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ETW - Bankgarantie für den Verkäufer

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  •  Michaela1006
23.9. - 24.9.2018
14 Antworten | 7 Autoren 14
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Hallo,

ich bin neu hier und wir planen den Kauf einer Eigentumswohnung, es hat sich spontan ergeben, war erst für nächstes Jahr geplant. Der Kauf ist privat, nicht über Makler. 
Wir brauchen dazu natürlich auch einen Kredit, Gespräch mit der Bank geht sich hoffentlich diese Woche aus. 
Ich habe nur eine grundsätzliche Frage, wenn wir davon ausgehen, dass der Kredit gehemigt wird. Wie läuft das dann? Gibt die Bank uns eine Art Bankgarantie? Denn der Verkäufer möchte natürlich eine Sicherheit. Wenn meine Hausbank mir die Garantie schriftlich irgendwie zusichert, ist das verbindlich? Denn wir möchten mehrere Kreditangebote einholen, aber die Verkäufer wollen bis Ende dieser Woche Bescheid, dianach sind wir nämlich 3 Wochen auf Urlaub und sie würden sonst weiter nach potentiellen Käufern suchen. 
Vielleicht kennt sich hier ja jemand von euch damit aus? :)

Mfg
Michaela

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.9.2018  (#1)
Die Bank gibt eine Genehmigung raus, dies kann auch via Mail sein. Diese hat dann meist 14 Tage Gültigkeit.

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  •  neubau2018
23.9.2018  (#2)


zitat..
speeeedcat schrieb: Die Bank gibt eine Genehmigung raus, dies kann auch via Mail sein. Diese hat dann meist 14 Tage Gültigkeit.


da wir vermutlich bald in einer ähnlichen lage sein werden (hausverkäufer die sicherheit haben möchen) hänge ich mich an wenn ich darf: hat diese genehmigung dann verbindlichkeit wie eine bankgarantie oder ist es quasi nur eine momentaufnahme die bestätigt, dass der käufer einen kredit bekäme?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.9.2018  (#3)
https://www.raiffeisen.at/eBusiness/services/resources/media/1020467385092-1020533998946_1020547084657-98558257087631727-1-1-NA.pdf

Normaler Weise reicht von Privat eine schriftliche Kreditzusage der finanzierenden Bank. Eine Momentaufnahme ist es ganz sicher, Gültigkeit meist 14 Tage.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
24.9.2018  (#4)
@Michaela1006
Da ich in den letzten Jahren das "Vergnügen" hatte ein paar Immos zu verkaufen:

Sobald sich Verkäufer und Käufer einig sind (Preis, und diverse/übliche weitere Punkt die halt immer zu vereinbaren sind), ist eigentlich der nächste Punkt den Kaufvertrag aufzusetzen und zu unterschreiben.
Von Terminvereinbarung bis Unterschrift ist das üblicherweise innerhalb von 2 Wochen erledigt. Wenn der Käufer eine Finanzierung braucht, geht das eh parallel in dieser Zeitspanne.

Käufer die vor dem Notarausmachen noch (sorry) "ein paar Wochen auf Urlaub fahren", nimmt man als Immoverkäufer bald nicht mehr ernst (hatte ich nicht nur 1x). Mit der Zeit nimmt man als Verkäufer eigentlich Interessenten erst dann ernst, wenn sie einen (kurzfristig anberaumten) Notartermin vereinbaren, und setzt erst ab dann weitere Interessenten tatsächlich in die Warteschlage.

Eine Zettel auf dem steht dass der Käufer die Marie auf seinem Bankkonto hat oder dass ihm die Bank Summe X gewähren würde, ist von daher für den Verkäufer keine Sicherheit.
Denn ob der Käufer den Kredit dann auch tatsächlich aufnehmen will, bleibt ja ihm überlassen.

Mag sich jetzt grob anhören, aber wenn man sowas ein paar mal durchgemacht hat ist man echt überrascht welche Dampfplauderer so durch die Gegend laufen und hört bald mal auf irgendjemanden etwas zu "reservieren" oder sein Wort länger als unbedingt notwendig zu geben (und länger als 2 Wochen sind ab der Kaufentscheidung bis zur tatsächlichen Unterschrift nicht notwendig).

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  •  Shan
24.9.2018  (#5)
Befristetes verbindliches Kaufanbot stellen emoji wir wollten bevor wir zu bauen begonnen haben ein altes Haus kaufen und haben ein Kaufanbot abgegeben. Wir haben genau überlegt, was wir ausgeben können, was die Renovierung etc. kostet und wie viel es uns genau wert ist. Leider war unser Angebot dem Verkäufer um 10000,- bis 20000,- zu niedrig und jemand anderem war es das wert. Aber nur um etwas zu bekommen über alles gehen, ist auch nicht sinnvoll. In einen Kaufvertrag reindrängen, sollte man sich aber auch nicht lassen, dann bekommt es halt wer anderer ... Wie sicher seid ihr, dass ihr die Wohnung wollt und passen die Kosten etc.? Kennt ihr den/die Verkäufer gut?

