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Eure Meinung zu unserer Finanzierung

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  •  Finolex
22.1. - 26.1.2016
23 Antworten 23
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Hallo liebe Community,

ich bin über diverse Google-Suchen auf dieses Forum aufmerksam geworden und bin wirklich begeistert von dem Wissen und den jeweiligen Theorien welche hier zu den verschiedenen Finanzierungsformen diskutiert werden. Ich war schon die ganze Woche beschäftigt mich durch diverse Threads zu lesen und konnte schon einige wichtige Dinge lernen.

Da eine Finanzierung immer auf die jeweilige Situation angepasst und selten die selbe ist, würde ich euch bitten mir bei unserem konkreten Fall beratend zur Seite stehen.

Zu uns:
Wir sind seit fast 9 Jahren ein Paar und wohnen seit 4 Jahren zusammen in meiner (Genossenschafts)Wohnung. Meine Freundin hat Eigenmittel in der Höhe von 230.000,- (Erbe).
Wir haben uns für ein Objekt in Wien (auch derzeitiger Hauptwohnsitz) um 291.000,- entschieden (Neubau), Nebengebühren + Sonderwünsche: 30.000,-
Da die Eigenmittel nur von meiner Freundin kommen ist sie auch der alleinige Eigentümer. Deswegen soll auch der Kredit über 90.000,- nur auf sie laufen.
Sie ist Angestellte im öffentlichen Dienst....sehr sicherer Job.

Wir waren bis jetzt nur bei ihrer Hausbank und haben folgende Angebote bekommen (eine Frechheit wie ich finde!):

Variante 1 - Fixzins 15 Jahre:
Darlehensnominale: 90.000,-
Laufzeit: 300 Monate
Sollzins fix 15 Jahre: 2,5%, danach 1 Monats Euribor zzgl. 1,5%
effektiver Jahreszins: 2,8%
Bearbeitungsspesen: 1.350,-
Kontoführung: 1.620,-
Grundbucheintrag: 1.080,-
Schätzgebühr: 250,-
verlangte Sicherheiten: 1) Pfandrecht sämtliche Bezüge / 2) Höchstbetragshypothek / 3) Übergabe v. Blankowechsel samt Wechselwidmungserklärung / 4) Ablebensversicherung
Sondertilgung möglich mit max. 1% Pönale
Gesondert vereinbart: alle 2 Jahre bis zu 10.000,- sondertilgen ohne Pönale

Variante 2 - variabel:
Darlehensnominale: 90.000,-
Laufzeit: 300 Monate
Sollzins: 1,5% gebunden an 6 Monats Euribor
effektiver Jahreszins: 1,9%
Bearbeitungsspesen: 1.350,-
Kontoführung: 1.620,-
Grundbucheintrag: 1.080,-
Schätzgebühr: 250,-
verlangte Sicherheiten: 1) Pfandrecht sämtliche Bezüge / 2) Höchstbetragshypothek / 3) Übergabe v. Blankowechsel samt Wechselwidmungserklärung / 4) Ablebensversicherung

Speziell die verlangten Sicherheiten finde ich bei dem Verhältnis von Kredithöhe zu Eigenmittel doch sehr dreist.

Meine Freundin hätte gerne die Sicherheit und möchte unbedingt den Fixzins. Daher bitte ich euch eher auf die erste Variante einzugehen. Die Unterschiede und auch die (derzeitigen) Vorteile sind mir/uns wohl bekannt.

Speziell den Thread von "berni0781" finde ich sehr interessant und ich bin echt verwundert wie groß doch die Unterschiede der jeweiligen Institute sein können.

Ich bitte euch um eure Meinungen.

Vielen Dank und schöne Grüße!

  •  Richard3007
22.1.2016  (#1)

zitat..
Finolex schrieb: Speziell die verlangten Sicherheiten finde ich bei dem Verhältnis von Kredithöhe zu Eigenmittel doch sehr dreist.


