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·gelöst· Ergänzungsabgabe Grünland erforderlich?

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  •  Bauwichtel
18.3. - 7.8.2019
12 Antworten | 2 Autoren 12
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Hallo,

Wir haben ein Haus im Grünland in Niederösterreich, möchten nun einen Teil davon abreißen und neu errichten (Bewilligungspflichtig).

Beim Erstgespräch auf der Gemeinde wurde von einer Ergänzungsabgabe (schwache 10k€) gesprochen - was mich schockierte.

Nun habe ich etwas in der Bauordnung gelesen und darin steht nichts spezielles fürs Grünland - sondern immer nur "Bauland".

Wir haben ja "nur" einen Bauplatz im Grünland - sind hier die Beiträge echt gleich?
Der Zaubau wird auf einer Seite um 3m breiter als der aktuelle Bestand

Straße und Strom sind bis zum Grundstück, Wasserleitung und Kanal gibt es nicht

Ich hoffe ihr könnt mir helfen emoji

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#1)
Da brauchts jetzt noch genauere Angaben zur Flächenwidmung:

1. Das bestehende Gebäude ist als "Erhaltenswertes Gebäude im Grünland" (GeB) ausgewiesen?
2. Wenn das der Fall ist: hat diese Widmungsbezeichnung den Widmungszusatz "Standort"?


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  •  Bauwichtel
18.3.2019  (#2)
Danke für deine rasche Antwort.

Ja, es ist "GeB"  gewidmet, Widmungszusatz gibt es keinen


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#3)
Da gilt es jetzt noch weitere Dinge abzuklären:

Das, was du eingangs beschreibst (einen Teil abreißen und neu errichten) ist nach den Begrifflichkeiten des Raumordnungsgesetzes eine "Wiedererrichtung" (eines Gebäudeteils des GeB). Die gesetzliche Voraussetzung für eine solche "Wiedererrichtung" ist gem. § 20 Abs.5 Z.6 Raumordnungsgesetz, dass das GeB den Zusatz "Standort" (Sto) aufweist. Tut es laut deiner Info aber nicht und wäre somit eigentlich gar nicht zulässig!! Womit sich die weitere Frage einer Abgabe gar nicht mehr stellt. Hast du schon ein defintives OK, dass das überhaupt zulässig ist, was du vorhast??? Hat das auch schon ein Sachverständiger zugesagt??

Sollten Baubehörde/Sachverständiger das aber (wenngleich rechtlich falsch) als bloße Instandsetzung und Erweiterung (und nicht zumindest teilweise als Wiedererrichtung) einstufen, so stellt sich in diesem Anwednungsfall zunächst noch die Frage, wie groß das Gebäude dann nach der Erweiterung ist. Es geht hier um die Frage, ob du dann insgesamt über oder unter 170m² "Bruttogeschoßfläche" liegst???
Zur Info hier noch die Definition:
Bruttogeschoßfläche: die Summe der Grundrissflächen der oberirdischen Geschoße eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, mit Ausnahme der für Garagen verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen.

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  •  Bauwichtel
18.3.2019  (#4)
Also ich muss natürlich erst einen Plan zeichnen lassen und offiziell einreichen, aber davon das ich auf Grund des fehlenden Widmungszusatzes nicht darf, war nicht die Rede.
Wo steht denn der Zusatz? Am Flächenwidmungsplan steht am Grund: "GLF" und direkt im Gebäude "GEB14", sonst nichts

Das mit der Bruttogeschoßfläche wurde mir bereits erklärt, das würde sich ausgehen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#5)

zitat..
Bauwichtel schrieb: Wo steht denn der Zusatz


Bei der Bezeichnung "GEB14" müsste daneben der Zusatz "Sto" stehen. Aber bitte immer in den letztgültigen rechtskräftigen Flächenwidmungsplan schauen!!! In den Gemeinden wird immer wieder für den täglichen Gebrauch mit alten Planexemplaren gearbeitet emoji

zitat..
Bauwichtel schrieb: Das mit der Bruttogeschoßfläche wurde mir bereits erklärt, das würde sich ausgehen


Heißt jetzt?? Du hast weniger als 170m2?? Und was haben sie daraus geschlossen??

Und hat man dir dann auch erklärt, warum du eine Abgabe zahlen sollst und wo dafür die gesetzliche Grundlage ist?

Die ganze Sache mit der Abgabe (genau heißt das "Standortabgabe") ist ja relativ neu im Gesetz. Ich fürchte, dass sich da wieder mal niemand auskennt in der Gemeinde.

