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Eingangsüberdachung

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  •  kirk899
26.2. - 3.3.2013
11 Antworten 11
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Hallo

Ich habe ein Haus in Wien und möchte nun eine Eingangsüberdachung machen.Braucht man da extra eine Genehmigung, oder ist das nur wenn ich den Eingang zu mache?

  •  ma2412
26.2.2013  (#1)
Skizze? - Ist halt ein bisserl dehnbar der Begriff /z. B. Carport mit 120 m² oder Flugdacherl über der Eingangstür? / - was zu bewilligen ist, findest unter § 60

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm

Zu bedenken ist natürlich auch noch, ob Schutzzone ... dann wird' s wirklich blöd.

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  •  kirk899
26.2.2013  (#2)
Anbei die Skizze. Nur Eingangsüberdachung beim Geländer.Geländer ist noch nicht gebaut


2013/2013022615865.JPG

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  •  ma2412
26.2.2013  (#3)
eindeutig würde ich sagen - unter dem obigen Link findest im § 60:

zitat..
Flugdächer mit einer bebauten Fläche von mehr als 25 m2 oder einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von mehr als 2,50 m gelten als Gebäude.


ist es einmal nicht also:

§ 62 ...
Bauanzeige an die MA37 - sollte reichen wenn nicht, dann melden die sich eh.

Da offensichtlich Neubau, nehme ich an, dass du eh in keiner Schutzzone bist

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  •  kirk899
26.2.2013  (#4)
Na Haus ist seit Dezember fertig.Keine Schutzzone

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  •  ma2412
26.2.2013  (#5)
Hättest in einer Schutzzone einen Neubau genehmigt bekommen, dann hättest wohl schon ein Doktorat in Bauordnung und sonstigem Behördengewürgs emoji

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  •  kirk899
26.2.2013  (#6)
Hast du in einer Schutzzone gebaut?

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  •  ma2412
26.2.2013  (#7)
Negativ - nur knapp daneben. Kenne die Thematik trotzdem.

Ist bei uns zwar keine Schutzzone, dafür war die Gestaltung des Bebauungsplanes milde ausgedrückt kreativ. Würde ich schreiben, was mir dazu einfällt ==> schmutziges Wort bzw. Wörter emoji
Nehmen das aber alles mit (Galgen-) Humor und deswegen auch mein Nick. Beweis, dass es das wirklich gibt, haben wir schon mehrfach bekommen ...

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
26.2.2013  (#8)
Für die nichtkenner der Wiener bauordnung: schutzzone?
Thx!

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  •  ma2412
27.2.2013  (#9)
Schutzzone = so in etwa Denkmalschutz im Donau-Dorf.
Essnetielle Rolle dabei hat die MA19. Haben alleinige Entscheidungsgewalt und so ganz nachvollziehbar sind deren Gedankengänge nicht - reden nicht nur in Schutzzonen mit.

In einer Schutzzone darfst am äußeren Erscheinungsbild schon mal gar nix ohne deren Sanctus verändern. Wenn die Hütte knapp vor dem Zusammenbruch steht und ein Abriss günstiger kommt = nix da, MA 19 sagt dann sanieren, koste es was es wolle. Andererseits werden in Schutzzonen Bauten genehmigt, welche Augenpest verursachen.

Grundsätzliche Idee bei den Schutzzonen ist ja nicht so schlecht = einheitliches Erscheinungsbild (erhaltenswert) wahren. Die Praxis ... naja



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  •  alfa2
  •   Silber-Award
27.2.2013  (#10)
Verstehe... thx

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.3.2013  (#11)
"Genehmigung" ist ein komischer Begriff emoji

Allgemein gesprochen gehts in den div. Bauordnungen um anzeige- und bewilligungspflichtige Bauvorhaben.

Alles, was ans Haus dran gebaut wird, ist in der Regel bewilligungspflichtig, so auch deine Überdachung.

Sollte aber kein Problem sein, kostet aber wieder an Gebühren...d.h. es wär gscheiter gewesen, das gleich bei der Einreichplanung mitmachen zu lassen.

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