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Fenster einstellen - Gewährleistung ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
24.5. - 28.5.2011
10 Antworten 10
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Hallo,

ich habe eine hängende Terrassentüre die von Josko neu eingestellt werden muss. Die Türe wurde am 26.05.2009 eingebaut.

Die Gewährleistung beträgt soweit ich weiß 2 Jahre - gilt das auch für dieses Einstellen der Fenster oder nur für tatsächliche Fehler oder Schäden am Material ?

lG
Gawan

  •  topstyling
  •   Bronze-Award
25.5.2011  (#1)
Also ich würde sagen dass ist kein Gewährleistungsfall. Wenn Du bei deinem Auto die Scheinwerfer einstellen lässt ist dass ja auch kein Gewährleistungsfall nach 2 Jahren.

Ich denke abe mal dass hier die Kosten für das Einstellen relativ gering sein werden - ist ja normal kein Akt. Evtl. hast ja noch mehr Fenster die nachgestellt werden müssen.
Dann zahlt es sich wenigstens aus.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.5.2011  (#2)
@top - Jeder Fensterbauer sagt, dass die Fenster nach einer gewissen Zeit nachgestellt werden müssen, speziell die schweren Türen mit 3fach-Verglasung.
Die Kosten für die eine Türe bei der es nötig ist belaufen sich auf 100,- EUR, das sind mehr als 10% des Kaufpreises !

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
25.5.2011  (#3)
du hast die falschen fenster gekauft! - ich habe noch nie eine rechnung geschrieben fürs fenstereinstellen, bei fenster die ich geliefert habe. und wenns 10 jahre her ist. das gehört bei mir zum service!

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.5.2011  (#4)
man kann es durchaus als gewärleistungsfall sehen... immerhin haftet der monteuer für die fachgerechte montage. fachgerechte montage heißt, dass die vertraglich zugesagten produkteigenschaften über die gewährleistungsfrist vorhanden sein bzw. erhalten werden müssen.
ich spar' mir jetzt die links auf's abgb, kschg und ris:

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=5

damit sollten die einstellungsarbeiten jedenfalls kostenlos sein, manche firmen geben von sich aus garantie für einstellungsarbeiten - eben weil sie da eh nie rauskommen.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
26.5.2011  (#5)
@creator - Danke für deine Ausführung.
Ich versuche es jetzt noch einmal gütlich, ansonsten werde ich die Reparatur beauftragen aber nicht bezahlen.
Was ist die vernünftigste Vorgehensweise im zu erwartenden Mahnfall ? gleich zum Anwalt ?

lG
Gawan

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  •  alfa2
27.5.2011  (#6)
Nein, kein Anwalt! - Ruf bei der Fensterfirma an und sage ihnen, dass die Fenster nachgestellt gehören.
Wenns um den Preis geht, dann sage ihnen, dass es ja eh noch in der Gewährleistungszeit ist und es nix kostet. Wenn die Fensterfirma anderer Meinung ist, dann sage ihnen dass es ein Mangel ist, am besten mit den Infos von creator.

Wenn das nix bringt probiers schriftlich und ein wenig bestimmter in der Wortwahl und mit Hinweisen zu den §§ im abgb und kschg.

Wenn das auch nix bringt, dann vielleicht den Rechtsanwalt befragen.

vg
alfa2

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  •  Fenstermann
27.5.2011  (#7)
Fenster einstellen - Auch wenn die Fenster ordnungsgemäß gefertigt und montiert wurden, sind Instanthaltungsarbeiten notwendig (Reinigung, Pflege, Überprüfen der Beschläge auf festen Sitz und einstellen).
Dies kann selbst durchgeführt werden (Infos in den mitgelieferten Papieren) oder vergeben werden.
Auch wenn du ein Auto kaufst, wirst du die Servicekosten innerhalb der Garantie- od. Gewährleistungsfrist nicht geschenkt bekommen oder argumentieren können, das ein Mangel am Fahrzeug vorliegt, weil der Vergaser eingestellt werden muss o.ä.
Ein Gewährleistungsanspruch liegt nur vor, wenn die Fensterverarbeitung und/oder die Montage mangelhaft waren und deshalb jetzt ein Einstellen erforderlich ist.
Mit steigenden Flügelgrößen und Glasgewichten, verkürzen sich auch die Einstellintervalle.
Ein einmaliges kostenloses Einstellen wird in der Branche oft gewährt, aber ein Anspruch darfauf besteht nicht.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
27.5.2011  (#8)
@Fenstermann - Mag sein, ich habe zumindest daraus gelernt mir solche Arbeiten vor zukünftigen Vertragsabschlüssen schriftlich zusichern zu lassen.
Und eine Firma die - nach einem Vertragsabschluss von insgesamt über 40.000 EUR - wegen sowas kleinlich und stur ist zukünftig nicht mehr anbieten zu lassen.

Sollte sich das Ganze nicht über Kulanz lösen lassen werde ich dir mitteilen was der Gesetzgeber zum Thema "Anspruch auf fehlerfreies Öffnen und Schließen der Fenster innerhalb des Gewährleistungszeitraumes" sagt.

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
27.5.2011  (#9)
@gawan - meine fenster wurden im märz 2009 eingebaut & sind auch von josko. hatte den monteur schon ein paarmal da, weil die fenster eingestellt werden mussten ... war nie ein problem und es kam auch keine rechnung; würds nicht so streng sehen wie fenstermann; wir reden hier ja nicht von verschleißteilen ...
kommt halt drauf an, wie breit die türe ist; bei meinen (auch 3fach verglasten) terassentüren dürft sich lt. josko nix verstellen (eben weil nicht so breit); kommt halt immer auf das gewicht an, welches der beschlag aushalten muss.

ich würd mal ganz ruhig anfragen und dann würd ich mir die einstellerei auch gleich zeigen lassen ... wenn die türe wirklich sehr breit ist und daher zum "selber-verstellen" neigt, dann wärs net schlecht, wennst das selber kannst ...


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  •  Romeo Toscani
  •   Silber-Award
28.5.2011  (#10)
Überhaupt kein Problem - wegen ein paar Tagen hin oder her regt sich keiner auf. Das betrifft die Service-Abteilung von Josko.
Also Josko selbst, nicht der Händler, wo du es gekauft hast.

Was anderes wäre, wenn die Tür zB 8 Jahre alt ist. Dort könnte man streiten, wegen fehlender Wartung, Ablauf der Gewährleistung, etc.

Bissl geduldig musst aber bleiben. Die Fensterbranche ist momentan in der Hoch-Saison, und solche Sachen wie "meine 2 Jahre alte Tür hängt ein wenig" sind halt von der Priorität so angesiedelt, dass das nicht sofort am nächsten Tag erledigt werden kann.

Mit Anwalt drohen, oder Fremdfirma beautragen, würde nur Ärger schaffen, und es für dich unnötigerweise in die Länge ziehen.

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