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Ein (von zwei) Geometer irrt... [NÖ]

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.8. - 20.8.2014
11 Antworten 11
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Stecken in einer blöden Situation:

Wir haben vor 12 Monaten einen Geometer A beauftragt unser Grundstück (samt Bestandsgarage) zu vermessen um es in den elektronischen Grenzkataster einzutragen. Das hat dieser gemacht und den Mappenberichtigungsplan habe ich vor 8 Monaten unserer FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma weitergeleitet.

Diese hat vor 6 Monaten selbsttätig Vermesser B (nur für die Höhenaufnahme?) beauftragt, welcher allerdings eine andere Lage der Bestandsgarage ermittelte. Das wurde uns als Bauherren aber nicht mitgeteilt und floss auch nicht in die Einreichplanung unserer FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma ein.

Vermesser B hat vor 1 Monat auf Anweisung FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma das Schnurgerüst aufgestellt nach welchem betoniert wurde.

Dass etwas nicht stimmt sind wir erst draufgekommen als die Baufirma meinte, dass die laut Schnurgerüst aufgestellten Schalsteine viel zu nahe bei der Bestandsgarage wären. Da war aber alles bereits zu spät.

Jetzt müssen wir also damit leben dass die Garage nicht im rechten Winkel zum Haus steht (Terrasse! und Carport/Eingangsüberdachung) und die Dämmung an der Garagenseite um ca. 6-10cm schwächer ist. Zusätzlich entstehen Mehrkosten für das Abschrägen der Wärmedämmung an dieser Hausseite, Schrägschneiden der Terrassensteine, ausserwinkelige Ausführung Terrassenüberdachung und Carport, schräg verlaufendes Spenglerblech, etc.

Unabhängig davon welcher der Geometer falsch maß, sehe ich durch die Verletzung der Hinweispflicht die Hauptschuld bei der FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma - oder irre ich da?
Ist es nötig einen Geometer C zu beauftragen welcher nachmisst? Wer hat die Kosten dafür zu übernehmen (der Geometer welcher irrte oder die FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma oder wir selbst)?

  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#1)

zitat..
sir_rws schrieb: Ist es nötig einen Geometer C zu beauftragen welcher nachmisst?

es gibt sicher SV mit diesem Schwerpunkt.

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  •  nereug
19.8.2014  (#2)
Wenn nach den Angaben von Vermesser B betoniert wurde und das dann falsch war, dann ist die Schuldfrage doch eindeutig, oder?

Nachdem der im Auftrag der FTH FTH [Fertigteilhaus] Firma agierte.....

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#3)
@nereug: - Problem ist unser schmales Grundstück: Das Haus hatte planmäßig exakt zwischen Bestandsgarage und Bauwich Platz - steht jedoch die Garage nicht wie von Vermesser A festgestellt sondern so wie Vermesser B es befand, dann würde das Haus in den Bauwich reinrücken. Das war das Argumen (die Rechtfertigung)t von Vermesser B für das Rüberrücken des Fundaments Richtung Garage.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#4)
hast du dir die beiden Pläne digital geben lassen? Vielleicht kannst die übereinder legen um mal ein Bildchen zu posten. Grundsätzlich hätte sich der Geometer B zuerst die Daten vom Amt holen müssen und darauf bassierend weiter vermessen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#5)
Geometer A hat seine Messungen ins Kataster eintragen lassen - die sind somit "amtlich".

Den Plan vom B habe ich digital (der hat seine Messungen sogar über den "amtlichen" drübergelegt. Da die Abweichung ca. 4,5 cm beträgt, würde man hier nix erkennen können.

Ich hab übrigens versucht selbst nachzumessen wer sich irrte - leider ist der Referenzpunkt nicht markiert und daher für mich nicht auffindbar gewesen.

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
19.8.2014  (#6)
und hilft dir eine ANfrage bei der ZT Kammer der Geometer - wie in dieser Sache es weiter geht

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.8.2014  (#7)
Guter Tipp - Tel. Ich gleich morgen.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
20.8.2014  (#8)

zitat..
sir_rws schrieb: Geometer A hat seine Messungen ins Kataster eintragen lassen - die sind somit "amtlich".

einverstanden.

zitat..
sir_rws schrieb: Den Plan vom B habe ich digital

auch von A solltest du dir die DXF oder DWG Datei schicken lassen.

zitat..
sir_rws schrieb: Da die Abweichung ca. 4,5 cm beträgt, würde man hier nix erkennen können.

nicht einverstanden, die Vermessungsgenauigkeit für den Grenzkataster beträgt 1mm. Um diese Genauigkeit zu erreichen sind die Geräte untereinander und über Satelliten/GPS und Referenzstationen (z.B. über Eposa) verbunden. Bei mir gab es ein kleines Problem wg. 2cm, da kam der Geometer nochmal und nochmal um das Ding zu klären. Alles nur für den Grenzkataster. Und dabei kam raus, dass mein lieber Nachbar seinen Zaun um 40cm zu weit gesetzt hat...

zitat..
sir_rws schrieb: leider ist der Referenzpunkt nicht markiert und daher für mich nicht auffindbar gewesen.

vielleicht "zufällig" von Geometer B entfernt? Meine sind nach 2 Jahren immer noch deutlich zu sehen.


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
20.8.2014  (#9)
@MinMax: - Wie ich geschrieben habe ist auf dem digitalen Plan von Geometer B eh die Vermessung von Geometer A hinterlegt. Ich versuchs mal mit einem Bild hochladen (es geht um das unten liegende Grundstück - speziell um das am unteren Rand befindliche Bestandsgebäude. Das Graue ist vom A, das schwarze vom B):

2014/20140820457362.JPG

zitat..
sir_rws schrieb: Da die Abweichung ca. 4,5 cm beträgt, würde man hier nix erkennen können.


damit meinte ich dass man am bild-upload vermutlich nix erkennen kann - ich hab aber jetzt die dpi erhöht und jetzt sollte es gehen.

Das Ergebnis meines Anrufs bei der ZT-Kammer: "Beauftragens einen dritten Geometer".

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
20.8.2014  (#10)
Ich seh grad dass die Forensoftware mein Bild runterkonvertiert - da kann man nix mehr erkennen. Bei Interesse kann ich aber das pdf per E-Mail schicken.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
20.8.2014  (#11)

zitat..
sir_rws schrieb: "Beauftragens einen dritten Geometer"

ja, soweit waren wir schon, das bringt aber nur ein 3es Ergebnis. Ein SV mit dem Schwerpunkt ZT müßte her.

zitat..
sir_rws schrieb: Bei Interesse kann ich aber das pdf per E-Mail schicken.

holzhaus a t gmx punkt net

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