« Baurecht  |

Eure Kauverträge für Grundstücke [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Baumau
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.9. - 20.9.2016
14 Antworten 14
14
Hallo,

wir sind gerade dabei ein Grunstück zu kaufen und haben mit dem Notar vereinbart, dass wir den Kaufvertrag zur Verfügung stellen und er diesen rechtlich prüft und freigibt.

Ich habe schon div. Muster gefunden und aus diesen einen passenden für uns erstellt, wobei wir eig. nur ein Pfandrecht löschen und unseres eintragen müssen.

Es wäre toll wenn mir jemand seinen geschwärzten Vertrag zur Verfügung stellen könnte, idealerweise mit Bestandteilen zur Treuhandabwicklung und ImmoEst.

Vielen Dank.

LG

  •  barneyb
  •   Gold-Award
7.9.2016  (#1)
Frage am Rande: Warum nicht den Kaufvertrag vom Notar nehmen, wenn man eh keinen selber hat?

1
  •  utes
  •   Silber-Award
7.9.2016  (#2)
die Vorgangsweise versteh ich nicht ganz. Uns hat die Notarin den Kaufvertrag vorgelegt, wir haben ihm prüfen lassen und dann unterschrieben? Warum selber einen Vertrag aufsetzen wenn man keinen juristischen Background hat???

1
  •  atma
  •   Gold-Award
7.9.2016  (#3)
na weils günstiger ist

1


  •  utes
  •   Silber-Award
7.9.2016  (#4)

zitat..
atma schrieb: na weils günstiger ist

meinst wirklich? dafür ist der dann auch wasserdicht. einen selbst aufgesetzten musst ja auch prüfen lassen.


1
  •  atma
  •   Gold-Award
7.9.2016  (#5)
i würds auch ned machen... aber es kostet halt weniger...

1
  •  utes
  •   Silber-Award
7.9.2016  (#6)

zitat..
atma schrieb: i würds auch ned machen...

der Verkäufer unseres Grundstückes hätt sich nie auf sowas eingelassen und ich denke das machen die wenigsten- beide brauchen Rechtssicherheit - die rechtliche Prüfung kostet auch und ob man sich dann sooo viel spart???

1
  •  Baumau
7.9.2016  (#7)
Ich machs weils weniger kostet, es kein komplexer Sachverhalt ist und mit dem Notar vereinbart ist, dass er den Vertrag rechtlich prüft. Sollte etwas nicht passen, wird er sich melden und dies mit uns besprechen bzw. korrigieren. Dann würds halt bissi teurer werden.

Wir zahlen dadurch 0,91% + USt und Barauslagen.

1
  •  barneyb
  •   Gold-Award
7.9.2016  (#8)
Normalerweise macht man sich da ein Fixum aus. Ich hab selbst mehrfach Grundstücke erworben und bin bei alles in allem nie über 1800€ inkl Ust Notarkosten gekommen.
War halt nie richtig komplex meine Sachlage.

Auf was kommst du mit deinem Schlüssel? (alles in allem)

1
  •  Baumau
7.9.2016  (#9)
Ich hab auch ein Fixum von 1.000 + USt und Barauslagen.

Mein Sachverhalt ist mMn auch relativ einfach und ich traue mir zu den Vertrag selbst zu erstellen, da ich Erfahrung im Steuerrecht habe und in der Branche tätig bin.

Unabhängig davon denk ich mir wenn ich mir durch die Kaufvertragserstellung einige 100er spare, ist das natürlich gut. Die rechtliche Absicherung habe ich durch die Prüfung vom Notar ja sowieso.

Mit einem realistischen Einschätzungsvermögen kann man sich im Leben auch etwas zutrauen und gewisse Dinge (Haus, Auto, etc.) selbst erledigen, falls notwendig natürlich unter Zuhilfenahme von Profis.

1
  •  vandini
  •   Gold-Award
7.9.2016  (#10)

zitat..
Baumau schrieb: Mein Sachverhalt ist mMn auch relativ einfach und ich traue mir zu den Vertrag selbst zu erstellen, da ich Erfahrung im Steuerrecht habe und in der Branche tätig bin.


na dann hast eh branchen kentnisse und ggf die notwendigen kontakte um rückfragen zu halten? somit sehe ich unsere geschwärzten verträge als überflüssig an.

zitat..
Baumau schrieb: Mit einem realistischen Einschätzungsvermögen kann man sich im Leben auch etwas zutrauen und gewisse Dinge (Haus, Auto, etc.) selbst erledigen


man sollte aber bitte durchaus seine grenzen kennen, bestenfalls bevor sie dir von jemand anderen aufgezeigt werden oder man selbst vor den "trümmern" steht. gaaaaanz wichtig... bitte nicht außer acht lassen emoji

