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Ergänzungsabgabe NÖ

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  •  snoopy87
19.8. - 21.8.2016
3 Antworten 3
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Hallo! Ich bin neu in diesem Forum aber eure Beiträge haben mich bis jetzt immer wieder toll unterstützt.
Ich habe folgendes Problem bzw. Fragestellung: Ich stehe ganz am Beginn eines Bauvorhabens und somit kommt es naturgemäß zu vielen Überlegungen.
Es handelt sich um zwei nebeneinander liegende Parzellen, die sich in meinem Eigentum befinden.
Auf einer Parzelle befindet sich ein Haus das ca in den 60ern erbaut wurde. Die zweite Parzelle ist Bauland und noch nicht aufgeschlossen.

Ich plane einen Neubau auf der unbebauten Parzelle. Um die Gemeindeabgaben gering zu halten überlege ich die Parzellen zusammenzulegen und die beiden Gebäude zu verbinden mittels einer Mauer oder Balken.
Also einen "Zubau" baurechlich.

Muss ich für die ganze Parzelle die noch nicht aufgeschlossen wurde die Ergänzungsabgabe entrichten oder lediglich für die Fläche die ich effektiv mit dem Zubau bebaue?

Kommt in diesem Fall die Ergänzungsabgabe zu tragen, wenn ich die Grundstücke zusammenlegen lasse?
Kommst die Ergänzungsabgabe in diesem Fall günstiger als die Aufschließung?

Was muss ich beachten..?

Da ich mit etwas konkreteren Wissen zur Gemeinde pilgern möchte bedanke ich mich für alle Infos bzw Erfahrungen.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2016  (#1)
Wir reden jetzt mal ausschließlich von der Aufschließungsabgabe gem. NÖ Bauordnung (und nicht von div. Kanal- und Wasseranschluss/benützungsgebühren), oder??

Da muss ich dich zunächst korrigieren:

zitat..
snoopy87 schrieb: Muss ich für die ganze Parzelle die noch nicht aufgeschlossen wurde die Ergänzungsabgabe entrichten oder lediglich für die Fläche die ich effektiv mit dem Zubau bebaue?

Die Aufschließungsabgabe hat nichts mit der Bebauung (Zubau oder Neubau, Ausmaß der bebauten Fläche) zu tun. Bei der Aufschließungsabgabe geht es nur um die Grundstücksflächen!

Und dabei kannst du von folgendem Grundsatz ausgehen: Wenn du das Nachbargrundstück als eigenes Grundstück erhalten willst, dann fällt für dieses eine (deutlich) höhere Aufschließungsgebühr an, als die Ergänzungsabgabe, wenn du es mit dem bestehenden Bauplatz vereinigst.

Beispiel mit Zahlen(angenommen die Grundstücke haben je 600m², der Bauklassenkoeffizient ist 1,25 und der Einheitssatz €450.-)
1. Grundstücke bleiben getrennt, dann zahlst du für den neuen BAuplatz:
24,50 x 1,25 x 450 = 13.778.- Aufschließungsgebühr

2. Grundstücke werden vereinigt, dann zahlst du
(34,64-24,50) x 1,25 x 450 = 5.704.- Ergänzungsabgabe

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  •  snoopy87
21.8.2016  (#2)
Ergänzungsabgabe NÖ - Herzlichen Dank karl10 für die aufklärenden Worte. Das hilft mir weiter.
Danke für die Aufklärung mit der Grundstücksfläche und der Aufschließung. Nur ist es in diesem Fall etwas komplizierter für mich.
Die beiden nebeneinanderliegenden Parzellen auf einem besteht ein Haus auf dem anderen nicht sind jeweils im vorderen Bereich Bauland Wohnen und im hinteren Bereich Bauland Agra bzw. Bauland ohne Wohnen gewidmet.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich lediglich für die gewidmete Fläche Bauland Wohnen Aufschließung bezahlen muss?

Ich habe eigentlich keinen logischen Grund das Nachbargrundstück als eigenes Grundstück zu erhalten.
Somit wird die Ergänzungsabgabe schlagend werden.

Das einzige wo ich eben beim Zusammenlegen bedenken habe ist beim Kanal Wasser Anschluss da ich ja einen Neubau, Zubau plane.
Das bestehend Haus ist ja bereits an Kanal Wasser Strom angeschlossen und daneben soll eben der Neubau hin.
Ist es erlaubt sich dann nach der Zusammenlegung sich mit einer Parzelle ein zweites mal anzuschließen.
Denke ich hier eventuell zu kompliziert. Ich wüsste gerne welche Gebühren hier auf mich zukommen? (Kanalanschlussgebühr)
Ich hoffe karl10 kann mir auch hierbei helfen? emoji


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.8.2016  (#3)

zitat..
snoopy87 schrieb: Nur ist es in diesem Fall etwas komplizierter für mich.

Nein! Ist es nicht! Und zwar deshalb:

zitat..
snoopy87 schrieb: Die beiden nebeneinanderliegenden Parzellen....sind jeweils im vorderen Bereich Bauland Wohnen und im hinteren Bereich Bauland Agra bzw. Bauland ohne Wohnen gewidmet.

Auf die Widmungsart kommt es nicht an! Es geht nur um "BAULAND" - und das sind offensichtlich die gesamten Grundstücksflächen.

zitat..
snoopy87 schrieb: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich lediglich für die gewidmete Fläche Bauland Wohnen Aufschließung bezahlen muss?

Nein! Nicht nur für die Widmungsart "Wohngebiet", sondern für alles, was "Bauland" ist!

zitat..
snoopy87 schrieb: Ich wüsste gerne welche Gebühren hier auf mich zukommen? (Kanalanschlussgebühr)

Der Unterschied ist bei der Kanaleinmündungsabgabe folgender: Primär sind die bebaute Fläche und die an den Kanal angeschlosenen Geschoße ausschlaggebend. Ob das jetzt neu auf dem separaten Grundstück daneben berechnet wird oder als Ergänzungsabgabe bei Grundstücksvereinigung wegen der baulichen "erweiterung" bleibt rechnerisch im Ergebnis das selbe. Ein Untershcied ergibt sich in der Berücksichtigung des unbebauten Flächenanteils der mit 15% von max. 500m² (=max. 75m²) limitiert ist: Bei 2 Grundstücken fließt dieses Ausmaß bei der Neuberechnung der Einmündungsgebühr für den Neubau am bisher unbebauten Grundstück voll in die Berechnung ein (mit max. 75 m²). Bei der Vereinigung auf 1 Grundstück und Berechnung der einmalig zu bezahlenden Ergänzungsabgabe läuft es letztlich nur auf die Differenz der bebauten Flächen alt:neu hinaus, wenn die unbebaute Fläche des alten bebauten Grundstückes schon bisher mit max. 500m² eingeflossen ist.
Unterm Strich auch hier: die Differenz ist hier bei weitem nicht so hoch wie bei der Aufschließungsabgabe; die Vereinigung ist aber auch hier unterm Strich etwas günstiger (eben weil der Berechnungsanteil der unbebauten Fläche nur 1x zum Tragen kommt).

Bei der laufenden (jährlichen) Kanalbenützungsgebühr ergibt sich kein Unterschied, ob du jetzt vereinigst oder nicht.

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