Nein das ist normale Prozedur!
Aber die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] ist zu hoch. Ich kann das "Sicherheit" mit Fixzins nicht mehr hören. Man erkauft sich teuer, für 15 Jahren den Fixzins, wobei die nächsten Jahre dieser ohnehin nicht steigen wird. Die Restlaufzeit ist einem dann egal, und zwar die Zeit wo man aktuell höhere Zinsen erwarten könnte. Das heisst ich zahl jetzt freiwillig mehr Zinsen, damit ich später die Hochzinsphase mit der variablen Variante auskosten kann..... Aber egal.
Ich sehe beim Fixzins nur mehr bei der Bearbeitungsgebühr und Eventuell Stadt GB Eintrag eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] zu machen.
Kontoführung kommt mir auch teuer vor.

Das Einkommen deiner Freundin ist wie??? Dann lässt sich auch etwas über die Kondi sagen. Ablebensversicherung ist auch Standard!

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  •  Finolex
22.1.2016  (#2)
Hallo Richard,

vielen Dank für deine Antwort. Ich kann deine Überlegungen zum Fixzins (zum Großteil) gut nachvollziehen, verstehe aber auch meine Freundin die mit Finanzen null am Hut hat bis auf den Gang zum ATM.
Wäre es meine Wohnung, ergo mein Kredit, würde ich auch den variablen wählen und sondertilgen was das Zeug hält. Es ist aber nun mal nicht so und ich versuche sie trotzdem in ihrer Entscheidung zu unterstützen.

Einzig deine Aussage "wobei die nächsten Jahre dieser ohnehin nicht steigen wird" finde ich persönlich etwas gewagt. Ich kann, so wie auch sonst jeder andere Mensch, nicht in die Zukunft blicken. Leider.

EPU statt GB haben wir natürlich versucht. Das wäre möglich, jedoch würden sich die Zinsen drastisch um 1% erhöhen....egal welche Variante.

Ihr/unser Ziel sollte es ohnehin sein, den Fixzinskredit innerhalb dieser 15 Jahre mit den Sondertilgungen abzubezahlen. Die gemeinsame Haushaltsrechnung lässt das zu (€4.000,- ohne 13tes und 14tes Gehalt und sonstige Bezüge, Boni,...)

Ihr Einkommen beläuft sich auf 1.800,-. D.h. die Rate ist ohne Probleme alleine zu stemmen (auch in Hochzinszeiten), aber es sollte eben wie gesagt die nächsten (gemeinsamen) Jahre sondergetilgt werden um die Laufzeit auf 15 Jahre zu verringern.

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  •  marama
22.1.2016  (#3)

zitat..
Finolex schrieb: Wir waren bis jetzt nur bei ihrer Hausbank und haben folgende Angebote bekommen (eine Frechheit wie ich finde!):


Ja, Frechheit. Auch meine Hausbank hat mir ein Blödsinn angeboten, ich habe dann bei nächste Bank angefragt - hat dann alles gepasst. Ich habe EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] schon mit EK-Anteil von 60% kriegen können (bei mir waren es dann 70%). Aber auch wenn du EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] kriegst, solltest du wahrscheinlich mit Lustrierung rechnen (bei mir 10 EUR pro Quartal). Musst ihr auch Lebensversicherung abschliessen?

Habt ihr auch juristische/steuerliche Fragen geklärt? Uns (verheiratet) wurde gesagt dass es im Streitfall keine Rolle gespielt wer im GB steht (nur ich oder beide). Wir haben uns beide eintragen lassen, mit Veräusserungsverbot. Falls wir es irgendwann vermieten möchtenn sollten wir zumindest entscheiden wer von us es vermietet (Einkommensteuerklasse).

Sehr viele sind sich einig dass sich in nächsten 1-2 Jahre nicht viel tun wird. Auch wenn die Niedrigzinsperiode nur noch 12M hält, heißt dass das ihr nach 12M (mit 1,3% variabel gerechnet, 15J) schon bei 84,5K seit. Auch wenn dann Zinnsatz von 1,3% auf 3,3% explodiert, heißt es eine Ratensteigerung von 550.- auf 628.- . Mit 2,5% Fixzins wäre die Rate immer 600.- (2,5%@15J). Bitte auch die Inflationauswirkungen und Gehaltssteigerung berücksichtigen weil 600.- heute fühlt sich zumindest wie 730.- in 10 Jahren (mit 2% gerechnet, und umgekehrt: 600.- in 10J ist wie 500.- heute).

