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Dringende Frage [OÖ]

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
4.12.2019
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Thema : Rechnung-Einbehalt & Mangel
Wir haben bei der Fassade einen Mangel, der noch nicht vollständig behoben worden ist, haben aber die Rechnung für die Fassade bekommen (Frist für die Skonto-Anspruch ist bis Montag). 
Dem Bauleiter habe ich informiert, dass ich die Rechnung nicht bzw. nicht vollständig zahle bis der Mangel behoben wird. Er war mit der von mir genannte Einbahlts-Summe nicht einverstanden.
Frage: Wie ist richtig? soll ich einfach eine bestimmte Summe von der Rechnung abziehen und der Rest zahlen .. und die  abgzogene oder einbehaltene Summe nach Mangelbehebung zahlen. ODER muss ich die Zustimmung der Firma erst dafür haben?

Danke!
LG

  •  purrtastic
4.12.2019  (#1)
Soweit ich weiß, musst du gar nichts zahlen, bis alle "unversteckte" Mängel behoben sind...

In der Schule hatten wir noch ein Fall besprochen, wo jemand komplettes Haus nicht bezahlt wollte, bis die eine fehlende Fassung montiert wurde, der Fall ging bis zum OGH und er hatte gewonnen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#2)
ich hab fast 1,5 Jahre die Fenster nicht bezahlt, weil die sich doof gestellt hatten und Mängel nicht behoben wurden. Im Endeffekt dann mit Skontoeinbehalt überwiesen, ab dem Moment wo alles behoben wurde. Das hat mir damals auch die AK so bestätigt.
ABER: Mängelrüge schriftlich nicht vergessen!

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
4.12.2019  (#3)
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich wollte auch die ganze Rechnung noch nicht bezahlen, bis der Mangel behoben wird, aber der Bauleiter hat gemeint... der Mangel ist ein kleiner Bereich im Sockel zu verbessern, das steht nicht in Relation zu der Leistung (ganze Fassade)...dann habe ich gesagt , dann ein Teil werde ich zahlen und ein Teil wenn der Mangel behoben worden. und als er gefragt hat wieviel ich bezahlen möchte war er mit der Summe nicht einverstanden. (die Rechnung ist ca 17000, ich wollte 10000 zahlen und 7000 einbehalten) es war ihm zuviel...und jetzt die Frage, ob ich seine Zustimmung rechtlich brauche dafür oder soll ich ihm informieren und dezit.....

Ich habe mich etwas schlau gemacht und im Netz gefunden, dass wenn der Vertrag auf Basis von B2120 ist, dann hat man das Recht ein Einbehalt von bis zu 3 Fache Reparaturkosten von der Rechnung abziehen. 

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#4)
Trotzdem die Frage: woher hast du diese Zahl? 7000€ ist in Relation eine sehr hohe Summe, da braucht es einen Experten der diese Forderung auch ordentlich begründen kann. Woran liegt es dass die Schilderung des Schadens ("kleiner Bereich" vs. 7000€) so auseinanderklafft?

Je nach Fassade ist 17.000 ein guter Preis

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#5)
https://www.pm-anwaelte.at/de/publikationen/paragraphen-mehr/nr-2-september-2009/zurueckbehaltungsrecht-bei-maengeln

Soweit ich mich an die rechtlichen Vorlesungen und Seminare erinnere, kannst du durchaus etwas einbehalten, aber die ganze Summe auf gar keinen Fall. Auch die EUR 7.000 stehen für mich persönlich jetzt in keinem Verhältnis zum Gesamtbetrag, wenn du selbst nur von einem kleinen Bereich beim Sockel schreibst.

Hast du das Angebot vorliegen? Rechne dir die Fläche aus und schlage noch was drauf. Ich würde so ca. EUR 3T einbehalten.

Wenn man mit EUR 70 pro m2 rechnet und auf Grund des Farbunterschied die ganze Seite vom Sockel verputzt werden müsste, werden das bei EUR 7.000 100 m2.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
4.12.2019  (#6)
also üblich ist ein einbehalt in höhe der geschätzten mängelbehebungskosten. viel mehr würde ich nicht einbehalten, da im falle einer klage die prozesskosten mit der höhe des streitwertes berechnet werden. und nicht selten muss der häuslbauer das verfahren wegen fehlender liquidität aufgeben und verliert de facto, obwohl er im recht war (so ging es mir). willkommen im ö. rechtsstaat.
skonto bleibt übrigens gewahrt solange noch mängel bestehen.


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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
4.12.2019  (#7)
herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.. Es hilft enorm.... ich habe langsam mehr Klarheit.

zitat..
Andi1979 schrieb: woher hast du diese Zahl? 7000€

Das war einfach am Telefon spontane gefühlsmässige (fü Absicherung) Einschätzung von mir... wiel ich eigentlich am liebsten die ganze Rechnung nicht gezahlt bis der Mangel behoben wird. Der Mangel wird aber erst nächtes Jahr im Frühling möglich (wegen dem Wetter).
Ich habe aber jetzt einen Kostenvoranschlag angefragt bei einer Firma,, ich habe aber schriftlich noch kein Angebot.
(Es wurde nämlich am Sockel auf eine Noppenbahn direkt Putz aufgetragen. Der Bereich soll geschnitten werden Noppenbahn entfernt neu verpuzt ) .. Nun jetzt ist ein Loch offen, und ob von diesem Loch aus über den Winter nicht mehr Schaden verursacht wird... 

@Baumau: vielen Dank für den Link und für die Info. das bestätigt was ich auch  im Netz gefunden habe, und vor allem dies ist von einem  Fall in Österreich berichtet wird. 

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
4.12.2019  (#8)
@­coisarica: danke für die Info... Es tut mir sehr leid, dass es bei dir so endete... ist ja unglaublich wie die Gesetze von den Firmen ausgenuzt werden und die Konsumenten vieles auf sich ergehen lassen müssen... wir haben etliche Probleme von Subfirmen, die wir (wegen gesetzlichen Verpflichtungen der GU ) leider nicht los werden können. 

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  •  zhh2016
  •   Silber-Award
4.12.2019  (#9)
Bitte entschuldigt meinen vielen Fehler und unvollständige Sätze.... ich hoffe Ihr werdet trotzdem verstehen... emoji  

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