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Eigentumsübergang

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  •  Karin

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hallo! ich hätte eine juristische frage zum thema "eigentumsübergang" bei hausbau. ist es "normal", daß die hauserrichtende firma solange eigentümer des hauses ist, bis die letzte teilzahlung seitens des bauherrn erfolgt ist. wir sind gerade in den abschließenden verhandlungen mit einer firma,nur dieser passus im vertrag kommt mir doch etwas eigenartig vor. d.h. nichts anderes, wenn die firma konkurs geht, fällt das haus in die konkursmasse. zwar ist hinter der firma ein riesiger, gesunder konzern, trotzdem werde ich diesen vertrag (vereinbarung) nicht unterschreiben. ist diese art des eigentumsüberganges üblich?? danke Karin

  •  rechtsanwalt
28.3.2004  (#1)


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  •  seppo
28.3.2004  (#2)
sehr geehrte frau karin - wenn sie ein haus kaufen, leisten sie eine anzahlung für planung, provision etc. etc. ..meistens liegen die anzahlungen zwischen 5 und 30 % des hauses...je niedriger desto besser für den kunden natürlich/ sollte die firma in konkurs gehen, kommt es darauf an ob sie die 2. teilzahlung geleistet haben oder nicht. sollten sie bezahlt haben kann das haus nicht in die konkursmasse gehen. anonsten ist dieser passus ganz normal.

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  •  klaus
29.3.2004  (#3)
wenn die Fa. in Konkurs gehtist der Streit wer was bezahlt hat, und wem was daher gehört sicherlich sehr unangenehm, aber mit Sicheheit nicht das einzige ,und auch nicht das größte Problem...
Außerdem machen das alle Firmen so (eher gehen die Kunden pleite als die Baufirma - jedenfalls wenn's eine seriöse ist).

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  •  Onyx
29.3.2004  (#4)
Absicherung - Ihre Frage ist berechtigt. Es besteht bei diesem Werkvertrag Gestaltungsspielraum. Lassen Sie sich im Gegenzug eine abstrakte, unbedingte Bankgarantie in Höhe der Bausumme geben, die Sie im Konkursfall ziehen können. Eine andere Variante wäre eine Haftpflichtversicherung in Höhe einer gewissen Summe, mit Berücksichtigung etwaiger Subunternehmer. Mit diesen Argumenten sollten Sie aber auch disen Punkt wegverhandlen können. Abschließend bedenken Sie bitte: Wer zahlt schafft an. Viel Glück!

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  •  börnie
2.4.2004  (#5)
versteh ich nicht. - wer ist denn in deinem fall der grundeigentümer? du oder die hauserrichtende firma? wenn du grundeigentümer bist, ist das haus schon bei der errichtung fest mit dem grundstück verbunden und kann im konkursfalle der firma juristisch nicht mehr vom grundstück gelöst werden. wovor also angst haben?

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  •  MIke
6.4.2004  (#6)
versteh ich nicht - in unseren Vertrag stand ausdrücklich bei Konkurs der Firma das es nicht in die konkurs masse einflisst.Sonder das nur die schon erbrachte leistung bezahlt werden muss.

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  •  börnie
7.4.2004  (#7)
liebe(r) Mlke, - bitte sag uns genau, was du uns mit deinem Beitrag genau sagen willst.

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