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  •  neubau2018
24.9.2018  (#6)


zitat..
ildefonso schrieb:

Eine Zettel auf dem steht dass der Käufer die Marie auf seinem Bankkonto hat oder dass ihm die Bank Summe X gewähren würde, ist von daher für den Verkäufer keine Sicherheit.
Denn ob der Käufer den Kredit dann auch tatsächlich aufnehmen will, bleibt ja ihm überlassen.


genau das habe ich auch in meinem beitrag gemeint. verbindlich ist da nix, und auch wenn es einen wisch von der bank gibt, heißt das nicht, dass die vermeintlichen käufer dann das geld noch haben oder einen kredit bekommen. da will ich auch per se nix bösartiges unterstellen aber es gibt ja auch notfälle etc., wie auch immer.
wie macht man's dann eigentlich richtig, so dass man als verkäufer die sicherheit hat, der käufer zahlt den kaufpreis für die immobilie?
bankgarantie?
wir sind in dieser hinsicht gebranntmarkt und möchten auch auf nummer sicher gehen.

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  •  LiConsult
24.9.2018  (#7)
Also prinzipiell ist davon auszugehen, dass die Transaktion zur beiderseitigen Sicherheit mit einem Treuhänder (in der Regel der Kaufvertragserrichter = Anwalt oder Notar) abgewickelt wird. Der errichtet ein Treuhandkonto. Wenn der Kaufbetrag auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, dann wickelt der Treuhänder die entsprechenden Schritte (Grundbuchsgesuch, Abfuhr Steuern, etc.) ab.
Solange der Kaufpreis nicht auf dem Treuhandkonto liegt, passiert gar nichts (da braucht man als Verkäufer auch nicht die Angst haben, dass man ohne Grundstück auf einmal da steht). Der worst case ist, dass der Käufer seine Finanzierung nicht (oder nicht ausreichend) bewilligt bekommt. Dann kommt die Transaktion einfach nicht zustande. Man könnte (falls ein verbindliches Kaufanbot (= Vorvertrag (!)) vorgelegt wurde) zwar auf Erfüllung (= Abschluss Kaufvertrag) klagen - wird aber mühsam sein.

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  •  neubau2018
24.9.2018  (#8)
ok. und das läuft auch überlicherweise so ab, wenn man eine immobilie verkauft (machen wir eh mit makler), dass man das auch schon auf das treuhandkonto überweist, wenn man erst zb in 6 oder 9 monaten einzieht/einziehen kann?

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  •  LiConsult
24.9.2018  (#9)
Betreffend die Details (wann der Kaufpreis auf welchem Konto einbezahlt werden muss, wann die Übergabe des Objektes erfolgen soll, wie lange der Verkäufer noch "drinnen bleiben" kann, was alles vorher noch geräumt werden muss, etc., etc.) herrscht Privatautonomie, heißt: das machen sich Verkäufer und Käufer vertraglich aus - diesbezüglich gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn du sicher gehen möchtest, dass der Kaufpreis bei Kaufvertragsunterfertigung  auf dem Treuhandkonto liegt, dann musst du das vorher mit dem Käufer vereinbaren und im Kaufvertrag festhalten. Wenn der Käufer damit einverstanden ist, dass erst in 9 Monaten die Übergabe erfolgt, dann ist das ebenfalls ein Punkt, der im Kaufvertrag festgehalten werden muss. Im Wesentlichen müsst ihr euch bezüglich diese wesentlichen Punkte einig sein, damit man das in den Vertrag gießen kann.

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  •  neubau2018
24.9.2018  (#10)
@LiConsult, vielen dank für deine Info

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  •  LiConsult
24.9.2018  (#11)
gerne

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  •  Michaela1006
24.9.2018  (#12)
ok danke für eure Beiträge. :)
ist jetzt bei uns echt blöd wegen dem Urlaub (fliegen am samstag). banktermin steht für morgen. 
Schlüssel würden wir ab märz/April bekommen. da wollen wir natürlich auch den Kredit erst ab dann. wir müssten sonst ja jetzt Miete UND kreditrate zahlen, würd sich zwar ausgehen, aber sehr knapp. 
Details werden wir am Freitag mit den Verkäufern klären. vielleicht reicht ein schreiben von unserer bank für sie. wie sollte ich denn sonst jetzt beweisen dass ich es mir leisten kann? egal ob jetzt oder im April. 🙈
deswegen wollte ich Meinungen hören bzw. hat ja vielleicht jemand ähnliches durchgemacht. :)

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  •  ChristianIV
24.9.2018  (#13)
wenn die Übergabe nicht sofort erfolgt ist übrigens anzuraten das ein Teil des Geldes am Treuhandkonto bleibt und eine Ist-Zustandsdokumentation zum Zeitpunkt des Kaufes, nicht das im schlimmsten Fall schon der Eigentümer wechselt, der alte Besitzer in den letzten Monaten das Ding verwüstet und man den Schaden nicht ersetzt bekommt

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  •  LiConsult
24.9.2018  (#14)
Wenn ihr das Objekt unbedingt wollt, dann würde ich die Finanzierung auch schon jetzt sicherstellen (im Sinne attraktiver Fixzinsofferte scheint der jetzige Zeitpunkt auch nicht ungünstig - wer weiß, wie der Markt in einem halben Jahr aussieht). Risikoentscheidung der Bank bis Freitag wird knapp.
Betreffend Doppelbelastung Miete/Kreditrate: Es besteht die Möglichkeit eine tilgungsfreie Zeit (in der nur die Zinsen bezahlt werden und die Tilgung erst zu einem späteren Zeitpunkt anfängt) mit der finanzierenden Bank zu vereinbaren. Das erleichtert diese Übergangsperiode.

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