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Einseitige Vertragsauflösung [OÖ]

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  •  r3try
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.4. - 13.4.2018
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo zusammen,
ich bräuchte eine Einschätzung zu folgender Situation: 
Im Bauwerkvertrag wurde vereinbart, dass das Angebot um maximal 5% der Angebotssumme überschritten werden darf. Nun ist aber absehbar, dass diese Summe wohl deutlich überschritten wird. Für mich macht es daher keinen Sinn mehr mir selbst Urlaub zu nehmen und am Wochenende zu arbeiten, weil ich ohnehin in diese Obergrenze (Angebot +5%) laufen werde.
Hat die Firma hier irgendeine Handhabe dann auf stur zu schalten und zb. den Bau einzustellen oder habe ich hier nichts zu befürchten?

Die Baufirma argumentiert zb., dass zum Zeitpunkt der Angebotslegung die genaue Statik noch nicht vorlag und daher jetzt etwas dazukommt... aber ehrlich gesagt denke ich mir müsste normalerweise das gelten, was im Vertrag steht, oder?

  •  chrismo
12.4.2018  (#1)
Das ist schwierig zu klären, ohne die Details zu kennen.
Z.B. was genau wurde zur Statik im Angebot/Vertrag geschrieben? Hat die Baufirma schon eine schriftliche Ankündigung zu Mehrkosten gemacht? Was wurde als Grundlage für die Planung angegben (Vorentwurf, Einreichplan) und hat sich da was bis zum Baubeginn geändert? Was ist vertraglich zu deiner Mithilfe geregelt?

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  •  r3try
12.4.2018  (#2)

zitat..
chrismo schrieb: was genau wurde zur Statik im Angebot/Vertrag geschrieben?


Zitat: "im Angebot enthalten ist: Statische Berechnung"
Was bei Abweichungen passiert ist nicht separat geregelt.



zitat..
chrismo schrieb: Hat die Baufirma schon eine schriftliche Ankündigung zu Mehrkosten gemacht?


Bisher wurden mir die Mehrkosten nur telefonisch mitgeteilt - ich habe daraufhin eine schriftliche Zusammenfassung der bisher angefallenen Kosten und eine Abschätzung der zu erwartenden Mehrkosten angefordert. Diese Aufstellung wurde mir für morgen Vormittag zugesagt - mal sehen ob ich die bekomme...



zitat..
chrismo schrieb: Was wurde als Grundlage für die Planung angegben (Vorentwurf, Einreichplan) und hat sich da was bis zum Baubeginn geändert?


Als Grundlage für die Angebotslegung wurde der Einreichplan hergenommen. Es haben sich nur kleine Details dazu geändert - nichts gravierendes...



zitat..
chrismo schrieb: Was ist vertraglich zu deiner Mithilfe geregelt?


Es wurde von Anfang an klar geregelt, dass ich selbst 2 Bauhelfer beschäftige (offiziell angemeldet, aber eben nicht von der Firma) mit einer festgelegten Gesamtstundenzahl. Von meiner Seite wurde bisher die Mithilfe eingehalten. Wir hatten sogar meistens noch 1-2 Mann zusätzlich auf der Baustelle und haben nach Absprache mit dem Vorarbeiter am Wochenende alleine weitergearbeitet (Kellerabdichtung, Kellerdämmung picken, etc..).
Der ursprüngliche Plan war ja durch die zusätzliche Mithilfe unter dem Kostenvoranschlag zu bleiben. Nur wenn wir sowieso die Angebotssumme + die vereinbarten 5% Maximalüberschreitung zahlen müssen bringts auch nichts uns am Abend und Wochenende abzurackern und zusätzlich Urlaub zu nehmen. Dann spar ich mir den Urlaub für den Innenausbau...



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  •  chrismo
12.4.2018  (#3)

zitat..
r3try schrieb: und haben nach Absprache mit dem Vorarbeiter am Wochenende alleine weitergearbeitet (Kellerabdichtung, Kellerdämmung picken, etc..).


Ich hoffe es ist trotzdem ganz klar geregelt, dass jegliche Verantwortung/Haftung bei der Baufirma liegt. Wir hatten zwar auch Bauherrenmithilfe, aber so kritische Dinge wie Abdichtungsarbeiten habe ich ausschließlich die Leute der Baufirma machen lassen, damit es da nie zu Diskussionen kommt, falls mal ein Schadensfall eintritt.
 

zitat..
r3try schrieb: Zitat: "im Angebot enthalten ist: Statische Berechnung"
Was bei Abweichungen passiert ist nicht separat geregelt.


Das hatten wir auch so drin. Bei uns gab es dann auch eine Abweichung, weil der Statiker quasi im letzten Moment draufgekommen ist, dass eine geplante Betondecke dicker ausgeführt werden müsste als ursprünglich angenommen. Wir haben da aber klar gesagt, dass wir diese Mehrkosten nicht tragen wollen und die Baufirma hat sie dann nach kurzer Diskussion auch übernommen. Da ging es aber "nur" um knappe 1000 Euro.

Also vielleicht erstmal mal hart bleiben und die Firma drauf hinweisen, dass es ja ihr Fehler war, wenn sie sich da verkalkuliert hat und ihr eben die 5% im Vertrag habt. 

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  •  r3try
13.4.2018  (#4)

zitat..
chrismo schrieb: Ich hoffe es ist trotzdem ganz klar geregelt, dass jegliche Verantwortung/Haftung bei der Baufirma liegt. Wir hatten zwar auch Bauherrenmithilfe, aber so kritische Dinge wie Abdichtungsarbeiten habe ich ausschließlich die Leute der Baufirma machen lassen, damit es da nie zu Diskussionen kommt, falls mal ein Schadensfall eintritt.


Ja, das wurde so vereinbart. Deshalb wurd auch nicht sofort die Dämmung geklebt, sondern zuerst von der Firma kontrolliert ob alles ordnungsgemäß abgedichtet wurde. Ehrlich gesagt mache ich so heikle Sachen sogar lieger selbst, weil da weiß ich genau, dass es ganz penibel gemacht wird emoji


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