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Einfriedung Nachbargrundstück [NÖ]

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.8.2012 - 8.4.2013
20 Antworten 20
20
Hallo.

Haben im Einreichplan leider noch nicht die Mauer zum südlich liegenden Nachbar eingezeichnet gehabt.
Im Zuge der Gartenplanung hat sich jetzt aber eine Mauer ergeben. (graue Mauer-gelbe eingeringelt)
Zuerst hat es geheißen eine Bauanzeige reicht aus. Jetzt ist man sich auf der Gemeinde nicht mehr ganz sicher und muss erst den Sachverständigen abwarten.
Es geht um NÖ.
Kann hier jemand was dazu sagen? Mauer ist an der höchsten Stelle 1,62m hoch.


2012/20120813293041.JPG


2012/20120813617137.JPG

vielen Dank,
fruzzy

  •  kreuzenstein
13.8.2012  (#1)
Laut meiner Erfahrung (auch NÖ) reicht das bei diesen Höhen - nicht mehr aus. Hatten selber am eigenen Grund terassiert (mit Granitmauern) und den Einreichplan ändern müssen.
Dazu brauchst aber keinen "Sachverständigen", sondern ruf am Gebietsbauamt an. Die kennen sich da ganz gut aus.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
13.8.2012  (#2)
@kreuzenstein -

zitat..
Jetzt ist man sich auf der Gemeinde nicht mehr ganz sicher und muss erst den Sachverständigen abwarten.


anrufen wird nicht mehr klarheit bringen...fruzzy hat gemeint die gemeinde muss erst den sachverständigen fragen was hier zu tun ist.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#3)
mir geht es darum ob es überhaupt seitens der gemeinde verhindert werden kann? soviel ich weiß, drüfte man doch auch rundum eine 3m hohe gefängnismauer erichten oder?

vlt. reicht keine bauanzeige. aber eine bewilligung kann nicht abgehlehnt werden oder?

lg
fruzzy

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  •  kreuzenstein
13.8.2012  (#4)
@fruzzy: Eine Gefängnismauer - kannst errichten, aber auch nur mit Zustimmung der Nachbarn und sicher nicht mit einer Bauanzeige.
In NÖ gibt's eine Regelung, ab welcher Höhe eine Bauanzeige eben nicht mehr reicht. Wie gesagt, wenn DU es genau wissen willst (weil es die Gemeinde nicht weiss) frag am Gebietsbauamt nach.

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  •  kreuzenstein
13.8.2012  (#5)
Hier übrigens ein Link, welcher ziemlich genau sagt, was - Sache ist:
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.wai.html

Alles was da nicht unter Anzeigepflichtige Vorhaben angeführt ist, geht mit einer Bauanzeige nicht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#6)
.Eine Bauanzeige kommt generell nicht in Frage, weil die anzeigepflichtigen Vorhaben im § 15 NÖ BO taxativ aufgelistet sind, d.h was dort nicht explizit steht, kommt als Bauanzeige nicht in Frage. Eine solche Mauer oder ähnliches steht im § 15 nicht, daher keinesfalls Bauanzeige.

Bleibt nur die Frage: Bewilligungspflicht oder generell frei?? (ohne dass man wen fragen muss).

Antwort: eindeutig Bewilligungspflicht!! D.h. Bauansuchen, Bauplan und Baubewilligungsbescheid.

Es wird kaum einen Grund geben, weshalb die Bewilligung nicht erteilt werden könnte/sollte. Der Nachbar kann nur das erfolgreich einwenden, was nach Gesetz ohnehin unzulässig ist.

Also: lass einen Plan machen und such um Baubewilligung an. Ist eine 08/15-Sache...

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#7)
karl10 war wieder mal schnellerwobei ich zur sicherheit mal zumindest ein gedankenprotokol machen würde, wer dir wann erklärt hat, dass eine bauanzeige reicht:

zitat..
Zuerst hat es geheißen eine Bauanzeige reicht aus. Jetzt ist man sich auf der Gemeinde nicht mehr ganz sicher und muss erst den Sachverständigen abwarten.