Natürlich, wenn deine Freundin EK zur Verfügung stellt dann bestimmt sie die Regeln. Gratuliere & viel Glück!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.1.2016  (#4)
naja.. sie will fixzins? dann muss sie einiges berappen dafür.
da darf sie sich nicht beschweren.

für den EM Anteil wären bei nem variablen Kredit sicher einiges rauszuholen.
aber mit dem fixzins.. naja.. da bin i bei richards Meinung. völlig um sonst momentan.

vielelicht kannst du uns noch das einkommen der Freundin und nen Haushaltsplan darstellen.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
22.1.2016  (#5)
Leg deiner Freundin mal Nahe sich das Fin Forum hier zu gemüte führen.
Dann sieht sie die Sache vlt anders. Bei Frauen ändern sich ja manche Ansichten stündlich.emoji emoji Aber ja nicht die anderen Foren zeigen, sonst kommt sie nur auf blöde Gedanken und Sonderwünsche. :) :)

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  •  Finolex
22.1.2016  (#6)
@marama:
Die EM gehören ihr, daher kauft sie auch alleine die Wohnung und um etwaige Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden nimmt sie den Kredit auch alleine. Mich gibt es dabei offiziell gar nicht. Ich finde das absolut fair...es war auch meine Idee und ich würde es im umgekehrten Falle auch so machen/verlangen.
Wir sind weder verheiratet noch leben wir in einer eingetragenen Partnerschaft. Einfach ganz unkompliziert seit 9 Jahren ein Paar.
Ablebensversicherung wird gefordert und hätte sie ohnehin abgeschlossen. Kostet 70€ im Jahr.

@rk515:
Sie will Fixzins und ist auch bereit mehr dafür zu bezahlen. Wird sehr schwierig sie vom Gegenteil zu überzeugen, auch wenn es meine pers. Meinung ist. Wie gesagt: Der Plan ist natürlich den Kredit innerhalb der 15 jährigen Fixzinsperiode zur Gänze zu tilgen. Sie konzentriert sich mit ihrem Einkommen auf die (Sonder)Tilgung und ich übernehme Lebensunterhaltskosten.
Worst case der hoffentlich nie eintreten wird: Trennung. Auch dann muss sie sich die monatliche Rate leisten können. Ich gehe aus der Wohnung so schnell wie ich gekommen bin, ohne Verpflichtungen und Forderungen. Alles ziemlich easy.

Haushaltsplan alleine monatlich:
Einkommen: +1.800,-
Betriebskosten (ungf.): -140,-
Nebenkosten (Strom + Gas): -65,-
Haushaltsvers.: -15,-
Handy, Internet, GIS,...: -95,-
Lebensunterhaltsk.: -500,-
monatlich sparen: -100,-
15% Sicherheit: -140,-
---------------------------------
frei verfügbarer Betrag: 745,-

Betriebskosten und Nebenkosten sind grob (großzügig) geschätzt. Es handelt sich um einen Neubau.

Wie schon oben beschrieben haben wir zusammen ungf. 4.100,-. Dementsprechend ändert sich dann die Haushaltsrechnung. Es kommt dann zwar das Auto hinzu, aber der frei verfügbare Betrag ist dann weit höher.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.1.2016  (#7)
anm: sofern sondertilgungen in dieser fixzinsphase erlaubt sind

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  •  Finolex
22.1.2016  (#8)

zitat..
Variante 1 - Fixzins 15 Jahre:
Darlehensnominale: 90.000,-
Laufzeit: 300 Monate
Sollzins fix 15 Jahre: 2,5%, danach 1 Monats Euribor zzgl. 1,5%
effektiver Jahreszins: 2,8%
Bearbeitungsspesen: 1.350,-
Kontoführung: 1.620,-
Grundbucheintrag: 1.080,-
Schätzgebühr: 250,-
verlangte Sicherheiten: 1) Pfandrecht sämtliche Bezüge / 2) Höchstbetragshypothek / 3) Übergabe v. Blankowechsel samt Wechselwidmungserklärung / 4) Ablebensversicherung
Sondertilgung möglich mit max. 1% Pönale
Gesondert vereinbart: alle 2 Jahre bis zu 10.000,- sondertilgen ohne Pönale


