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EVN - kein Strom

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  •  Wagramer
27.7. - 29.7.2009
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Hab bei mir am Bau ein mittelgroßes Problem:

Aktueller Stand: Keller + Deck ist fertig. Der Stromverteilerkasten von der EVN ist an meinem KÜK angeschlossen (wozu muss ich es machen wenn man der EVN 1850€ zahlt) und vor einer Woche hätte die EVN das Ganze unter Strom setzen sollen. Doch es kommt anders;
1. Auf meinem Grundstück ist eine Künette für Strom, Wasser, Kanal,... und bei den Regenfällen der letzten Tage ist mir diese mit Regenwasser (von der Straße) voll gelaufen. Dabei wurde die Gasleitung unterspült (Fingerbreit) => Kein Stromanschluss! Dies war letzte Woche. Ich erzürnt am Donnerstag zur EVN rein gerauscht und die Aussage bekommen, dass so nicht angeschlossen wird. Es ist nicht das Verschulden der EVN sondern meines, da ich ja die Künette gegraben habe.

2. In Kulanz mit der EVN vereinbart, dass ich über das WE die Verkabelung inkl. Gasleitung frei lege, die EVN am Mo (heute) vorbei kommt und mit mir gemeinsam den Schaden erfasst und behebt (Auffüllen mit Sand, Rütteln, etc). Normen für die Kabelverlegung hat mir der gute Mann übergeben. So habe ich am WE alles und mich vorbereitet.

3. Heute ist der Mitarbeiter von der EVN mit den Worten:"Viel habns da aber net ausgegraben!" erschienen. Ich habe ihn freundlich darauf hingewiesen, dass die Kabeln den von der EVN vorgeschriebenen Mindestabstand zur Gasleitung nicht einhalten und dadurch keine weiteren Grabungen durchgeführt wurden. Genau so, wie auch an einer anderen Stelle, die nicht durch mein Grundstück unterspült werden konnte.
4. Kein Strom, da die Baufirma welche dieses Kabel im Auftrag der EVN verlegt hatte, dieses normgerecht verlegen müsse. Dann gibt es Strom. Auf die Frage WANN, bekam ich als Antwort:"Wenn die Baufirma fertig ist." Zeitraum nicht definierbar!

5. Baustillstand

Gibt es irgend wo einen § für die Erteilung einer Baubewilligung, in welchem geschrieben steht, dass neben Kanal, Wasser,... auch ein Stromanschluss vorhanden sein muss??? Oder kann in einem Bauland Kerngebiet eine Baubewilligung ohne Stromanschluss erteilt werden.

Bin für nutzbringende Hinweise dankbar

Gruß
Wagramer

  •  creator
28.7.2009  (#1)
in der bauordnung findest wenigmax. $43 abs. 1 z4 : da ist nur die allgemeine betriebssicherheit gefordert. nebenbei: eine baubewilligung musst ja wohl schon haben - den bescheid kannst dir ja durchlesen.

lustiger ist schon das elektrizitätswesengesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2007033/LRNI_2007033.html

da wird in §§32ff nur auf die agb und die aufklärung darüber verwiesen... schau' halt mal, ob das passt.

schön wäre eine präzisierung, was eigentlich gewollt ist.

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  •  pointi001
29.7.2009  (#2)
so wie ich das sehe, ist ja ein Strombock (also Aufschliessung) vorhanden. Für die Stromversorgung für die Baustelle ist man als Bauherr selbst verantwortlich. Daher machen ja die meisten zu Beginn ein Bauprovisorium, da hier die Auflagen für die Kabelverlegung nicht so streng sind von der EVN. Im Zuge der Anschlussleitungen (Wasser, Kanal, Strom usw) wird dann das HAS Kabel verlegt nach Vorgaben der EVN. Erst wenn dieses verlegt ist, wird der KÜK und dann der Zählerkasten von der EVN angebunden.
Ich würde mir für die Zeit dieser Grabungsarbeiten ein Bauprovisorium besorgen, dann hat kein Problem mit Baustrom und die Baustelle muss nicht still stehen. LG Gerhard

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