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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#8)
vielen dank. - na dass sind eh positive nachrichten. da wir/gemeinde von einer bauanzeige ausgegangen sind und diese bei uns in der gemeinde zur sicherheit auch vom nachbarn zu unterschreiben ist habe ich bereits einen unterschrieben plan vom nachbarn vorliegen.
d.h. ich muss also nur mehr ein bauansuchen stellen.

andere frage:
brauche ich da eh keinen bauführer dazu?

lg
fruzzy

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#9)
@kreuzenstein -

zitat..
Eine Gefängnismauer



kannst errichten, aber auch nur mit Zustimmung der Nachbarn


dass gilt aber nur für anzeigen. wenn die nachbarn nicht einwilligen braucht man ein bauansuchen und dann gilt nur mehr dass gesetz, oder?
nachbar kann anscheinend nur eine bauanzeige zum scheitern bringen aber kein bauansuchen.

interessant finde ich, dass auf der landesseite steht, dass pergolen nicht mal anzeigepflichtig sind. sowas hätte ich nämlich gleich mit angezeigt. (sieh plan)

@Karl10:
Ist mein oben gezeigter Plan für ein Ansuchen ausreichend?

lg
fruzzy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.8.2012  (#10)
@fruzzy -

zitat..
dass gilt aber nur für anzeigen. wenn die nachbarn nicht einwilligen braucht man ein bauansuchen und dann gilt nur mehr dass gesetz, oder?
nachbar kann anscheinend nur eine bauanzeige zum scheitern bringen aber kein bauansuchen.

Bitte nicht böse sein, aber das ist alles Unsinn: Bei anzeigepflichtigen Vorhaben hat der Nachbar in NÖ überhaupt nichts mitzureden. Daher kann er schon gar nicht eine Bauanzeige zum Scheitern bringen. Weiters: bei BAuanzeigen sind genauso alle maßgeblichen baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten, wie bei Baubewilligungen. Da ist inhaltlich kein Unterschied. In beiden Fällen "gilt das Gesetz" gleichermaßen.
Diese Märchen von der BAuanzeige lassen sich anscheinend nicht ausrotten....

Zu deiner Frage bezüglich Plan: kann leider auch mit der Zoomfunktion Details nicht gut erkennen. Was jedenfalls noch fehlt sind Schnitte durch die Mauer sowie ein Lageplan und natürlich eine Baubeschreibung. Es sollte auch aus dem Plan erkennbar sein, dass nur die Mauer Gegenstand des Verfahrens ist und nicht alles andere, was noch drauf ist.
Wo soll auf dem Plan eine Pergola sein?? (für die du weder anzeige, noch Bewilligung brauchst - daher: wozu einzeichnen?)

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
14.8.2012  (#11)
@karl10 - zitat bauordnung:
Nach der 11. Novelle, LGBl. 8200-17, sind Carports dann bewilligungspflichtige Anlagen, wenn nicht alle Nachbarn nachweislich zugestimmt haben).
daher meinte ich können nachbarn eine bauanzeige zum scheitern bringen. gegen baubewilligung können sie aber nichts machen wenn alles lt. gesetz ist.

bzgl. pergola.
eine terrassenüberdachung mit z.b. glas gilt eh noch als pergola oder?

lg
fruzzy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.8.2012  (#12)
.Tschuldigung ..... bin´s halt gewohnt alles immer sehr wörtlich zu nehmen: Das was du meinst ist schon richtig, ich versteh das allerdings nicht als "scheitern" der Bauanzeige (für mich ist das ein "inhaltlich nicht durchbringen"). Mit der fehlenden Unterschrift des Nachbarn ist das Vorhaben ja nicht "gescheitert", sondern wird halt bewilligt.

Zu Pergola und Terassenüberdachung: Mit Überdachung aus Glas handelt es sich um KEINE Pergola. Eine Pergola ist definitionsgemäß nur ein einfaches Rankgerüst,; sie hat keine flächigen Wände oder Decken/Dächer - aufs Material kommts dabei nicht an.

Für die Terrassenüberdachung mit Glasdach gilt daher:

Fall a - Die Terrassenüberdachung ist mit dem Wohngebäude konstruktiv verbunden, d.h. sie ist dadurch Teil des Hauptgebäudes:
Bewilligungspflicht gem. § 14 Abs. 4 NÖ BO (Abänderung von Bauwerken)

Fall b - die Terrassenüberdachung ist nicht mit dem angrenzenden Hauptgebäude konstruktiv verbunden, d.h. steht nur unmittelbar daneben, ist aber eine eigenständige bauliche Anlage:
als bauliche Anlage anzeigepflichtig mit Zustimmung der unmittelbar angrenzenden Nachbarn oder bewilligungspflichtig, wenn die Zustimmung der Nachbarn nicht beigebracht wird.