Siehe Eingangspost

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  •  rk515
  •   Gold-Award
22.1.2016  (#9)
sry.. mein fehler

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  •  marama
22.1.2016  (#10)

zitat..
Finolex schrieb: Die EM gehören ihr, daher kauft sie auch alleine die Wohnung und um etwaige Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden nimmt sie den Kredit auch alleine. Mich gibt es dabei offiziell gar nicht. Ich finde das absolut fair...es war auch meine Idee und ich würde es im umgekehrten Falle auch so machen/verlangen.
Wir sind weder verheiratet noch leben wir in einer eingetragenen Partnerschaft. Einfach ganz unkompliziert seit 9 Jahren ein Paar.


Ich verstehe, was ich aber gemeint habe ist dass ich nicht sicher bin dass es ausreichend ist "nicht verheiratet zu sein". Ihr wohnt seit 4 Jahren zusammen - also eindeutig eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, ihr seid keine WG-Kumpel. Ich bin kein Jurist und möchte nichts falsches sagen, an eure Stelle würde ich mich schlau machen wie das mit Lebensgemeinschaft + Schenkung + ImmoErwerb + Trennung + Streit (+ vielleicht Kind) ist.
Hier nachfragen kostet nix:
http://www.austrianlaw.at/forum3/viewforum.php?f=8
Erwähnen ob Schenkung vor oder nach LG-Phase erfolgt ist, ob es ein notarieller Akt für Schenkung gibt, ob im Schenkungsvertrag steht wofür das Geld ist, ob Kinder geplant sind, wer die Betriebskosten (Rücklage) und alle Investitionen (Küche) zahlen wird, wer zahlt die Raten, ob es ein Vertrag zwischen euch gibt wo ImmoKauf geregelt ist, Eheschließung geplant?... ich bin mir nicht sicher das man es sauber machen kann damit es im Streitfall keine Probleme gibt. Aber entweder klärt ihr das jetzt oder nie. So viel ich weiß besteht ohne vertragliche Vereinbarung für keinen der Partner ein Anspruch auf Leistungsausgleich.

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  •  Lemming
22.1.2016  (#11)
hm.. also ich finde die konditionen auch nicht besonders - also gemessen an der überdurchschnittlich hohen besicherung - sie bekommt ähnliche konditionen wie wir - wir haben aber nicht mal annähernd so viel eigenmittel - kann mir nur vorstellen das bei zwei vertragsnehmern die ausfallsicherheit halt eine höhere ist?

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
22.1.2016  (#12)
Lebensgemeinschaft gilt nix vorm Gesetz - einfach ausziehen und gut ist es. Man kann ja vom lp miete verlangen. Interessant ist nur, das lp meist gratis wohnen wollen, bei gemieteten Wohnungen kommt keiner auf die Idee, dass der Vermieter einem was zurückzahlt, wenn man auszieht.

Betriebskosten werden von beiden verursacht und sind also gemeinsame kosten.

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  •  marama
22.1.2016  (#13)

zitat..
ibker schrieb: Lebensgemeinschaft gilt nix vorm Gesetz - einfach ausziehen und gut ist es.


"Gut ist es" heißt man verzichtet auf alles was man investiert hat da kein Anspruch auf Leistungsausgleich. Deshalb sage ich dass man das im Hinterkopf behalten soll. ZB Küche wird gekauft, wenn die Frau alles finanziert ist es zwar sauber getrennt, aber nach 20 Jahre muss man eine neue kaufen. Wer soll es jetzt kaufen, wieder die Frau, obwohl die das beide benutzt haben? Nach 25 Jahre trennen sie sich. Was nun? Oder angenommen es kommt ein Kind zur Welt, Vater kriegt die Fürsorge (kann passieren), Paar trennt sich. Wie kann die Frau den Mann rauswerfen?

zitat..

Man kann ja vom lp miete verlangen.


Miete verlangen heißt auch Miete versteuern, deshalb für viele nicht interessant.

zitat..

Betriebskosten werden von beiden verursacht und sind also gemeinsame kosten.


