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Elektriker Blitzschutz [OÖ]

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  •  Ozi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.5. - 20.5.2015
5 Antworten 5
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Guten Morgen

Optional wurde uns vom Elektriker der Blitzschutz für die Sat-Anlage am Dach angeboten (Sub-Firma). Wir haben ihm 2 mal gesagt, dass wir uns selbst darum kümmern. Aus Ermangelung an Zeit, wurde dieses Thema ein paar Wochen nach hinten verschoben. Letztens war der Elektriker das letzte Mal auf der Baustelle und seine letzten Arbeiten ausgeführt.
Da haben wir erst bemerkt, dass der Blitzschutz bereits montiert ist, und jetzt natürlich mit der Schlussrechnung verrechnet wurde. Er wurde auch im Bereich der Terrasse so verlegt, dass die Optik ganz schön verschandelt wurde.
Nun zu meiner ursprünglichen Frage: Ist ein Blitzschutz in OÖ Pflicht und muss der bereits installiert sein, bevor der Elektriker sein Gewerk fertigstellen darf? Wie soll ich mit der Rechnung umgehen? Nicht bezahlen weil nicht bestellt?
Danke

  •  2moose
  •   Gold-Award
18.5.2015  (#1)
Wenn der Blitzschutz mitgeplant wird, liegt der Ableiter unter Putz und kann die Optik bei der Terrasse gar nicht stören. Idealerweise mit ner Isolierten Fangeinrichtung, damit die Schüssel im Falle eines Einschlages nicht blitzstromführend wird. Vom Selbermachen rate ich - sofern man die entsprechenden Kenntnisse nicht hat - ab.

Vorschrift für nen Blitzschutz gibt es m.W.n. nicht, Versicherungsgesellschaften berücksichtigen das Vorhandensein aber und wenn es keinen BS gibt, sollte die Schüssel an den Potentialausgleich.

Wie schlimm ist die optische Verschandelung, kannst Du ein Foto einstellen?
Was sagt der Elektriker zur Situation? Der soll sich was überlegen, wie das für Euch beide gut zu lösen ist.

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
18.5.2015  (#2)
es gilt grundsätzlich - § 30 Abs 1 - Bauwerke sind mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern - des OÖ Bautechnikgesetz 2013 idlgF. Es gibt die möglichkeit von entsprechenden Stellen Berechnungen für die Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit zu errechnen und bei wenig Wahrscheinlichkeit den Blitzschutz weg zu lassen...also mal wieder so ein grauzohnen Gummiparagraph...

Also zu Frage 1: Jain...je nachdem wie gefährdet dein Haus ist.
Zu Frage 2: Jain...wenn äusserer Blitzschutz in den Bauauflagen vermerkt ist ja, sonst nein.
Zu Frage 3 und 4: Ja diese Kosten vorerst NICHT bezahlen und ein klärendes Gespräch suchen. Ebenso das Thema mit der Verlegung und Optik der Terasse gleich ansprechen.

so long
sheep

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  •  2moose
  •   Gold-Award
18.5.2015  (#3)
@sheep ... Danke, wieder was dazugelernt emoji

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  •  fuzman
19.5.2015  (#4)
Da du kein öffentliches gebäude hast? oder ein gewerbe in deinem haus betreibst?? Brauchst in der regel keinen blitzschutz. Das dumme an dem blitzschutz ist nur, wenn du einen hast, musst du diesen auch entsprechend alle paar jahre von nem elektriker überprüfen lassen weil du das bei der feuerbeschau brauchst....

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  •  Ozi
20.5.2015  (#5)
Zuerst einmal Dankeschön für die Antworten und Mühen. Ich werde den Elektriker damit konfrontieren. Mal schauen.

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