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Erstes Jahr Leistungsmessung – wirklich ein Geschenk? teilen

27.9.2026     9 Antworten    3 Autoren 9 2026-09-27T16:58:27+02:00

Zusammenfassung
  •  BudgetBuilder
27.09.2026
9
Ausgangslage:
 
•Neubau in NÖ, Netzebene 7, für den Bezug derzeit 4 kW abgegolten.
•Hybrid-Wechselrichter mit 27,5 kVA. Weil das über 15 kVA ist, wird der Bezug ab Inbetriebnahme der PV (voraussichtlich 1.12.2026) auf einen Tarif mit gemessener Leistung umgestellt.
•Laut Netzzugangsvertrag gilt ab Inbetriebnahme das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung als erworben. Das ist der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen.
•Ab 1.1.2027 werden laut SNE-G-V-Entwurf ohnehin alle auf Leistungsmessung umgestellt. Anschlüsse, die vor dem 1.1.2027 vereinbart wurden, gelten dann mit 10 kW als vereinbart.
 
Die Frage:
Angenommen, ich verursache im ersten Jahr (Dezember 2026 bis November 2027) jeden Monat eine Spitze von 25 kW. Dann läge die Jahresverrechnungsleistung bei 25 kW. Was passiert dann?
 
a) Die 25 kW gelten als erworben und sind damit „geschenkt“, ohne Nachzahlung?
 
b) Ich muss die Differenz von 10 auf 25 kW nachzahlen, also 15 kW? Oder sogar von 4 auf 25 kW, also 21 kW?
 
Und falls nachzuzahlen ist: Mit welchem Satz? Mit dem alten Netzbereitstellungsentgelt pro kW oder schon mit dem neuen Netzanschlussentgelt ab 2027? Das erste Jahr überschneidet sich ja mit der Umstellung.
 
Hat jemand einen ähnlichen Vertrag oder schon eine Auskunft der Netz NÖ dazu?
 
Danke!

  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026 8:47  (#1)
Die 10KW sind erworbene Leistung außer du hattest vorher mehr. Und dann müsstest du so oder so nachzahlen ab 2027. Wenn du also 2027 in einigen Monaten 25KW benötigst, musst du für die 15KW nachzahlen müssen, das ist dann deine neue Netzbereitstellung. Dann wird nach Leistungsbezug berechnet. Du kannst auch im Jahr 2028 29KW benötigen. Dann musst du nochmal von 25KW auf 29KW bezahlen.
Bei 25KW Netzbereitstellung musst du dann auch in den Sommermonaten für 5KW Minimum bezahlen. 

Aber mal ganz lapidar, warum machst du nicht einfach die Anmeldung zum 01.01.2027? Im Winter wirst du doch sicher sowieso nicht einspeisen oder wenn wird es sehr wenig sein. Da könntest du das auf 27 verlegen. Und ja, dann wird dein 4KW auf 10KW aufgestuft und wenn du dann 25KW BEZIEHST, zahlst du von 10 auf 25 die 15KW nach. 

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  •  BudgetBuilder
27.9.2026 10:15  (#2)
Danke für deine Rückmeldung.

Grund für 1.12. wäre dass das Dach eingedeckt wird und somit Gerüst direkt für PV Montage vorhanden ist. Der Elektriker somit schon vor Ort.

Wenn ich heuer anschließe - wird das Entgelt für heuer nehme ich an verrechnet.

oder siehst du das anders?

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Die 10KW sind erworbene Leistung außer du hattest vorher mehr. Und dann müsstest du so oder so nachzahlen ab 2027. Wenn du also 2027 in einigen Monaten 25KW benötigst, musst du für die 15KW nachzahlen müssen, das ist dann deine neue Netzbereitstellung. Dann wird nach Leistungsbezug berechnet. Du kannst auch im Jahr 2028 29KW benötigen. Dann musst du nochmal von 25KW auf 29KW bezahlen.
Bei 25KW Netzbereitstellung musst du dann auch in den Sommermonaten für 5KW Minimum bezahlen. 

Aber mal ganz lapidar, warum machst du nicht einfach die Anmeldung zum 01.01.2027? Im Winter wirst du doch sicher sowieso nicht einspeisen oder wenn wird es sehr wenig sein. Da könntest du das auf 27 verlegen. Und ja, dann wird dein 4KW auf 10KW aufgestuft und wenn du dann 25KW BEZIEHST, zahlst du von 10 auf 25 die 15KW nach.

 


1
  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026 14:26  (#3)
Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen. 

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  •  christoph1703
27.9.2026 15:32  (#4)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen.

Oder auch alles fertigbauen und nur die Fertigstellungsmeldung im Jänner schicken.


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  •  BudgetBuilder
27.9.2026 15:51  (#5)

zitat..
christoph1703 schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Naja aber du kannst doch beispielsweise den Wechselrichter erst im Januar anschließen lassen.
───────────────

Oder auch alles fertigbauen und nur die Fertigstellungsmeldung im Jänner schicken.

Glaubst du nicht das es teurer wird mit der Umstellung zu 2027?

also wenn ich 2026 abschicke sind der Mehrpreis von 4 KWH auf 10KWH (die würde es ab 1.1.2027 Geschenkt geben).