Ich meinte die Rücklagenbeiträge. Wird wohl nicht viel sein, was ich sagen will dass es im Praxis sehr schwehr ist alle Ausgaben/Investitionen sauber zu trennen.
Wenn es Krieg gibt dann wird hart gekämpft. Je mehr im Voraus geregelt deshalb kleiner sind die Schäden. Vielleicht haben Anwälte Vertrags-Vorlagen für solche "Standardszenarien".

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  •  ibker
  •   Bronze-Award
23.1.2016  (#14)
Auch im Fall einer ehe und somit Scheidung haben 5 Jahre alte Möbel vor Gericht keinen wert mehr.
Nenn es unkostenbeitrag und nicht miete. Sagte ich nicht, dass lp komisch sind? Wer die pflichten und den Status einer ehe nicht will, hat auch keine Vorteile bei der Trennung.

Naja die Erfahrung aus meiner Umgebung zeigt, dass sich Männer den streß alleinerziehend nicht geben. Geteiltes sorgerecht macht Spaß, da kann man nämlich ohne Aufwand und viel Arbeit seine Ansichten durchsetzen.

Sollte sich Frau nach 25 Jahren trennen, werden die kids eher schon studieren.

Es gibt natürlich eine saubere Möglichkeit, die Finanzen zu trennen, man wohnt nicht zusammen.

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  •  heislplaner
  •   Silber-Award
23.1.2016  (#15)
Nur zum Nachdenken:
Unterschied fix zu variabel bei ihrer besicherung ca 1, 5% dh 1350,- pro jahr.
Rechne das mal auf 15 jahre durch - va wenn sowieso zusätzlich sondertilgungen geplant sind, kann sie nach 10 jahren fertig sein und mind 10000,- (eher mehr) sparen.
Sucht euch einen kreditrechner aus dem inet raus ( zb rechtsfreu.d) und spielt ein paar varianten durch. Da werden ihrbestimmt die augen geöffnet.

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  •  marama
23.1.2016  (#16)

zitat..

ibker schrieb: Es gibt natürlich eine saubere Möglichkeit, die Finanzen zu trennen, man wohnt nicht zusammen.


Hast eh Recht, deshalb habe ich es auch geschrieben dass man sich nicht zu viele Hoffnungen machen soll. Das mit Miete zahlen wird noch die Beste Möglichkeit sein.

zitat..
heislplaner schrieb: Sucht euch einen kreditrechner aus dem inet raus ( zb rechtsfreu.d) und spielt ein paar varianten durch. Da werden ihrbestimmt die augen geöffnet.


Ich kann finolex verstehen. Wenn Fixzinsen für Ruhe im Haushalt sorgen, dann sind es die wahrscheinlich auch Wert.

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  •  Finolex
25.1.2016  (#17)
@marama & ibker:
Ich verstehe eure Ansichten und respektiere sie auch. Wir haben diese Themen schon alle durchbesprochen und einen für uns gangbaren Weg gefunden. Auf diesen möchte ich jetzt aber nicht näher eingehen, da dies an der eigentlichen Frage nichts ändert.

Mich, als ihren Lebenspartner, gibt es für die Bank offiziell gar nicht. Sie ist die alleinige Eigentümerin der Liegenschaft (abgesehen von der Bank) und nimmt sich den Kredit auch ganz alleine auf.
Für uns ist es aber dennoch nicht unerheblich, dass wir zusammen wohnen werden und die Haushaltsrechnung dann eine ganz andere ist.
Im "worst case" muss sie sich die Kreditraten dennoch leisten können.

@heislplaner:
Vielen Dank für deine Beispielrechnung. Wir haben die letzten Tage damit verbracht div. Szenarien und mögliche Raten durchzuspielen. Aber wie Frauen nun mal so sind: Es soll der Fixzins auf 15 Jahre sein! Ich möchte sie nicht überreden oder gar zu irgendetwas drängen. Es ist ihre Wohnung = ihr Kredit. Sie muss mit der Entscheidung gut leben. Ich werde sie in ihrer Entscheidung unterstützen.

Nun meine Frage an alle Experten:
Was kann man bei Variante 1 noch rausholen?
Kann man den Fixzins noch drücken? Falls ja, was ist realistisch?
Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühr werde ich auf jeden Fall noch verhandeln. Wie tief könnte man hier gehen?
Auch die Sondertilgung möchte ich von max. 10k alle 2 Jahre auf max. 10k pro Jahr verhandeln.

