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Einmal eine etwas andere Frage

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  •  Gast Gast1973
21.8. - 22.8.2008
2 Antworten 2
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Ich plane eine Doppelhaushälfte zu kaufen.

Durch die Änderung des Bauträgervertragsgesetzes ist nun ein 2%iger Haftrücklass auf 3 Jahre vorhanden. Dies in Kombination mit dem geänderten Zahlungsplan (Ratenplan B).
Da ich meinen Optionsvertrag bereits 2007 mit Fixpreisgarantie unterzeichnet habe, hat der Bauträger nun mitgeteilt, dass die Änderungen durch das BTVG allesamt zu seinen Lasten gehen.
Allerdings fordert er nunmehr die Gesamtsumme (Kaufpreis) zu Baubeginn.
Eingezahlt auf ein notarielles Treuhandkonto, Verwaltung durch Notar. Besicherung des Geldes gegenüber Kreditinstitut erfolgt durch Bankgarantie des Bauträgers über die gesamte Summe.
Verzinsung Konto zugunsten Bauträger wegen der Kostensteigerungen w.o.a.

Mir ist klar, die Kostenstruktur für den Bauträerhat sich geändert bzw. muss ich wohl für die Bauzeit mit höheren Zinsbelastungen rechnen.
Weiters habe ich mir vergleichbare Projekte von Konkurenzfirmen angesehen, die allesamt teuerer sind.
Die KSV - Auskunft des Bauträgers ist übrigens erstklassig.

Meine Fragen nun:
Würdet Ihr dies so akzeptieren?

Falls der Bauträger während des Baus tatsächlich pleite gehen sollte, ist durch die Bezahlung über Teilrechnungen zumindest das offene Bauvolumen noch nicht beahlt.
Wenn nun eine andere Firma weiterbaut, so gehe ich davon aus, dass das teurer wird.
Trage ich nun diese Mehrkosten oder gibt es seitens des Bauträgers eine Verpflichtung seitens einer Versicherung, diese Mehrkosten zu übernehmen?

  •  creator
21.8.2008  (#1)
nein, das würde ich so sicher nicht akzeptieren - denn das ist eindeutig eine vertragsänderung zu deinen lasten. blöde frage: wozu brauchst du eine fixpreisvereinbarung, wenn du allein durch den zinsverlust eine durchschnittliche erhöhung mitmachen sollst? vergleiche einmal kurz, ob nicht noch weitere gesetzwidrige klauseln in dem verttrag stehen

http://www.arbeiterkammer.at/page.php?P=87&words=gesetzwidrige+Klauseln&LAK=LAK&x=20&y=5



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  •  Thomson
22.8.2008  (#2)
Nun ja, - Kaufvertragsprüfung ist mir selbstverständlich klar.
Das Problem liegt schlichtweg daran, dass das Preis / Leistungsverhältnis des Bauträgers hervorragend ist. Auch die Qualität.
Voraussichtlich werde ich allerdings die Gesamtsumme zu Baubeginn akzeptieren - vergleichbare Projekte von anderen Bauträgern sind wesentlich teurer.
(Ich kenne einige Monteure der Firma bzw. bin einfach zu bestehenden Häusern gegangen und habe die Bewohner nach deren Erfahrungen befragt - nur positive Rückmeldungen)

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