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Dünne Wände, höre alles von nebenan..

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  •  jenni90
26.10. - 28.11.2012
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Hallo liebes Forum!

bin vor 1 jahr in eine private Mietwohnung gezogen, nebenan war ein Mieter der fast nie zuhause war. Jetzt ist jdm neues eingezogen und nun höre ich erst wie dünn die Wand zwischen den Wohnungen ist! (war früher eine große Altbau Wohnung, wurde in 2 kleine geteilt, whs mit einer 10 cm Rigipsplatte oder so?)

Um 7 läutet der handywecker der Nachbarn wovon ich auch aufwache. Kann nicht mehr schlafen nach 8 da sich unterhalten, höre es selbst wenn sie essen und der Löffel an den Teller kommt! Den Nachbarn geht es andersrum genauso.

Die Hausverwaltung sagt dass ist in Ordnung solang der Lärm nicht in der Nachtruhe ist, also ab 7 uhr früh wäre quasi alles erlaubt.

Wie dick müssen denn die Wände sein? Gibt es bestimmte Schallschutz-Richtlinien für Wände? Sonst könnten man einfach 1cm Pappe zwischen die Wohnungen geben, wäre noch billiger..

Vielen Dank an euch schon mal im Vorraus!

  •  architetik
26.10.2012  (#1)
bundesland? - auf alle fälle gibt es richtlinien und oder bauordnungen, die klar definieren, wieviel Schalldämmmaß eine Trennwand aufweisen muss...
in wien z.B. sind es 65dB, wenn sich nichts geändert hat, und das kann man sicher nicht mit einer einfachen gipskartonwand erreichen...
schallschutz ist aber auch nicht nur von der wanddicke abhängig


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  •  jenni90
27.10.2012  (#2)
Ja ist in Wien!

zitat..
Wiener Bauordnung vom 1. 1. 1997 §§ 99, 100 und 103
Die nichttransparenten Teile der Außenwände von Wohnungen und Aufenthaltsräumen müssen bei jedem Raum ein bewertetes Schalldämm-Maß Rw von mindestens 47dB, die transparenten Teile von mindestens 38 dB, aufweisen. Jedenfalls muss sich bei Außenwänden von Wohnungen und Aufenthaltsräumen bei jedem Raum ein bewertes resultierendes Schalldämm-Maß Rres,w von mindestens 43 dB ergeben.

Alle Trennwände müssen einen ausreichenden Schallschutz haben. Der Schallschutz gilt bei Trennwänden zwischen Wohnungen und Betriebseinheiten als sichergestellt, wenn das bewertet Schalldämm-Maß Rw mindestens 65 dB, bei sonstigen Trennwänden, wenn das bewertete Schalldämm-Maß Rw mindestens 58 dB beträgt.


dh wenn der Nachbar zb ein Geräusch von 65db produziert, dann dürfte ich das gar nicht hören? Selbst messen mit Messgeräten ausm Baumarktwäre wohl Geldverschwendung da ich mich ja gar nicht auskenne.. wie kann ich das beweisen? Kann man sich da irgendwo Hilfe holen? Oder einfach Verwaltung ansprechen und darauf bestehen dass sich sich drum kümmern sollen und Mietminderung androhen?

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
27.10.2012  (#3)
eventuell kann dir hier weitergeholfen werden:
https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=82 oder bei der ak mal anfragen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.11.2012  (#4)
mit etwas alkohol und ein paar medikamentenhttp://steiermark.orf.at/news/stories/2557677/ emoji

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
6.11.2012  (#5)
Müssten ähnlich starke wände sein... Der mann könnte sich mit dieser treffgenauigkeit gleich bei denen melden die ihn mitgenommen haben...

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  •  Tamston
28.11.2012  (#6)
Bestand - Die behördlich festgesetzen Angaben beziehen sich auf Umbauten und Neubauten.
Bestand ist jedoch Bestand.
Die Hausverwaltung braucht einfach gar nichts tun. Aber vielleicht sind sie kulant und finanzieren eine zusätzliche Vorsatzschale auf einer Seite mit doppelter GKF-Beplankung. Das sollte dann ausreichen.

Altbau in Wien: Meist sind die Wände, wo man so arg durchhört, genau nicht die neuen. Sondern die alten Wohnungstrennwände sind das Problem. (15er Wand beidseitig verputzt im Normalfall, nur bei tragender Funktion 30 oder 45)

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