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Einspruch Bauplan Nachbar [OÖ]

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  •  riedl
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
9.11. - 13.11.2013
19 Antworten 19
19
Hallo,

Mein Nachbar waren (sehr kurzfristig) bei mir und hat sich seinen Bauplan (Einfamilienhaus) von uns unterschreiben lassen.

War etwas hektisch, quengelndes Kleinkind im Raum, wenig Zeit, haben unterschrieben.
Ein Einwand meinerseits wurde auf Anfrage weggewischt, laut Nachbar ist das so gültig.
Im nachhinein muss ich aber sagen, das er entweder nicht ehrlich war oder sein Planer in falsch informiert hat.

Er stellt seine Garage (Garage, Carport, Geräteraum, Heizraum) direkt an meine Grundstücksgrenze...15 Meter länge...so wie ich ergoogelt habe sind nur 10 erlaubt.

Meine Frage...kann ich noch Einspruch erheben, obwohl wir bereits unterschrieben haben? Wahrscheinlich nicht...
Ich will jetzt mit den neuen Nachbar nicht schon ärger haben, bevor überhaupt der Spatenstich erfolgt.

Mich wurmt das aber sehr, vorallem das ich so blöd war das nicht zu sehen und so blauäugig seine Angaben zu glauben obwohl ich Zweifel hatte bzgl. Richtigkeit....nicht meine beste Stunde.

Bei der Gemeinde/Bauamtsleiter vorstellig werden...mit dem Nachbar reden...Meine Frau meint die 5 Meter sind nicht sooo schlimm, da dahinter dann sowieso das Haus kommt (3 Meter Abstand)...ich weiß momentan nicht wie ich reagieren soll...emoji

  •  deejay
10.11.2013  (#1)
Wenns nicht Regel konform ist, wird's nicht bewilligt.
Wenns passt, kannst es sowieso nicht ändern. Aber eines ist klar, die Stimmung verhaust du dir, sinnlos!

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  •  kech
  •   Bronze-Award
10.11.2013  (#2)
Mit deiner Unterschrift hast du zwar die Zustimmung für das im Plan dargestellte Projekt gegeben. Das heißt aber noch nicht, dass es auch bewilligungsfähig ist.
Die Baubehörde muss jedes Einreichprojekt auf seine Übereinstimmung mit den Bauvorschriften und dem Bebauungsplan prüfen und hat einen Baubewilligungsantrag schon von Amts wegen zurückzuweisen, wenn das Projekt nicht den Gesetzen entspricht. Daran ändert auch nichts, wenn der Nachbar im Vorfeld schon zugestimmt hat. Ein Nachbar ist schließlich kein Baurechtsexperte!
Wenn das eingereichte Projekt, für das du unterschrieben hast, entspricht, hast du keine Möglichkeit, es zu verhindern. Deine Unterschrift ist bindend, wenn sie im Rahmen des verkürzten Verfahrens abgegeben wurde.
Wenn du Zweifel wegen der Bebauung an der Grundgrenze hast, kann dir keiner verübeln, wenn du dich beim Bauamtsleiter genau erkundigst.


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  •  riedl
  •   Silber-Award
10.11.2013  (#3)
Danke euch für die Infos.
Ich starte morgen dem Bauamtsleiter einen Besuch ab.

Natürlich möchte ich nicht schon vor dem Baubeginn das Verhältnis mit den Nachbar zerstören, aber wir fühlen uns Überfahren und belogen und warum sollen wir da zurückstecken und uns ärgen die nächsten 40 Jahre.
Es ist schon ein Unterschied wenn ich vom Esszimmer (große Fenster) schon nach 7 Meter oder erst nach 10 Meter auf eine Mauer schaue.

Ich verstehe das sie Platzprobeme haben am Grundstück, den sie wollen einen über 200 qm großen Bunker (ein Klofenster zu unserer Seite rüber bei einem 14 Meter langen Haus, insgesamt ca. 24 Meter langer Baukörper mit der Garage) + Kellerersatzräume, Garage, Carport auf nur 700 QM unterbringen. Das Grundstück selbst hat auch keine optimale Form...aber das ist deren Problem. Es ist das kleinste Grundstück und das größe Haus im Umfeld, aber das ist jetzt nicht das Problem...ok, einen schönen Schatten machen sie sicher (sie stehen Ost/Südlich), das akzeptieren wir auch.

So gesehen, werden die keine Freude haben und alles umzeichen lassen müssen, wenn ich Recht bekomme. In den 5 Metern befindet sich meines Wissens der Heizraum.
Hätten sie im Vorfeld schon mit uns gesprochen, hätten wir sicher eine Lösung gefunden...aber so im ersten Gespräch ganz frech drüberzufahren...