Aber wer garantiert mir dass sie nicht die Tarife generelle erhöhen. Oder ist das unwahrscheinlich?

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026 16:07  (#6)
Niemand wird dir was garantieren können.
Das gesamte Konzept wird überarbeitet. Wenn sie vorher ein Jahr gemessen haben wird das doch sowieso ab nächstem Jahr gemessen. Immer dann wenn du drüber kommst (ob das nur bei einem 15-Minuten-Wert ist weiss ich ebenfalls nicht) wirst du Leistung nachzahlen müssen wenn du vorher einen niedrigeren Wert hattest. 

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  •  BudgetBuilder
27.9.2026 16:21  (#7)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Niemand wird dir was garantieren können.
Das gesamte Konzept wird überarbeitet. Wenn sie vorher ein Jahr gemessen haben wird das doch sowieso ab nächstem Jahr gemessen. Immer dann wenn du drüber kommst (ob das nur bei einem 15-Minuten-Wert ist weiss ich ebenfalls nicht) wirst du Leistung nachzahlen müssen wenn du vorher einen niedrigeren Wert hattest.

Ich habe ja dann einen Wechselrichter mit 25kwh und einen stromspeicher,

ich bin davon ausgegangen das ich daher Instant ohne Messung ein Netzbereitstellungentgelt in selber Höhe zahlen muss (also für 25kwh).

falls tatsächlich die Messung zählt macht es ja keinen unterschied für mich ob ich zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 die Meldung mache?



Ich gehe davon aus dass ich aus dem Netz selbst im Winter nicht mehr als 10 kWh Leistung ziehen werde. 


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
27.9.2026 16:40  (#8)
Du verwechselst was. Die Einspeisung ist was völlig anderes wie Bezug. 

Ich zitiere:
 
Regelung für Einspeiser (Photovoltaik):
  • Nach § 75a ElWG ist ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag für die Einspeisung geplant.
  • Freigrenze: Kleine Anlagen mit einer netzwirksamen Einspeiseleistung bis einschließlich 20 kW sind von diesem Beitrag befreit.

    Das heißt für die 7,5KW mehr, 27,5KVA insgesamt, zahlst du dann anteilsmäßig beim Einspeisen etwas. Das sind bisher laut Schätzungen:

    Wenn Sie bei dieser Konfiguration beispielsweise wieder 10.000 kWh einspeisen, werden rund 2.727 kWh für den Beitrag herangezogen. Bei 0,05 Cent pro kWh kostet Sie das rund 1,36 Euro im Jahr.

    Für die Einspeisung zahlst du aber nicht von deinem Hausanschluss von 4KW auf 10KW oder 27,5KW. Sondern das ist die BEZUGSLEISTUNG. Die Einspeisung von 27,5KVA (sofern dein Netzbetreiber die denn genehmigen würde!) hat damit nichts zu tun. 
 


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  •  BudgetBuilder
27.9.2026 16:58  (#9)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Du verwechselst was. Die Einspeisung ist was völlig anderes wie Bezug. 

Ich zitiere:

 

Regelung für Einspeiser (Photovoltaik):

Nach § 75a ElWG ist ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag für die Einspeisung geplant.
Freigrenze: Kleine Anlagen mit einer netzwirksamen Einspeiseleistung bis einschließlich 20 kW sind von diesem Beitrag befreit.

Das heißt für die 7,5KW mehr, 27,5KVA insgesamt, zahlst du dann anteilsmäßig beim Einspeisen etwas. Das sind bisher laut Schätzungen:

Wenn Sie bei dieser Konfiguration beispielsweise wieder 10.000 kWh einspeisen, werden rund 2.727 kWh für den Beitrag herangezogen. Bei 0,05 Cent pro kWh kostet Sie das rund 1,36 Euro im Jahr.

Für die Einspeisung zahlst du aber nicht von deinem Hausanschluss von 4KW auf 10KW oder 27,5KW. Sondern das ist die BEZUGSLEISTUNG. Die Einspeisung von 27,5KVA (sofern dein Netzbetreiber die denn genehmigen würde!) hat damit nichts zu tun.

 
Danke, das mit Bezug und Einspeisung ist mir klar. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
 
Der Wechselrichter spielt nur insofern eine Rolle, als er über 15 kVA hat. Dadurch wird mein Bezug ab Inbetriebnahme auf Leistungsmessung umgestellt. Mit der Einspeisung hat das nichts zu tun. Die ist bei mir ohnehin dynamisch auf 4 kVA begrenzt, damit bin ich auch beim geplanten Versorgungsinfrastrukturbeitrag weit unter der 20-kW-Freigrenze.
 
Ich hatte ursprünglich angenommen, dass sich das Netzbereitstellungsentgelt für den Bezug an der Wechselrichtergröße orientiert. Laut Vertrag zählt aber offenbar die gemessene Bezugsleistung, also der Mittelwert der Monatsspitzen im ersten Jahr.
 
Da ich im Winter voraussichtlich nicht über 10 kW aus dem Netz ziehe, bleibt für mich nur die Frage: Macht es beim Netzbereitstellungsentgelt überhaupt einen Unterschied, ob ich die Fertigstellung zum 1.12.2026 oder zum 1.1.2027 melde?


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