Aber bevor ichs konkret erklär, nochmal bitte um die Bestätigung der Fakten:

- Dein Bauvorhaben wird nicht als "Wiedererrichtung", sondern als "Erweiterung" gewertet und braucht somit nicht den Zusatz "Standort" und diesen Zusatz gibts im aktuellen Flöchenwidmungsplan tatsächlich auch nicht??
- Du bleibst im Endeffekt unter 170m²??

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  •  Bauwichtel
19.3.2019  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Bei der Bezeichnung "GEB14" müsste daneben der Zusatz "Sto" stehen. Aber bitte immer in den letztgültigen rechtskräftigen Flächenwidmungsplan schauen!!! In den Gemeinden wird immer wieder für den täglichen Gebrauch mit alten Planexemplaren gearbeitet


 Leider steht es nicht dabei, wie aktuell der Flächenwidmungsplan ist, kann ich nicht sagen. Es ist ein Auszug von 2014. Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass hier immer noch kein Sto Zusatz ist. Soll ich nachfragen, oder mach ich die Situation für mich dann noch schlimmer?


zitat..
Karl10 schrieb: Heißt jetzt?? Du hast weniger als 170m2?? Und was haben sie daraus geschlossen??


Nein nicht die 170m², sondern bis max 400m², auf Grund von Schaffung einer zweiten Wohneinheit. Aktuell sind es knapp 300m², davon werden rund 70m² abgerissen und nach dem Umbau sollen es gesamt rund 360m² BGF sein.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.3.2019  (#7)
Wenn dir die Gemeinde das so ohne weiteres bewilligt, würde ich nicht lange nachfragen - Zusatz "Standort" hin oder her.

Bei dem, was du vorhast, ist auf jeden Fall eine Standortabgabe zu zahlen. Um das exakt zu berechnen, braucht man den Einheitssatz deiner Gemeinde. Ich nehm dafür als Beispiel mal € 500.- an:

30 (gesetzlich fix vorgegebener Wert) x 1,25 (Bauklassenkeoffizient) x 500 (Einheitssatz)
30 x 1,25 x 500 = 18,750.-
Davon die Hälfte  = 9,375
Diesen Wert multiplizierst du mit 360 (deine neue BGF)
9375 x 360 = 3.375.000
Diesen Wert dividiert man durch die max. zulässige BGF (400)
3.375.000 : 400 = 8.437,50
Das ist also die zu bezahlende Standortabgabe (bei Einheitssatz 500)

Für einen Einheitssatz von 450 kommen z.B. 7.593,75 raus.

Ach ja, du hättest ja gesucht, wo das steht: § 20 Abs. 9 Raumordnungsgesetz

Und noch was: du MUSST nicht 2 Wohneinheiten machen, du DARFST!

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  •  Bauwichtel
20.3.2019  (#8)
Ok vielen Danke für die genaue Ausführung und sogar dem Rechenbeispiel.

Weißt du vielleicht noch, ab wann/bis wann keine Ergänzungsabgabe notwendig ist?




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.3.2019  (#9)
Bitte hier nicht den Begriff "Ergänzungsabgabe" verwenden. Das ist ganz was anderes und darum gehts hier überhaupt nicht. Hab´s ja schon oben gesagt:

zitat..
Karl10 schrieb: (genau heißt das "Standortabgabe")


 

zitat..
Bauwichtel schrieb: Weißt du vielleicht noch, ab wann/bis wann keine Ergänzungsabgabe notwendig ist?


Unter 170m² BGF zahlst gar nichts. Darum hab ich oben genau danach gefragt.


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  •  Bauwichtel
21.3.2019  (#10)
Ok vielen Dank für die genaue Erklärung! emoji

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  •  Bauwichtel
7.8.2019  (#11)
Nur zur Info, Es wurde eine Standortabgabe in Höhe von  8552€.....
Habe versucht es bis zur Fertigstellung aufzuschieben und/oder eine Ratenzahlung - dies wäre nur  gegen Aufpreis von ca 500€/Jahr ("Zinsen") möglich gewesen, darum habe ich es jetzt gleich bezahlt... genau in der Phase, wo man das Geld lieber ins Haus stecken würde.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.8.2019  (#12)

zitat..
Bauwichtel schrieb: Nur zur Info, Es wurde eine Standortabgabe in Höhe von 8552€.....

Da hab ich oben ja ziemlich genau hingerechnet....

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