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  •  deejay
10.11.2013  (#4)
wie schon gesagt, wenn es rechtens ist, kannst du einspruch erheben was du willst, du wirst das Bauvorhaben nur verzögern aber nicht verhindern können.
wenn es nicht erlaubt ist, gibt's auch keine Bewilligung dafür.

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  •  Cleudi
  •   Bronze-Award
10.11.2013  (#5)
15 m für NG... sind seit Juli erlaubt... BauTG Novelle!

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  •  riedl
  •   Silber-Award
11.11.2013  (#6)
@cleudi & deejay: Danke für die Info...dann scheint sich das Thema ja erledigt zu haben.
Werd mir das morgen nochmal vom Bauamt bestätigen lassen und dann ist es eben so...

Ich habs jetzt gefunden:
Widmungsneutrale bauliche mit einer bebauten Fläche bis zu insgesamt 50 m² und einer dem Nachbargrundstück zugewandten Seite bis zu 15 m Länge einschließlich allfälliger Dachvorsprünge.

Bei 50 qm darf dann eine Garage mit 15 Meter Breite nur 3,4 Meter Lang/Tief sein? Verstehe ich das richtig?
Also 15 x 3,3= 49,5 qm

Die haben ca. 15 x 6 Meter also 90 qm

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
11.11.2013  (#7)
Ich glaub eher das sich die 50qm auf innerhalb des Bauwich beziehen,weil was hätte die Erhöhung auf 15m gür einen Sinn bei 50qm Gesamtgtösde?
Ist aber nur eine Vermutung!
BG

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  •  anho
  •   Silber-Award
11.11.2013  (#8)

zitat..
Es ist schon ein Unterschied wenn ich vom Esszimmer (große Fenster) schon nach 7 Meter oder erst nach 10 Meter auf eine Mauer schaue.


Was macht das bitte für einen Unterschied?

Und verstehen tu ich das ganze gar nicht!
Denn in einer Siedlung MUSST mit dem rechnen, dass sich ein Haus an das andere reiht!
Und wennst es nicht gewollt hättest, dass neben dir auf einem Baugrund! keiner mehr hinbaut, hättest den Grund kaufen müssen!

Also, wie gesagt, ich verstehe die Aufregung keine Sekunde!
lg

h

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  •  hiddenmaxx
11.11.2013  (#9)
berufstechnisch bekomme ich solche fälle auch regelmäßig mit.

grundstück in einer (werdenden) siedlung kaufen, jeden mm² ausnutzen und dann ja keine nachbarn haben wollen, die einem beim sch..ßen zuschauen können.

sorry, ist etwas überspitzt ausgedrückt und auch garnicht gegen riedl's fall gerichtet. ist einfach ein umstand, welcher heutzutage regelmäßig probleme bereitet. der tenor, dass die leute immer kleinlicher werden, entschärft die situation auch nicht wirklich.

es ist nämlich tatsächlich powidl, ob man 7 oder 10 m zu eher ungeliebten nachbarn hat. sobald sichtkontakt besteht, ist die distanz sekundärer natur. erlebe ich selbst garade live und uncut. nachbarn mit einem ausgesprochenen geltungsdrang, welcher mich sogar auf 50 m nerven würde. da hilft nur ein sichtschutz. würde ich an riedl's stelle auch so lösen, wenn es ihn jetzt schon anzipft.

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  •  sir_rws
11.11.2013  (#10)
Ist das evt. Bundesländerweise unterschiedlich? Unsere Garage wurde 2010 bewilligt, steht direkt an der Grundgrenze und ist 12m x 4,7m - also größer 10m und größer 50m2.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
11.11.2013  (#11)
@ sir_rws
Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen und Bautechnikgesetze.

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  •  riedl
  •   Silber-Award
11.11.2013  (#12)
@Felin: Bauamt sagt die 50qm sind gemeint in der 3 Meter Zone (Abstand zum Nachbar). Also 15 x 3 Meter = 45qm, kein Problem.

@hiddenmaxx: Danke für deine Worte. Wenn man einen Nachbar nicht mag, sind auch 50 Meter nicht viel, da hast du Recht.
So gesehen, mag ich meine Nachbarn ja noch und wir werden einen Weg gemeinsam suchen und finden...hoffe ich.
Von mir etwas überregiert der Ärger, das gebe ich auch zu.

So gesehen hat mich der Nachbar jetzt auch nicht angelogen, die 15 Meter laut BauTG Novelle (Hinweis Danke an Cleudi) gibt es seit neuesten. In meinem Bebauungsplan stehen, aber noch 10 Meter laut Bauamt...was jetzt gültig ist wird noch zu klären sein.

@anho: doch es macht meiner Meinung einen Unterschied, wenn auch nicht den Gewaltigen, da hast du Recht.
Das wird aber jeder für sich anders empfinden. Vor Ort anschaut sind die 10 Meter Abstand gegenüber 7 Meter "luftiger".