1
  •  Notausgang
7.9.2016  (#11)
...ist wahrscheinlich den meisten ohnehin bekannt: aus der Grundbuch-Urkundensammlung kann man online alle seit 2008(?) abgeschlossenen und im GB eingereichten Kaufverträge für jeweils knapp über einen Euro abrufen (Mindestbestellwert je Bestellung 5 EUR),
Auch sehr praktisch um zu schauen, was der Nachbar für sein Grundstück bezahlt hat emoji
am billigsten (wenn man sich mit der "Steinzeit"-Internetseite abgefunden hat geht das über http://www.bev.gv.at/ (keine Zusatzgebühren oder Abokosten)

1
  •  Baumau
14.9.2016  (#12)
Habe heute seitens des Notars das OK für den KV bekommen. Ein paar Kleinigkeiten wurden angemerkt, welche ich dann angepasst habe.

Als Hilfestellung für etwaige Nachahmer:

Suche von KV-Mustern über google (mit file:pdf, file:doc oder file:docx und dem Suchbegriff kann man gezielt nach pdfs oder doc/x Dateien suchen).

Sehr hilfreich waren die Vertragsmuster auf den Seiten: Bauherrenhilfe, privatimmobilien, Anwalt Flick Graz.

Dies sind natürlich nur Muster. Ihr müsst schon wissen was, wie, wo einzusetzen ist und was tatsächlich auf euch zutrifft. Hier sollte eine kurze Internetrecherche aber helfen.

Bei komplexeren Vertragsinhalten würde ich jedenfalls einen Notar/RA mit der Erstellung beauftragen. In meinem Fall habe ich den Vertrag erstellt und nur eine rechtliche Prüfung durchführen lassen.

Wie von Notausgang bereits erwähnt, könnt ihr euch auch, als weitere Arbeitsunterlage, die KVs eurer Nachbarn ansehen, falls diese das Grundstück/Haus nach 2008 erworben haben. Der KV müsste in der Urkundensammlung des Grundbuchs hinterlegt sein.

Solltet ihr auch Inventar/Zubehör miterwerben, findet ihr untenstehend einen Link zur Möglichkeit der Reduzierung der GrESt:

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/sparte_iuc/Immobilien--und-Vermoegenstreuhaender/Einrichtungsgegensta-nde-und-Grunderwerbsteuer.pdf

Ein User wäre so nett gewesen und hätte mir seinen KV geschickt, leider habe ich erst heute seine PM gelesen. Nochmals ein anonymes Danke.



1
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
14.9.2016  (#13)

zitat..
Solltet ihr auch Inventar/Zubehör miterwerben, findet ihr untenstehend einen Link zur Möglichkeit der Reduzierung der GrESt:


Dazu ein aktueller Hinweis aus meinem Umfeld:

Das Finanzamt schickt in solchen Fällen, sogar bei relativ geringer Steuerersparnis (im konkreten Fall waren es bloß ein paar Hundert Euro), dann gerne ein Ergänzungsansuchen dass auszufüllen ist:

Details zu den Gegenständen sind anzugeben, deren Alter, Anschaffungspreis, Rechnungsnachweis etc.

Anhand dieser Details wird dann geprüft ob der Preis lt. Kaufvertrag plausibel ist oder ob es sich um Steuerumgehung handeln könnte.
Denn auch beim Finanzamt hat sich schon herumgesprochen dass auf dieser Schiene gerne bei der Grunderwerbsteuer getrickst wird.

Wer daher nicht wirklich wertvolles Inventar (Antiquitäten, neuwertige/hochwertige Möbel) mitverkauft, kann sich die Mühe sparen hier zu manipulieren.

Außerdem sind tendenziell auch nur sehr leicht entfernbare und anderorts einfach weiterverwendbare Gegenstände überhaupt tauglich: Im Regelfall NICHT angesetzt werden können daher Küchen, Wandverbauten, Böden, Türen, Bäder etc.

1
  •  mycastle
  •   Silber-Award
20.9.2016  (#14)
Grunderwerbsteuer - selbstverständlich kann da die Küche ausgeschieden werden, nur ist die Frage mit welchem Preis!20.000,-- für eine 10 Jhre late IkeaKüche mit 5 lfm wohl nicht, aber das ist eben eine Frage der Bewertung.
Ein Kaufvertrag über ine Liegensachft muß nicht vom Notar erstellt werden, nur die Unterschrift muß beurkundet werden.Am billigsten ist das beim Beirksgericht zu bekommen


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Stützmauer an der Grundgrenze