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Ergänzungsabgabe fällig bei Grundstückskauf [NÖ]

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  •  Sommersonne
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.6.2023 1
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Hallo, bitte um Unterstützung.
wir möchten ein Grundstück kaufen im Bauland Agrar. Der Verkäufer behält einen Teil des Grundstückes, dieser ist mit einem Schuppen bebaut. Wir kaufen den 2. unbebauten Grundstücksteil. Dh das Grundstück wird geteilt. Welche Kosten fallen in diesem Fall an, hat der Verkäufer eine Ergänzungsabgabe zu bezahlen. Danke für Rückmeldungen. LG 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.6.2023  (#1)
Zuerst mal (nur zur Absicherung): das zu teilende Grundstück ist ein "BAUPLATZ" gem. § 11 NÖ Bauordnung?? ( nicht zu verwechseln mit "Bauland")
Nur wenn es jetzt schon "Bauplatz" ist, dann kommt es bei der Teilung zur Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe.

Die Ergänzungsabgabe wird im Zuge der Vorschreibung auf die beiden neun Bauplätze (abhängig von deren Größenverhältnis) aufgeteilt. D.h. für jeden der beiden neuen Bauplätze wird eine Ergänzungsabgabe berechnet und vorgeschrieben.

Zur Frage, wer die Ergänzungsabgaben bezahlt, folgendes:
Man kann grundsätzlich alles und jedes vereinbaren. Was auch immer man vereinbart, es sollte in JEDEM FALL klipp und klar im Kaufvertrag festgehalten sein.

Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass Teilung und Verkauf in einem Zug durchgeführt werden soll. D.h. es wird ein Teilungsplan erstellt und dieser ist Grundlage bzw. Basis für den Kaufvertrag (d.h. der Teilungsplan wird nicht vor dem Kaufvertrag extra grundbücherlich druchgeführt) und es kommt dann einmalig zur Verbücherung der gesamten Aktion (Teilung + Verkauf).
Die übliche Vorgehensweise wäre dann die, dass der bisherige Eigentümer die Ergänzungsabgabe für den in seinem Eigentum verbleibenden Bauplatz bezahlt und du bezahlst sie für den gekauften Bauplatz.

Die Vorschreibung der Gemeinde geht immer an den grundbücherlichen Eigentümer des Bauplatzes. Wenn die Gemeinde mit der Vorschreibung schnell ist, dann ist zu diesem Zeitpunkt die neue Grundbuchsordnung (nach Kauf) noch nicht hergestellt. D.h. dann wird die Gemeinde die Vorschreibung für beide Bauplätze an den bisherigen Eigentümer richten. Dann geht es eben darum, was man vereinbart hat.
Daher nochmals der Hinweis: in jedem Fall im Kaufvertrag klar und unmissverständlich hineinschreiben, wer die Aufschließungsabgabe für welchen Teil bezahlt.
Vereinbart kann grundsätzlich alles werden: entweder der Verkäufer zahlt alles, oder der Käufer zahlt alles oder jeder zahlt den auf seinen (künftigen) Bauplatz entfallenden Anteil.

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