Achtung, habs oben schon gesagt: die Anzeige wird nach den selben rechtlichen und technischen Grundlagen geprüft, wie bei der Bewilligung - da ist kein Unterschied. D.h.: gibt es irgendeinen Widerspruch zu irgendeiner gesetzlich maßgeblichen Bestimmung, dann ist auch bei der Bauanzeige das Vorhaben abzulehnen.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
14.8.2012  (#13)
@karl10 - ok. vielen dank für die weitere ausführung.

wenn die terrassenüberdachung jetzt auf eigenen säulen steht aber der querbalken zwecks zusätzlicher stabilität mit dem haus verschraubt ist brauche ich schone eine bewilligung anstatt anzeige?

lg
fruzzy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.8.2012  (#14)
.in der Theorie: JA!! In der Praxis wird das wahrscheinlich nicht so wahrgenommen

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
14.8.2012  (#15)
@karl10 - sorry wenn ich dich so quähle.

was heißt dass jetzt genau? ich kann es der gemeinde als anzeige unterjubeln?
andererseits brauche ich für die mauer sowieso eine bewilligung da kann ich die überdachung auch gleich bewilligen lassen und nicht extra als anzeige angeben.

lg
fruzzy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.8.2012  (#16)
.

zitat..
andererseits brauche ich für die mauer sowieso eine bewilligung da kann ich die überdachung auch gleich bewilligen lassen und nicht extra als anzeige angeben.

Genauso würd ich das auch sehen - geht sozusagen gleich in einem Aufwaschen. Und dann brauchst auch nicht mehr darüber nachdenken, ob das Andübeln an die Hausmauer jetzt rechtens war und ob da vielleicht aus irgendeinem Grund irgendwer einmal draufkommt. Und du musst niemandem etwas "unterjubeln".
Der Weg bei den baulichen Anlagen über die Bauanzeige ist ja nur eine Möglichkeit und kein Muss. Und wie schon gesagt: die inhaltliche Prüfung bei der Bauanzeige ist (jedenfalls vom Gesetz her) dieselbe wie bei der Baubewilligung. Einreichplan, Bauführer, Vielleicht BAuverhandlung usw. brauchst ohnehin für die Bewilligung der Mauer....

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  •  zuhoererKB
16.8.2012  (#17)
@fruzy - GEILE HÜTTE!!!
Eins gleich mal vorweg: Am Besten immer alles genehmigen lassen, egal um was es sich handelt, da hat mann dan später immer schriftlich und ist auf der sichersten Seite!
Denn auch Nachbarn die man schon 10 Jahre kennt, können bei zu Hohen Mauern zu Feinden werden!!!!
DER TIPP sollte unbedingt beachtet werden!
Vorsicht ist besser als Nachsicht!

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  •  samoth
20.8.2012  (#18)
in unserer Baubewilligung wurde als Auflage ausdrücklich reingeschrieben, dass eine Einfriedung nur ohne betonierten Sockel erfolgen darf. Bei der Bauverhandlung hat der Sachverständige gemeint, dass sonst die Igel nicht durchkommen. Uns stört´s nicht, da wir ohnehin keine Mauer machen wollen. Würde vorsichtshalber mal anfragen, ob Einfriedung mittels Mauer überhaupt zulässig ist.

lg
tom

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.8.2012  (#19)
@samoth - du machst da jetzt ein neues Thema auf?! Außerdem bist du in der Stmk, oder?
Zur Frage selbst: Eine derartige Bestimmung gibts im NÖ Baurecht jedenfalls nicht (und wahrscheinlich auch nicht in der Stmk). Der Hinweis auf die Igel ist überhaupt Unfug. Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Verbot für Mauern.
Eines könnte allerdings sein: eine örtliche Bebauungsbestimmung, die bei Einfriedungen einen durchgehenden Sockel (oder auch eine Mauer)verbietet, wäre durchaus denkbar. Das musst du allerdings bei deiner Gemeinde recherchieren (aber nicht nur fragen, sodern sich die Bestimmung im Textteil des Bebauungsplanes zeigen - besser: kopieren - lassen).

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
8.4.2013  (#20)
@Karl10 - Also zusätzlich habe ich jetzt einen Plan benötigt wie von dir beschrieben (Schnitte, Bestand in grau,...)
Weiters brauchte ich einen statischen Nachweis und Bauführer.

Wurde dann aber alles anstandslos genehmigt.

Danke nochmals.

lg
fruzzy

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