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Ergänzungsabgabe wann fällig?

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  •  nirtak
4.12. - 5.12.2012
2 Antworten 2
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Hallo alle miteinander!

Wir haben nächste woche verhandlung für unsere Grundgrenzen da wir ein bebautes und ein nichtbebautes Grundstück zusammenlegen lassen.

Dadurch fällt die Ergänzungsabgabe für die aufschließung an.

Nun würde ich gerne diese Abgabe noch im Dezember bezahlen da danach die Aufschließungsgebühren in unserer Gemeinde (NÖ) angehoben werden. (soviel ich gehört habe auch in den anderen Gemeinden)
Nur wann wird mir diese Abgabe Vorgeschrieben?
Gruß nirtak

  •  kalki80
4.12.2012  (#1)
Soweit ich weiß...passiert das mit der Änderung im Grundbuch!. Bei mir in der Gemeinde ist es so, dass es mit der Grundbuchsänderung fixiert wurde. Bezahlen werde ich es erst nächstes Jahr vor dem Baubeginn.
Wie es nun andere Gemeinden handhaben weiß ich nicht.
In deinem Fall wäre es sicher am besten die Grundbuchänderung heuer noch zu machen und gleich die Aufschließung zu erledigen.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.12.2012  (#2)

Wenn das eine Grundstück mit einem Gebäude bebaut war und dieses daher schon jetzt als Bauplatz gilt, dann braucht es nicht mehr dazu erklärt werden. Wenn zu diesem Grundstück ein anderes Grundstück (oder ein Teil von diesem) dazugelegt (vereinigt) wird, dann muss für die Vergrößerung des bereits existierenden Bauplatzes eine Ergänzungsabgabe bezahlt werden. Für die Berechnung der Ergänzungsabgabe (und den dafür maßgeblichen Einheitssatz) kommt es nicht darauf an, wann die Ergänzungsabgabe von der Gemeinde vorgeschrieben wird und wann sie tatsächlich bezahlt wird, es kommt auch nicht auf die Grundbuchseintragung an, sondern wann die Änderung der Grundgrenzen bei der Gemeinde angezeigt wird.
Man muss die Grenzänderung bei der Gemeinde ja anzeigen (siehe § 10 NÖ Bauordnung 1996) und das Einbringen der Anzeige ist das entscheidende Datum (§ 39 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 sagt ausdrücklich, dass für die Berechnung der Ergänzungsabgabe der "zur Zeit der Anzeige der Grenzänderung geltende Einheitssatz" heranzuziehen ist).

Wenn die Gemeinde den Einheitssatz ab 1.1.2013 erhöhen wird, dann kommt es jetzt darauf an, dass der fertige Teilungsplan noch in diesem Jahr bei der Gemeinde angezeigt wird (Eingangsstempel). Wenn nächste Woche Grenzverhandlung ist wird also entscheidend sein, dass da niemand "Schwierigkeiten" macht und das Ganze damit verzögert und dann wird es darauf ankommen, dass der Geometer den Teilungsplan rechtzeitig fertig macht und dieser noch heuer bei der Gemeinde angezeigt werden kann. Wenn das gelingt, dann bist du noch bei den alten Berechnungssätzen, unabhängig davon, wann die gemeinde die Ergänzungsabgabe tatsächlich vorschreibt, wann du sie tatsächlich bezahlst und wann tatsächlich die Grundbuchseintragung erfolgt.


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