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Einfriedungspflicht? [NÖ]

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  •  babsi15at
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
26.3. - 29.3.2016
11 Antworten 11
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Hallo liebes Forum!

Aufgrund unseres Hausbauwunsches gehen wir mit aufmerksameren Augen durch die Ortschaften und da ist uns schon öfters aufgefallen, dass die meisten Grundstücke eingefriedet sind. Deshalb haben wir uns gefragt, ob und unter welchen Umständen man zu einer Einfriedung verpflichtet ist? Ich nehme an, so etwas könnte im Bebauungsplan vorgeschrieben sein, oder? Was aber wenn es keinen Bebauungsplan gibt? Muss ich dann eine Einfriedung machen, wenn in der Nähe die meisten Grundstücke eine haben? Ich habe schon im Internet gesucht, leider ohne Erfolg, und die Bauordnung ist für mich nicht so leicht zu verstehen. Könnte mir das bitte jemand ausdeutschen?

Bundesland ist Niederösterreich.

Der Hintergrund ist folgender: eigentlich möchte ich auf eine Einfriedung verzichten und als Abgrenzung "nur" Sträucher setzen. Vielleicht hilft uns die Information bei der Auswahl eines Grundstücks (ist natürlich nicht allein ausschlaggebend).

Danke vorab schon einmal!

LG, Babsi

  •  thohem
26.3.2016  (#1)
Eine fachliche Meinung kann ich dazu nicht abliefern, nur unsere Erfahrungen: sind in NÖ und machen keine Einfriedung. Hab aber auch keine Ahnung ob es vorgeschrieben wäre oder nicht. Ist mir aber auch ehrlich egal, wer viel fragt, der geht lang irr. Wenn dann mal doch Paragraphenreiter kommen sollten macht man's halt nach. So ein Maschendraht ist schnell gebohrt, betoniert und aufgestellt

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.3.2016  (#2)

zitat..
babsi15at schrieb: eigentlich möchte ich auf eine Einfriedung verzichten und als Abgrenzung "nur" Sträucher setzen.

Du möchtest also keinen "Zaun" machen, deinen Grund aber sehr wohl "einfrieden".
Was ich da jetzt sagen will ist, dass du die falschen Begriffe verwendest. Eine "Einfriedung" ist alles, was irgendwie abgrenzt - also auch Sträucher.
Also machst du ja eh eine Einfriedung und deine Ursprungsfrage - nämlich, ob du eine Einfriedung machen MUSST - stellt sich somit nicht mehr (weil du ja eh eine ganz freiwillig machst).
Ist das jetzt irgendwie rübergekommen?? emoji


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  •  babsi15at
26.3.2016  (#3)
Achso...Danke, karl10, jetzt hab ich es kapiert. Hab immer gedacht eine Einfriedung ist mindestens ein Zaun oder Mauer + Zaun.

Was ich gemeint habe ist, dass die meisten Grundstücke mit einer Mauer (ca Kniehoch) eingefriedet sind, die meisten haben da drauf noch einen Zaun, manche nicht. Deshalb war meine Sorge, dass ich hier auch eine Mauer machen müsste. Wäre also aber nur so, wenn es einen Bebauungsplan gäbe und der ausdrücklich eine Mauer als Einfriedung vorgibt (möglicherweise sogar mit Vorgabe der Höhe oder dergleichen). Ist meine Vermutung richtig?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.3.2016  (#4)

zitat..
babsi15at schrieb: Ist meine Vermutung richtig?

Ja, genau so is es.
Ich sag´s noch mal anders: "Einfriedung" ist der Überbegriff. Eine Einfriedung kann ein Zaun sein, eine Mauer, ein Sockel mit Zaun, aber auch eine Hecke, eine Pflanzreihe, Pflöcke mit Schnürl dazwischen gespannt usw. - eben alles, was "einfriedet"

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  •  babsi15at
27.3.2016  (#5)
Danke für die Info! emoji

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
27.3.2016  (#6)
Eine Mauer macht zu einer asphaltierten/gepflasterten Fläche immer Sinn, da es eine gute Abgrenzung ist.
Weiters werden so kleine Mauern immer dann gemacht, wenn Geländeunterschiede vorliegen. Also: Nachbar ist höher/tiefer als der eigne Grund.
Würde man keine Mauer machen, muss man böschen und verliert dadurch einiges an Fläche. Zudem ist es beim Rasenmähen bescheiden...

Bei zwei Grundstücken, die komplett auf einem Niveau sind, würde ich mir auch die Mauer sparen.
Es gibt aber auch noch sogenannte "Besitzstandswahrer". Das eigene Eigentum wird da besonders geschützt und deshalb werden Mauern errichtet.