@sir_rws: Wie Kech schreibt kann es wirklich überall unterschiedlich sein, das Landesgesetz gibt vor, aber was im örtlichen Bebauungsplan steht kann unterschiedlich sein...ich lese mich gerade ein in die Materie, ganz hab ich das noch nicht verinnerlicht.

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  •  deejay
11.11.2013  (#13)
na wunderbar, auf gute Nachbarschaft!

was willst für einen gemeinsamen weg finden?
es ist rechtens, der darf das so bauen ob du das willst oder nicht!

ich empfehle dir eher, dich damit zu arrangieren, wird für dich leichter sein und der Nachbarschaft auch besser tun.


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  •  kech
  •   Bronze-Award
11.11.2013  (#14)
@riedl
Gültig ist das, was im aktuellen Bebauungsplan steht. Jener Bebauungsplan also, der zum Zeitpunkt des Baubewilligungsverfahrens bis zur Bewilligung in Kraft ist. Sind dort 10 m vorgeschrieben, muss sich der Nachbar daran halten. Er kann allerdings eine Änderung des Bebauungsplans beantragen und wenn die durchgeht, um ein Projekt mit den den 15m einreichen. Das dauert allerdings.
Eine Baubewilligung für 15m wäre rechtswidrig, wenn die aktuelle Fassung des Bebauungsplans 10m vorschreibt. Reicht der Nachbar aber erst ein, wenn eine neuer Bebauungsplan mit 15m vorliegt, wirst du dich allerdings damit abfinden müssen.

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  •  riedl
  •   Silber-Award
11.11.2013  (#15)
@kech...danke für die Info. Wie immer bekommt man in diesem Forum viel Info zu seinen Fragen. Danke

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  •  Weinkeller1
12.11.2013  (#16)
Nachbarschft:
- da ich selbst auf der anderen Seite einer solchen "Problematik" stehe

Wenns baurechtlich erlaubt ist kannst nichts machen
Auch wenn er zB noch die alten 10m hätte, würde es für den Nachbar bedeuten, dass es ihn Zeit,Geld und Nerven kostet bis er trotzdem erlaubterweise die 15m bauen darf.

Daher mein Rat nicht zuviel Nerven hineinstecken - wenn er bauen darf lass ihn bauen - verhindern kannst du es nicht nur verzögern bzw. den Nachbar ärgern - welcher meist doch bis zu deinem/seinem Tod dein Nachbar bleiben wird...

Was ich ihn meiner Situation sehe ist, dass sich der Nachbar selbst extrem viele Probleme macht - muss einen Baum setzen weil ja wer von meinem Schrankraum zu ihm schauen kann, muss ein Einfahrtstor machen, weil irgendein Lieferant ein/zweimal bei ihm umgedreht hat ...

Hauptproblem ist immer, dass man sich zuviel reinsteigert - die Bauordnung/Gesetze regeln die mögliche Bauformen - der Nachbar wird mM nach nur informiert - weil verhindern/ändern kann der Nachbar nichts.

Kurz gesagt: Nicht reinsteigern - vielleicht gibts ein Bier bei dem neuen Nachbar, vielleicht freut er sich, dass du auch erst vor kurzem gebaut hast und ihm Tipps geben kannst, ...


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  •  riedl
  •   Silber-Award
12.11.2013  (#17)
@Weinkellner: Da hast du Recht. Ich habe mich viel zu sehr reingesteigert. Bei mir ist der Ärger auch schon ziemlich verraucht. Das Bauamt wird das regeln, schaut sich die Pläne noch genau an und wenn alles Rechtens ist, ist auch kein Einspruch von meiner Seite zu erwarten. Hab ja auch schon unterschrieben...
Man hat ja dann noch Jahre Zeit, sich es mit dem Nachbar irgendwann zu vertun emoji
Ich kenne das aus der Nachbarschaft meiner Schwiegereltern...da sind alle zerkeilt. Wenn der Schnee kommt, wird von einem zum anderen Grund geschaufelt und wehe es ist ein Auto auf der Straße nicht richtig abgestellt oder ein Besucher steht zu nahe am eigenen Parkplatz...da hab ich schon viel mitbekommen...Der Krieg um die Hecken, wer stutz sie, wann...Der Baum ist zu groß, er macht Schatten, die Blätter liegen auf meiner Seite...und, und
Einmal habe ich mein Auto umstellen müssen, weil der Lichteinfall/Streulicht der Sonne bei meinem Autorückspiegel die Nachbarin in der Küche geblendet hat...kein Scherz.

Danke für deinen Beitrag.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
13.11.2013  (#18)
Hättest den Spiegel einfach eingeklappt emoji

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  •  riedl
  •   Silber-Award
13.11.2013  (#19)
Geht nicht...der wurde angeklebt, nachdem er mal abgefallen ist emoji

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