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Einreichplan mit falschem Urgelände

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  •  opa324
25.3. - 31.3.2017 1
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Liebe Leute und Karl10. Ich möchte um ihre Expert-Meinung bitten. Danke viel mal.

Wir haben ein neues Einfamilienhaus in 2012 in NÖ gekauft. Das Haus ist ein von mehr Häuser, die in eine Hanglage durch eine Baufirma, die existiert nicht mehr, gebaut wurden. Die Gründstücke sind alle gerade mit Terrassen und Stützmauern ausgeglichen.

Die Baubehörde hat eine Vermessung (Feststellung der Urgelände vom 2000) machen lassen und es wurde erfunden, dass die untere beschädigte Mauer, die Sanierung braucht, der auf der Seite der Nachbarn steht und ist so geplannt, unsere Aufschüttung unterstützt. Die Baubehörde hat mündlich festgestellt, dass unsere Gelände zu hoch ist, und dass die Best. Gelände falsch im Einreichplan von 2002 gezeichnet wurde, und dass wir für die Aufschüttung zuständig sind. Baubehörde hat uns, inoffiziell, mitgeteilt dass unsere Baupläne von 2002 nicht gültig sind und wir sollte die Mauer schnell sanieren und um eine nachträgliche Baubewilligung beanfragen, so dass wir nicht in Probleme mit der Höhe des Hauses (Bauklasse I) kommen werden (eventuel einen Abriss zu erzwingen). Die korrekte Kante für Berechnug der Haushöhe ist laut Urgelände 2m unten der Kante im Einreichplan, die für die Festellung der Haushöhe verwendet wurde.

Die Frage ist, wie und ob das überhaupt möglich ist, dass im 2002 zwei Einreichpläne (von uns und den Nachbarn) für die zwei Grundstücke bewilligt wurden, die nicht zusammen passen, wenn um die Höhe geht. Im unseren Einreichplan beendet die geplannte Böschung an der Grenze circa 2m höher wie es weiter geht im Einreichplan von dem unteren Grundstück. Im 2008 wurde eine nachträgliche Bewilligung für eine Stützmauer an der Seite der Nachbarn erstellt. Jetzt sind wir gezwungen die Stützmauer sanieren und die voll auf unsere Seite zu bringen.

Und auch dazu dass unsere Nachbarn die Sanierung (Mauer) nicht zustimmen wollen. Die haben, laut Baubehörde, dazu Recht weil unseres Haus schattet die Hauptfenster der zukünftig bewilligungsfähige Gebäude auf Nachbarngrunds.. Das Nachbarnhaus steht unten und derzeit schatten wir die Hauptfenster nicht.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.3.2017  (#1)
Ich denke, dass da noch keiner was dazu gesagt hat, liegt vor allem daran, dass man sich mit dieser Schilderung nur schwer auskennt, wie der konkrete Fall jetzt liegt.
Da sind Sätze dabei, die kann man ganz einfach nur schwer lesen und verstehen emoji
Es fehlt hier eine klare Schilderung und Beschreibung der technischen Fakten, der rechtlich relevanten Fakten (was wurde bewilligt, was wurde - abweichend - errichtet und ist somit konsenslos usw.) in eindeutiger zeitlicher (chronologischer) Abfolge. Dazu Pläne und Skizzen natürlich von großem Vorteil...

Falls deine Muttersprache nicht Deutsch ist, kann ich es zwar verstehen. Es wird aber auf diese Art schwierig werden.
Falls aber deutschpsrachig, dann sehe ich nicht ein, warum ich meine Zeit zur Verfügung stellen soll, um mir aus diesem konfusen Kauderwelsch mühsam ein richtiges Bild zu machen. Sorry!



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