ich fahr jeden tag bei einer handvoll häuser vorbei, die alle noch keine fassade haben, aber trotzdem das licht drinnen brennt, die autos vor der tür stehen etc. offenbar dürfen die benützen ... könnt aber auch sein, dass die die fassade gar nicht in die bauanzeige mit aufgenommen haben.

wie auch immer: fragen kostet nix und was man nicht fragt bekommt man nicht beantwortet ...

und zu den subjektiven interessen: kann mich dunkel erinneren, dass sich nö's bürgermeister und gemeinderäte vor gar nicht allzu langer zeit eine saftige "aufwandentschädigung" genehmigen haben lassen ...
so gesehen, ist das leben ein nehmen und ein geben ... und gesetze müssen ausgelegt werden.

letzter hinweis: rasch abklären, es liegen noch einige formulare auf deinem weg zur grundsteuerbefreiung ...


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  •  johro
  •   Gold-Award
21.10.2010  (#5)
Hallo - ich meine die meisten wohnen ohne Fertigstellungsanzeige :)

was sind die Voraussetzungen für diese Grundsteuerbefreiung?

lg
johannes

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
21.10.2010  (#6)
"..gesetze müssen ausgelegt werden.." - grundsätzlich: ja! Aber beim fehlenden Verputz auf der Wand besteht rechtlich UND technisch kein Zweifel, dass das nicht als "fertig" gilt.

"...offenbar dürfen die benützen..." - Ob sie wirklich alle "dürfen" bezweifle ich. Wie johro schreibt tun sie´s halt, obwohl sie keine Fertigstellungsanzeige (d.h. kein Benützungsrecht) haben.

"...ist das leben ein nehmen und ein geben.." - bitte das jetzt nicht zu ernst nehmen und keine große Diskussion draus machen, aber: deine aussage könnte man jetzt so auslegen, der Bürgermeister sollte gefälligst für sein Geld eine Fertigstellungsanzeige akzeptieren, auch wenn´s gesetzlich nicht passt....

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
21.10.2010  (#7)
.@johro: in vielen gemeinden ist es so, ohne fertigstellungsanzeige, auf die dann gleich die benützungsbewilligung folgt, gibts auch keine möglichkeit der meldung ... soll heißen, kann sein, dass die leut monate/jahrelang als u-boot wohnen oder ob man als gesetzes-exekutierer nicht da und dort a augerl zudrückt ...
voraussetzung für die grundsteuerbefreiung ist eben die fertigstellung/benützungsbewilligung

@karl: will eh net diskutieren, aber die letzten 2 halbsätze kann i so net stehen lassen emoji) ... hab i natürlich net so gemeint, aber da man die genaue situation net kennt (soll heißen, vielleicht macht er eh gleich im frühjahr oder nächsten herbst die fassade drauf), kanns ja sein, dass es da oder dort eine flexible möglichkeit gibt, seinen bürgern a bisserl unter die arme zu greifen ... nennt man in der privatwirtschaft "dienst am kunden" emoji) ...
gesetzeskonforme vorgehensweisen in ehren und alles auch i.o.; würden sich alle dran halten, dann würden die obersten staatsanwälte der republik nicht nach 2 jahren draufkommen, dass ein gewisser bawag-prozess neu aufzurollen ist, 6 der 8 urteile eigentlich aufzuheben sind und und und ... aber es ist einfacher, ein nicht todkrankes, aber gesundheitlich angeschlagenes, politisches bauernopfer (welches offenbar in ö gar keine freunde / lobby hat) wg. fluchtgefahr in den häfn zu hockn ...
will damit sagen: gesetzliche grundlagen sind zu respektieren, aber eben auch auszulegen und vielleicht gibts ja für den threadhersteller ein happy end ... schlechter wirds für ihn auf keinen fall; ein anruf / eine frage kostet nix und dann weiß man mehr ...


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
21.10.2010  (#8)
@reinhard - Hast vollkommen recht. Die Praxis sieht ja ohnehin so aus: Was da manche Bürgermeister (wissend, meist aber unwissend!) alles geflissentlich "übersehen" treibt dir die Haare zu Berge.

Ich frag mich bei solchen Anlässen halt immer, dass man laufend mehr und detaillierte Gesetze produziert und postwendend wird in einer Vielzahl von Fällen versucht, irgendwie daran vorbei zu kommen, weils zu sehr einschränkt, weils in Einzelfällen nicht passt, weil man´s halt subjektiv ganz anders will usw.
Warum werden eigentlich so viele und so stark einschränkende Gesetzte gemacht?? Warum stellt man so viele Regeln auf, an die sich dann aber die wenigsten halten wollen?

Mehr sag ich jetzt dazu auch nicht mehr. Wenn jemand möchte kann er ja zu diesem Thema an geeignter Stelle einen neuen Thread eröffnen.

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