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Erschliessungskosten bei Abriss / Neubau

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  •  applic
19.2. - 20.2.2018
6 Antworten | 4 Autoren 6
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Hallo Zusammen!
Ende des Jahres ist bei mir ein großer Abriss eine Bauerhofs und eines Wirtschaftshauses geplant, das derzeit noch bewohnt ist.
Anfang 2019 möchte ich optimalerweise bauen.
Die Frage die sich mir stellt ist wie sieht das ganze mit den jeweiligen Erschliessungskosten aus.
Sind diese reduziert wenn bereits alles notwendige auf dem Grundstück ist?
Strom ist vorhanden
Kanal ebenfalls
Wasser ebenfalls
Das Haus selbst kommt auf die selbe Position wie das alte (zumindest nur um 10m versetzt), Grabungsarbeiten sind somit  notwendig, könnte ich aber auch selbst durchführen lassen.
mfg
Daniel

  •  Kleinermuk
  •   Silber-Award
19.2.2018  (#1)
Hallo,
bin jetzt auch kein Experte, aber meine Logik sagt mir, wenn das bestehende Haus alle Anschlüsse bezahlt wurden (Strom, Wasser, Kanal), warum sollte man dann noch einamal dafür zahlen? Beim Kanal könnte ich mir eine Änderung vortsellen. Da gibt es unterschiedliche Regelung für die Anschlussgebühr. Bei mir ware es die Bruttoraumfläche.
Wenn da das neue Haus viel größer wird, könnte eine Anpassungszahlung notwendig werden.

Gruß

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.2.2018  (#2)

zitat..
Kleinermuk schrieb: Hallo, bin jetzt auch kein Experte, aber meine Logik sagt mir, wenn das bestehende Haus alle Anschlüsse bezahlt wurden (Strom, Wasser, Kanal), warum sollte man dann noch einamal dafür zahlen? Beim Kanal könnte ich mir eine Änderung vortsellen. Da gibt es unterschiedliche Regelung für die Anschlussgebühr. Bei mir ware es die Bruttoraumfläche. Wenn da das neue Haus viel größer wird, könnte eine Anpassungszahlung notwendig werden.


Genau so ist es! Mussten nur die Kanalanschlusskosten zahlen, da vorher kein Kanalanschluss vorhanden war. Wenn der Neubau größer geworden wäre, dann wäre auch beim Wasser eine Ergänzungsabgabe zu zahlen gewesen. Bruttogrundfläche heißt es bei uns. (NÖ)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#3)

zitat..
altehuette schrieb: Bruttogrundfläche heißt es bei uns. (NÖ)


Nein. Glaub ich nicht, dass es diesen Begriff in NÖ gibt!

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  •  carlito
  •   Bronze-Award
20.2.2018  (#4)
In NÖ!

§ 2

Kanaleinmündungsabgabe, Ergänzungsabgabe

 

(5) Bei einer späteren Änderung der seinerzeit der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen (§ 3 Abs. 2) ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, wenn sich durch diese Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 6, eine höhere Abgabe ergibt. Bei Liegenschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an das öffentliche Kanalgesetz angeschlossen waren, gelten der Bestand beim Inkrafttreten dieses Gesetzes als ursprünglicher Bestand und als Änderung der seinerzeit der Bemessung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage jede Änderung, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ergänzungsabgabe begründet, wenn die Einmündungsabgabe bereits nach den Vorschriften dieses Gesetzes bemessen worden wäre.

D.h. wenn die derzeitige Liegenschaft an den Kanal angeschlossen ist, wird diese Berechnungsfläche berücksichtigt.

Wird die Fläche kleiner, zahlst du nichts.
Wird die Fläche größer, zahlst du eine Ergänzung.

Gleiches gilt für die Wasseranschlußgebühr!!!

Aufpassen: Bei den alten Bauernhöfen wurde damals öfters nur Teilflächen verwendet bzw nur ein Geschoß

LG


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Nein. Glaub ich nicht, dass es diesen Begriff in NÖ gibt!


Ja, stimmmt! Ganz einfach "Berechnungsfläche"! So steht bei uns im Bescheid. Mit Brutto meinte ich die Aussenmaße(fläche) des Hauses.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#6)
Wollt nur wieder mal drauf hinweisen.
Leider werden hier im Forum ständig eigene Begriffe kreiert. Das ist nicht nur fehleranfällig, sondern sehr oft auch verwirrend und führt zu Missverständnissen.
OT:
Wär interessant, warum das so oft passiert? Sind die gesetzlichen Begriffe so schwierig? Ich meine, die hat sich ja wer überlegt und sie haben damit eine (meist emoji) eindeutige Bedeutung und Inhalt.

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