1
  •  STP123
26.1.2016  (#18)


Der fixe, effektive Jahreszinssatz liegt bei 2,8 % und der variable bei 1,9%. Also beträgt der Unterschied HEUTE 0,9 %. Was morgen ist wissen wir vielleicht, jedoch was übermorgen ist wissen wir definitv nicht (auch wenn sich hier einige sehr viel Mühe geben die Zukunft zu erraten - das hat jedoch noch nie funktioniert "Hallo liebe Frankenkreditberater").

Ganz ehrlich, ich finde die Differenz jetzt nicht sooo groß und kann der Sicherheitsvariante deiner Freundin etwas abgewinnen (auch weil die Kredithöhe nicht sehr hoch ist). Könntet ihr den varaiblen noch weiter runter drücken wäre es was anderes.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.1.2016  (#19)
Naja STP, dass das Angebot variabel nicht gut ist, wirst du als regelmäßiger User wissen.

Somit macht die Differenz rund 1,4% aus. In Zahlen bedeutet das, dass der Fixzins in diesem Beispiel um gut Tausend Euro pro Jahr mehr kostet.
Dazu die nicht wirklich kreditnehmerfreundliche Sondertilgungsvereinbarung.

Die Sicherheitsvariante der Freundin gründet hierbei höchst subjektiv und nicht faktisch. Warum? Zum Einen verträgt die Wirtschaft keine 5%+ Zinsen, zum Anderen ist der Kreditbetrag ein .... ähem ....kleines Ticket und somit leicht überschaubar.

Sollten die Zinsen in 10-15 Jahren merklich anziehen, ist die FZ-Phase zu Ende. Nämlich dann, wenn sie am dringendsten gebraucht werden würde...

Die Antwort kannst du die selber darauf geben bzw. deine vermutliche Entscheidung pro FixZins oder Bauspardarlehen rechtfertigen.

Wenn der FZ 1,5% oder weniger all inkl. ausmacht, wechsle ich auch in einen solchen, Laufzeit aber mindestens 15 Jahre ,)



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  •  STP123
26.1.2016  (#20)

zitat..
speeeedcat schrieb: aja STP, dass das Angebot variabel nicht gut ist, wirst du als regelmäßiger User wissen.

Somit macht die Differenz rund 1,4% aus. In Zahlen bedeutet das, dass der Fixzins in diesem Beispiel um gut Tausend Euro pro Jahr mehr kostet.
Dazu die nicht wirklich kreditnehmerfreundliche Sondertilgungsvereinbarung.


Wir können hier nur unsere Meinung zu den vorliegenden Angeboten abgeben. Ein besseres variables Angebot sowie freundlichere Sondertilgungsvereinbarungen beim FZ hat der User aktuell nicht vorliegen. Und da ich es nicht mag über ungelegte Eier zu philosophieren, bleibe ich bei meinen Ansichten, dass je kleiner die Differnz zwischen teureren Sicherheitsvariante und billigeren Risikovariante ist, desto interessanter wird die Sicherheitsvariante.



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  •  mirabell
26.1.2016  (#21)
Ich hatte so ein ähnliches Thema vor kurzem in meiner Verwandtschaft, allerdings alleinstehende Kreditnehmerin.

Geworden ist es schlussendlich ein 35(!!!)jähriger Bausparkredit mit 15 Jahren Fixzins. Danach das tolle Bauspar"zuckerl" von 6% Grenze und 3% Untergrenze. Vermittelt von einem Versicherungs- und Finanzberater.

Ich finde die Entscheidung nach wie vor überhaupt nicht schlau, aber was mir half, das ganze nicht so tragisch zu sehen: der Unterschied in absoluten Zahlen (hier: 100.000) ist zwar nicht super aber nicht so exorbitant wie bei höheren Kreditbeträgen. Wenn der Kreditnehmer sagt, ja mein "Seelenfrieden" für die nächsten 15 Jahre ist mir einige tausend Euro wert, dann ist das so.
Die Zinsen werden steigen (wann wissen wir nicht, vermutlich innerhalb der 15 Jahre zumindest ein bisschen), je nachdem relativieren sich die Mehrkosten.

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