« E-Auto  |

E-Auto Leasing als Mitarbeiter

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Executer
  •   Gold-Award
9.3.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Ich habe im Ecario-Interview von einem interessante Projekt der Fa. Ökofen gesehen, nämlich E-Autoleasing für Mitarbeiter (die kein Firmenauto besitzen).



(ab 13min 20sec)

Nach meinem Verständnis läuft das so:

- Firma least das E-Auto
- Leasingrate wird Netto bezahlt
- Brutto-Einkommen des MA wird um Leasingrate vermindert
- Kein Sachbezug bei E-Autos
- Fahrzeug wird zu 100% privat gefahren

Folgende Themen sehe ich dabei noch:
- Übernahme des Leasingvertrages wenn Mitarbeiter aus Unternehmen ausscheidet
- Geringeres Bruttogehalt senkt Pensionshöhe und Abfertigung
- Durch geringeres Bruttoeinkommen spart sich die Firma Kosten beim Dienstgeberanteil des Gehalts (das nicht wenig, könnte man eigentlich auch zu gunsten des MA legen?)

Die Nettokosten für den Mitarbeiter betragen prinzipbedingt bei höherem Einkommen durchaus nur 50% gegenüber einem privaten Leasing?

Gibt es hier noch irgendwo einen Hacken, ist das wirklich steuerlich so machbar? (zB 100% Privatanteil der Fahrten)

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.3.2019  (#1)
Dass die Kosten über ein niedrigeres Brutto-Einkommen abgerechnet werden, kann ich mir nicht vorstellen, das wurde so im Interview auch nicht gesagt.
Das würde heftige arbeits- und sozialrechtliche, kollektivvertragliche und steuerliche (etc.) Probleme bringen.
Angefangen bei der Pension, über Arbeitslosigkeit bis hin zum Unterhalt ... und dutzende weitere Fälle wo sowas schlagend werden würde.
Da würden 3 Tage später Finanz, GKK und AK vor der Tür stehen.

Ich denke das wird ganz normal abgerechnet, so wie z.B. in manchen Firmen Essen in der Firmenkantine oder Warenbezug abgerechnet wird.
Also zuerst fertige Gehaltsabrechnung, und davon wird dann noch etwas abgezogen.
Der "Einkauf" wäre hier vom Gehalt komplett entkoppelt zu betrachten, wird aber über die Gehaltsabrechnung abgezogen, weil es für den DG praktischer ist direkt vom Gehalt abzuziehen anstatt dem Geld hinterherzulaufen.

Wird so in die Richtung funktionieren:
DG zahlt die Leasingkosten.
Das Fahrzeug wird dem DN zur Verfügung gestellt ohne dass sich deswegen - wie sonst üblich - die Bemessungsgrundlage für Finanz/KK erhöht, da ja kein Sachbezug fällig wird.
Das alleine macht freilich noch keinen Vorteil. Denn wenn sich der DN das Fahrzeug selber least, zahlt er ja auch keinen Sachbezug.
Vorteil wäre einerseits die Weitergabe evtl. Flottenrabatte (wird es geben, würde ich aber nicht überbewerten) und Ersparnis bei der Vorsteuer.
Denkvariante außerdem: Mit den gezahlten Leasingkosten vermindert der DG seine Steuerlast (sofern er gute Gewinne macht!) erheblich.
Und genau diesen Vorteil könnte man dem DN zusätzlich weitergeben und er zahlt so nochmals entsprechend weniger an den DG (oder der DG streift diesen Vorteil - zumindest teilweise - selbst ein und macht mit der ganzen Aktion sogar noch einen Gewinn).

Steht und fällt freilich mit dem E-Auto-Sachbezug, der Tür und Tor für die wildesten Konstellationen öffnet die das Steuerrecht auf den Kopf stellen.
Der E-Sachbezug soll eigentlich den Umstieg von bestehenden Verbrenner-Firmenfahrzeugen auf E-Firmenfahrzeuge fördern.
Dass dann Firmen aufgrund von Vorsteuerersparnis, Ersparnis bei Einkommensteuer/Körperschaftssteuer (etc.) durch die Hintertür faktisch reine Privatfahrzeuge subventionieren war so nicht beabsichtigt.
Wenn das plötzlich wirklich im größeren Stile passieren würde, wird das sicher die E-Sonderreglungen früher als später zu Fall bringen.

1
  •  bloom
  •   Bronze-Award
9.3.2019  (#2)
Damit das geht brauchst du eine freiwillige Gehaltserhöhung (Gehalt muss über KV liegen) und diese tauscht du gegen das Auto. 

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Stromtankstelle für Tesla X