Deine rechte Seite musst Du aber zum Nachbarn abgrenzen:
http://www.konsument.at/geld-recht/nachbarschaftsrecht-zaeune
Ansonsten kenne ich keine Pflicht, die Einfriedungen/Zäune vorschreiben würde.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.3.2016  (#7)

zitat..
goaspeda schrieb: Deine rechte Seite musst Du aber zum Nachbarn abgrenzen:


Das wäre mir neu, steht auch in dem Artikel nicht so drinnen (im Interesse der Nachbarschaft, Bedürfnis usw.)
Also wennst keinen Zaun, Einfriedung willst, mußt m.E. auch keinen machen.

Rechtlich gesehen bist aber auf der sicheren Seite, wennst dein Grundstück einzäunst...z.b. gibts dann kein REcht auf Ersitzung, wegerecht usw., wenn z.b. dein Nachbar 30 Jahre lang über dein Grundstück hatscht.

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  •  goaspeda
  •   Gold-Award
28.3.2016  (#8)
Naja, im Artikel steht es im Einleitungssatz wie folgt:

Erstaunlich, aber doch wahr: Nur rechts vom Haupteingang ist ein Zaun gesetzlich vorgeschrieben.

Leider etwas verwirrend geschrieben. Die zuständige Baubehörde weiß sicher mehr.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
28.3.2016  (#9)
Rein Rechtlich hat uns jede/r Sachverständige/r den/die wir kennen dazu geraten eine Mauer zu machen, da wir Niveau Unterschiede haben zum Nachbar.

Schon allein um Ärger zu umgehen und nicht böses Blut fliesen zu lassen, falls mal ein Kiesel oder ein Grashalm rüber rutschen.

Der Nachbar im Moment ist ja vielleicht ein Sonnenschein und ihr versteht euch wie ein frisches Liebespaar, aber wer sagt dir dass seine Nachfolger (seine Kinder oder neue Besitzer im Falle eines Verkaufs) auch auf der selben Wellenlänge sind wie du?

Eine Hecke oder Sträucher sind super, aber einen Erdrutsch wird nix davon verhindern.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.3.2016  (#10)

zitat..
goaspeda schrieb: Nur rechts vom Haupteingang ist ein Zaun gesetzlich vorgeschrieben.


Ich seh das nach wie vor nicht so...das würde bedeuten, dass jeder einen Zaun haben muß.
Der besagte paragraf im ABGB ist sehr schwammig.
Es gibt viele Häuser auf Grundstücken ohne Zaun, das würde ja bedeuten, dass die alle illegal sind.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.3.2016  (#11)

zitat..
gdfde schrieb: das würde ja bedeuten, dass die alle illegal sind.

Die Häuser sind deswegen nicht illegal. Man muss da jetzt Baurecht und Zivilrecht auseinanderhalten.
Baurechtlich gibt es keinerlei Verpflichtung für eine Grundstückseinfriedung (ausgenommen den eher selten Fall, dass der Bebauungsplan ausdrücklich Einfriedungen vorschreibt). Baurechtlich ist es also ausgeschlossen, dass deshalb das Haus illegal werden könnte. Aber selbst wenn es im Bebauungsplan die Einfriedungsvorschrift geben sollte, wird deshalb das Haus selbst nicht illegal. Der rechtswidrige Tatbestand ist der fehlende Zaun, das hat mit dem Haus nichts zu tun.
Der zweite hier eigentlich relevante Bereich ist das Zivilrecht. Auch da gehts max. um die Einfriedung und nicht um das Haus. Die von geospada zitierte Bestimmung des ABGB ist tatsächlich - ich sag mal - "interpretierbar". Weiters ist es nicht immer und in jedem Fall zwingend die rechte Seite - in manchen Ortsteilen kann es auch die linke sein. Außerdem gibts für die zivilrechtliche Thematik ja keine Bewilligungspflicht oder dergeleichen. Das Zivilrecht gibt etwas vor, wie man sich zu verhalten hat und wenn man es nicht so tut, dann wird das nur dann ein Thmea, wenn´s jemanden stört und der dann ein Klage einbringt.
Mit anderen Worten: sollte tatsächlich zivilrechtlich eine Einfriedung gefordert sein und sie wird nicht gemacht, dann passiert solange gar nichts, solange diese Einfriedung vom Nachbarn nicht gefordert und letztlich bei Gericht geklagt wird. Im gegensatz zu Baubehörden im Baurecht werden die Gerichte ja nur dann tätig, wenn´s eine Klage gibt.

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