« Baurecht  |

Ersatzvornahme!? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  user
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.9. - 22.9.2013
6 Antworten 6
6
Hallo Forumsgemeinde. Vielleicht hat da wer einen Rat für mich - ob meine Vorgehensweise ok ist:

es geht um die nicht ordnungsgemässe Dachdeckung, welche nicht der zugehörigen Verlegerichtlinie entspricht (7grad Dach). Aus diesem Grunde hab ich mir rund 10% des Rechnungsbetrages einbehalten und gleichzeitig ein Schreiben an die ausführende Firma geschick mit dem ersuchen um mängelbehebung sowie fristsetzung 2 Wochen. nach der ersten woche ist
nichts passiert,ich schätze nach der zweiten wird auch nix passiere. obwohl ich vom dachhersteller eine stellungnahme habe, dass die verlegung nicht entspricht, meint die ausführende firma sie kann die richtige ausführung gerne gegen mehrkosten machen - die ich natürlich nicht bezahlen werde.weitere geplante vorgehensweise: nach ablauf nochmalige fristsetzung 10 arbeitstage inkl ankündigung ersatzvornahme. nach ablauf dieser nochmalige info, dass jemand anderer beauftragt wird und das dem ausstehenden betrag gegengerechnet wird. passt das so?

  •  chris5020
  •   Gold-Award
21.9.2013  (#1)
die Frage ist, ob deine 10% ausreichen für die Ersatzvornahme...

1
  •  johro
  •   Gold-Award
21.9.2013  (#2)

zitat..
user schrieb: die richtige ausführung gerne gegen mehrkosten machen


was wurde schriftlich vereinbart? ist die aktuelle Verlegung wirklich mangelhaft, oder geht es nur darum "anders" zu verlegen?

hört sich so an als ob die Firma nun meint, das war so nicht vereinbart, sie könnten es anders auch verlegen, aber das kostet mehr.->dann hast du schlechte karten.

1
  •  user
  •   Bronze-Award
21.9.2013  (#3)
also der einbehalt reicht sicher ...
es geht darum .. mir wurde ein bramac dach 7 grad angeboten ... Aber um die systemgarantie vom hersteller zu erhalten, muss sich der zertifizierte verlegefachbetrieb genau an die verlegerichtlinien halten - wurde bei mir nachweislich mit dem falschen material gemacht - somit keine systemgarantie vom hersteller. das kann doch wohl nicht sein. sicher steht nix explizit am angebot von diesem material, allerdings wusste ich vorher nichtmal davon welches material verwendet werden muss. erst der hersteller hat mich nach fotodurchsicht darauf hingewiesen...

1


  •  MinMax
  •   Gold-Award
21.9.2013  (#4)
erstmal gut, dass du darauf gekommen bist und nun die kohle zurück behältst. und wenn es auch für die reparatur ausreicht, dann bist du in entspannter situation.

1
  •  palomaflo
22.9.2013  (#5)
Hallo user,

könntest du mir bitte(E-Mailadresse im Profil hinterlegt)schreiben, welche Firma bei euch das Dach gemacht hat?
Wir stehen kurz vor der Ersatzvornahme (es regnet rein, etliche Reparaturversuche misslungen, nicht normkonform; vermutlich muss das komplette 7grad Dach runter)und wir möchten nicht gerade eure Firma als neue Firma wählen.
Bzw. gibt es unter den Lesern zufriedene 7grad Dachkunden, die uns eine Firma im südlichen Niederösterreich empfehlen könnten?

Danke!


1
  •  user
  •   Bronze-Award
22.9.2013  (#6)
hab dir ein email geschickt. gnerell ist aber zu beachten, dass ein 7grad da h meines wissens keiner norm entspricht - deswegen gibts
ja die verlegerichtlinien mit garantie ... lg

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Mängelbehebung vor Übergabe?