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Dringende Hilfe - Bauantrag (B.-W.)

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  •  karlsruhe
3.8.2006 1
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Hallo,
wir möchten gerne auf dem Grundstück meiner Eltern ein EFH bauen und haben ein Problem:
1984: - angrenzend an dem Haus (500m²)meiner Eltern befindet sich ein grosse Wiese (1.700m²in unserem Besitz
1994: - alle Grundstücke um diese Wiese wurden zu Bauland
- die Stadt hat uns damals ebenfalls angeboten das gesamte Grundst. zum Bauland zu machen
- wir wollten einen Teil der Wiese(400m²)zum Haus zuschlagen u. den Rest als Bauland ausweisen
2006
- wir würden gerne ein EFH bauen 800m²)und haben bei der Baubehörde nachgefragt
- Antwort der Behörde:1. die Wiese bleibt Wiese, da wir von 12 J. kein Bauland daraus machen wollten und keine Erschliessungskosten gezahlt haben (nachträglich nicht möglich).2.Vorschlag der Stadt: wir könnten das Grundstück der Stadt zum Spottpreis verkaufen - die Stadt macht daraus Baul. nach ihrem Vorstell. und wir könnten dann ein Teil des Grundst. für den 8x Preis zurückkaufen! Wie schätzen Sie diesen Fall ein? Vielen Dank.
Viele Grüße CD




  •  Liz25
3.8.2006  (#1)
Baulandwidmung - Leider liegt es im Ermessen des Bürgermeisters, ob und wenn ja welches Grundstück er in Bauland widmet. Natürlich muss er sich dabei an die gesetzlichen Richtlinien halten, aber ihr habt keinen Rechtsanspruch auf Umwidmung des Grundstücks. Der Bürgermeister möchte das Grundstück vermutlich in mindestens 3 Parzellen teilen, weil ja durch die Widmung der Gemeinde Kosten anfallen (Erschließung mit Wasser, Strom, Kanal, etc.) und wenn dann zumindest 3 Familien dort bauen, dann zahlt sich das aus.

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