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Fahrradgarage/Gartenschrank außerhalb der Baulinien [K]

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29.8.2020 0
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Liebe Baurechtsexperten! Wir bauen ein Haus in Kärnten und haben einen Bebauungsplan für unser Grundstück. Auf 3 Seiten (N,O&S) existiert eine Bebauungslinie die 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt läuft. (rote Linie) Im Westen ist eine Mindestabstand von 3m zum Nachbargrundstück einzuhalten. Außerhalb dieser Bebauungslinien darf angeblich nichts errichtet werden. (Kein Gartenhaus, kein Geräteschuppen, nichts lt Auskunft vom GU...) Da es sich auch noch um eine Hanglage handelt, bleibt nicht gerade viel Gartenfläche übrig und ich finde es wirklich etwas eigenartig, dass ich diese vielen m2 teuer erkauftes Bauland gar nicht sinnvoll nutzen kann. Zumal ich selbst den Bebauungsplan eigentlich anders interpretiere. Das Problem ist, dass das Haus und das Carport im N, O & W bis an diese Bebauungslinie reichen und ich von oben (von Norden) zufahre und von dort nicht gut runter in den südlich gelegenen Garten komme, wo ich als einzige Alternative ein Gartenhaus hinstellen könnte. Im angebauten Carport ist leider gar kein Platz für Fahrräder oder ähnliches, darum wollte ich einen kleinen überdachten und mit Lerchenholz verschallten Stellplatz (ca.3m x 1,5m) auf der Nordseite an das Haus anbauen um dort 4 Fahrräder und eine Schneeschaufel  einzulagern. Darf ich das eurer Meinung nach wirklich nicht? Es wären dann immer noch 2,5m bis zur Grenze und zur nördlich laufenden Straße frei. Es soll ja weder ein Aufenthaltsraum sein, noch stört es dort das Ortsbild oder die Sicherheit. Wenn ich diesen "Kasten" zB nur 1,5m hoch baue, oder es sich um einen mobilen Gegenstand wie eben einen Gartenschrank handelt, ist es dann erlaubt? Ein Carport dürfte ja an einer Seite schon bis an die Grenze gebaut werden. (Geht bei uns aber wegen der Hanglage nicht)  Warum geht ein Fahrradschuppen nicht? Ist ein Gartenschrank überhaupt bewilligungspflichtig? Ich werde auch im Bauamt einen Termin ausmachen, aber wollte mich vorab i formieren wir die rechtliche Ausgangslage tatsächlich ist, da ich den Paragraph 7(6.) so verstehe dass ich das schon darf. Vielleicht kann mir jemand hierzu Auskunft geben? Vielen Dank im Voraus!


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